Lesen Sie bitte die
zum Urteil des EuGH zur Honorarordnung von Architekten und Ingenieuren (HOAI).
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern
Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts
Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2020
Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten – neues Anmeldeformular
Treffen des RENO Franken e.V. auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt am 13.12.2019
Internationaler Skirechtskongress vom 02.02. bis 09.02.2020 in Rogla (Slowenien)
20. MUNDIAVOCAT – Fußballweltmeisterschaft der Anwälte 2020 in Marrakesch (Marokko)
Wahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2020
RAuN Dr. Ulrich Wessels als BRAK-Präsident wiedergewählt
60 Jahre Bundesrechtsanwaltskammer
Anwaltsverein Bamberg mit neuem Vorstand
Informationsveranstaltung zur ReNoPat-AusbV am 21.11.2019 in Bamberg
Berufsinformationstage am 28.03.2020 in Würzburg
Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Neue Grundsatzentscheidungen zum Schmerzensgeld
Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts
Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 08.11.2019 in Hannover
Seminare des Forums Vergabe e.V. am 13.11. und 26.11.2019 in Berlin
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern
Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg
Weihnachtsmarktbesuch des RENO Würzburg e.V. am 12.12.2019
Lesen Sie bitte die
zum Urteil des EuGH zur Honorarordnung von Architekten und Ingenieuren (HOAI).
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH zu folgenden Themen:
Für den 8. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, der vom 01.10. bis 03.10.2020 in Hannover stattfinden wird, werden noch Unterstützer aus der Anwaltschaft gesucht. Insbesondere werden Praktiker benötigt, die Schriftsätze korrigieren und/oder als Juroren und/oder Richter in den mündlichen Verhandlungen mitwirken.
Sollten Sie hieran interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Bundesrechtsanwaltskammer (zuständig ist Frau Geschäftsführerin Kristina Trierweiler). Weitere Informationen zum Soldan Moot finden Sie unter https://www.soldanmoot.de.
Seit Kurzem steht für die Anmeldung zur Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten ein neues Formular auf der Internetseite der RAK Bamberg zur Verfügung. Es enthält am Ende die Vorgabe, dass auch der nach § 5 Abs. 2 ReNoPat-AusbV zu erstellende betriebliche Ausbildungsplan vorzulegen ist (sofern noch nicht geschehen).
Sie finden das neue Formular (Stand 11/2019) nachfolgend sowie unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/anmeldung-zur-pruefung. Um Beachtung bei der Anmeldung wird gebeten.
Der RENO Franken e.V. organisiert auch in diesem Jahr ein gemeinsames Treffen auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch. Treffpunkt am Freitag, 13.12.2019, um 18:00 Uhr ist der Gabelmann am Grünen Markt (Fußgängerzone).
Nähere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie in der
Die Organisatoren freuen sich über eine rege Teilnahme.
Vom 02.02. bis 09.02.2020 findet in Rogla (Slowenien) der 47. Internationale Skirechtskongress statt. Programm und Einladung sind auf der Webseite von Skilex Deutschland unter www.skilex.de zu finden.
Vom 30.05. bis 07.06.2020 findet in Marrakesch (Marokko) die 20. Fußballweltmeisterschaft der Anwälte statt. Nähere Einzelheiten zu dieser Veranstaltung können Sie dem
entnehmen. Anmeldeunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter https://mundiavocat.com/en/.
Nach § 64 Abs. 1 BRAO werden die Mitglieder des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer von den Kammermitgliedern in geheimer und unmittelbarer Wahl durch Briefwahl oder elektronische Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre, wobei alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder aus dem Vorstand ausscheidet, § 68 Abs. 1 und 2 BRAO. Dies betrifft im Jahre 2020 folgende Vorstandsmitglieder im hiesigen Kammerbezirk:
Gemäß § 2 der Wahlordnung (WO) der RAK Bamberg wird die Wahl von einem Wahlausschuss geleitet, der aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitglieder besteht. Sie wurden vom Vorstand in dessen Sitzung vom 13.09.2019 wie folgt berufen:
Die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses fand am 26.09.2019 statt. Dort wurde entschieden, dass die Wahl als Briefwahl durchgeführt wird. Zudem wurde im Einvernehmen mit dem Präsidenten der RAK Bamberg ein Terminplan über den zeitlichen Ablauf der Wahl aufgestellt (§ 4 WO), der nachfolgend zum Download bereit steht.
Dementsprechend wird die Wahlbekanntmachung im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 und zeitgleich auf der Kammerhomepage veröffentlicht. Zudem wird sie spätestens am 10.01.2020 über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Kammermitglieder verschickt (§ 5 WO).
Bitte nehmen Sie an der Wahl teil!
Auf der 157. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 25.10.2019 in Düsseldorf fand auch die Neuwahl des BRAK-Präsidiums statt. Mit 26 von 28 möglichen Stimmen (bei zwei Enthaltungen) wurde Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, in seinem Amt bestätigt, das er seit September 2018 bekleidet.
Die Wahl der Vizepräsidenten brachte folgendes Ergebnis:
1. Vizepräsident: Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle (bislang 3. Vizepräsident)
2. Vizepräsidenten: Rechtsanwalt André Haug, Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (wie bisher)
3. Vizepräsidentin: Rechtsanwältin Ulrike Paul, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (bislang 4. Vizepräsidentin)
4. Vizepräsident: Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg (neu)
Schatzmeister: Rechtsanwalt Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München (wie bisher)
Der bisherige erste Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Martin Abend (Rechtsanwaltskammer Sachsen), stellte sich nach achtjähriger Amtszeit im Präsidium nicht mehr zur Wahl.
Weitere Informationen und Hintergründe zur Wahl und zu den Themen der Hauptversammlung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Pressemitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 25.10.2019.
Vor genau 60 Jahren, nämlich am 01.10.1959, fand in Würzburg die erste Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Seither vertritt die BRAK als Dachorganisation der 28 Regionalkammern die Gesamtinteressen der Anwaltschaft gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat, den Ministerien, aber auch gegenüber den Gerichten, beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht. Durch Eingaben und Stellungnahmen wirkt sie aktiv an Gesetzgebungsvorhaben mit. Auf diese Weise führt die BRAK den rechtspolitischen Diskurs im nationalen und internationalen Kontext.
Lesen Sie hierzu die
Auf ihrer jährlichen Hauptversammlung am 29.10.2019 haben die Mitglieder des Anwaltsvereins Bamberg e.V. turnusgemäß einen neuen Vorstand gewählt. Zum Nachfolger des bisherigen ersten Vorsitzenden, Rechtsanwalt Hans-Jörg Lemke (Bamberg), der dieses Amt rund 15 Jahre lang ausgeübt hatte und sich nicht zur Wiederwahl stellte, wurde der bisherige zweite Vorsitzende, Rechtsanwalt Rainer Riegler (Bamberg), gewählt.
Seine Position übernahm Rechtsanwalt Rainer Werthmann (Bamberg), der bislang als einer von zwei Beiräten fungierte. Das Amt der dritten Vorsitzenden, gleichzeitig Schatzmeisterin und Schriftführerin, begleitet auch in Zukunft Rechtsanwältin Martina Leuteritz (Bamberg).
In seiner anschließenden Sitzung berief der Vorstand erneut zwei Beiräte zu seiner Unterstützung: Rechtsanwalt Oliver Leuteritz (Bamberg) wurde bestätigt; erstmals als Beirat bestellt wurde Rechtsanwalt Markus Hollfelder (Bamberg).
Nähere Informationen zum Bamberger Anwaltsverein erhalten Sie auf dessen Internetseite unter www.anwaltsverein-bamberg.de.
Jeder Rechtsanwalt hat die Änderung seines (Familien-) Namens, beispielsweise im Falle einer Eheschließung, unaufgefordert und unverzüglich der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen (§ 24 Abs. 1 BORA).
Auswirkungen auf das besondere elektronische Anwaltspostfach hat der Namenswechsel allerdings nicht; insbesondere behält der Rechtsanwalt sein beA. Die geänderten Daten werden von der zuständigen Kammer in die Verzeichnisse übernommen, auf die auch das beA zugreift. Damit sind die Änderungen automatisch in den Verzeichnisdiensten enthalten, so dass der Rechtsanwalt jetzt unter seinem neuen Namen zu finden ist.
Einer Mitteilung an die Bundesrechtsanwaltskammer bedarf es nicht, ebensowenig der Bestellung einer neuen beA-Karte Basis. Denn der Zugriff auf das Postfach erfolgt über die unveränderliche SAFE-ID. Allerdings kann der Postfachinhaber die alte Karte sperren lassen und eine Ersatzkarte mit seinem neuen Namen beantragen.
Etwas anderes gilt bei der beA Karte Signatur. Wurde das qualifizierte Zertifikat bereits produziert, muss die alte Karte vollständig gekündigt und – nach Änderung der Daten im Rechtsanwaltsverzeichnis – die Ausstellung einer neuen Signaturkarte beantragt werden. In diesem Falle ist der Antragsprozess inklusive des KammerIdent-Verfahrens neu durchzuführen.
An die Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Inhalte der ReNoPat-AusbV, die am Donnerstag, 21.11.2019, von 13:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, stattfindet, wird nochmals erinnert. Referentin ist Rechts- und Notarfachwirtin Ronja Tietje aus Achim (bei Bremen), Vorsitzende des Berufsbildungs- und des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Bremen sowie Fachbuchautorin.
Das Seminar richtet sich sowohl an Ausbildungsanwälte als auch an Kanzleimitarbeiter/innen, die mit der Ausbildung betraut sind. Vorgestellt werden die Ausbildungsinhalte der ReNoPat-AusbV und des Rahmenlehrplanes der Berufsschule. Des Weiteren werden Ideen vermittelt, wie der Teufelskreis von fehlenden bis nicht brauchbaren Auszubildenden, minderqualitativen Abschlüssen bei den Bewerbern und später nicht adäquat einsetzbaren Fachangestellten durchbrochen werden kann. Hierzu gibt die Referentin praxisrelevante und handlungsorientierte Tipps zur optimalen Gestaltung der Kanzleiausbildung, insbesondere zur Integration in den täglichen Kanzleiablauf. Schließlich wird erläutert, wie die notwendige Erstellung eines Ausbildungsplanes mit einem überschaubaren Aufwand gelingen und die Kanzlei durch die Beschäftigung von Auszubildenden Vorteile erlangen kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 08.11.2019.
Am Samstag, 28.03.2020, finden von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Würzburger s.Oliver Arena die nächsten Berufsinformationstage statt.
Vertreten mit einem Messestand ist auch der RENO Würzburg e. V., der den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren und bewerben wird. Sein Ziel ist es unter anderem, mit Vorurteilen aufzuräumen, weil auch im Zuge von Spracherkennung, E-Akte und beA die Standardtätigkeiten in Rechtsanwaltskanzleien nicht verschwinden werden.
Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende, die beim Auf- und Abbau sowie der Besetzung des Messestandes mithelfen möchten, setzen sich bitte mit dem RENO Würzburg e. V. in Verbindung. Dessen Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage.
Näheres zu den Berufsinformationstagen erfahren Sie unter https://www.bit-wuerzburg.de/.
Die nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde am 21.10.2019 durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
An der Nationalen Risikoanalyse waren 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt. Sie dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden.
Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.
Die Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden.
In der dritten Ausgabe 2019 des Fachinfo-Magazins HSB – Hohe Schmerzensgeldbeträge – erläutert RiBGH a.D. Wolfgang Wellner zwei aktuelle Urteile zur „taggenauen“ Berechnung des Schmerzensgeldes und vier Fälle mit Urteilen mit bis zu 800.000 € Schmerzensgeld. Das Magazin und die zugehörige Pressemitteilung stehen nachfolgend zum Download bereit.
Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kammermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die
Über weitere Seminare können Sie sich auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/ informieren.
Am 08.11.2019 veranstaltet die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Sie findet unter dem Titel „Neue Probleme bei alten Verboten: Die Interessenkollision in einer sich wandelnden Rechtsberatungswelt“ statt.
Die Konferenz beleuchtet Fragen der Interessenkollision im Zusammenhang mit Legal Tech und Non Legal Outsourcing. Der zweite Teil widmet sich Interessenkollisionen im Konzern und blickt dabei auch auf die Praxis in Unternehmen und Kanzleien. Im dritten Teil geht es um widerstreitende und gleichgerichtete Interessen bei der Strafverteidigung. Die abschließende Podiumsdiskussion fragt unter dem Titel „Geschmäckle oder verboten?“ nach der Reichweite des Verbots der Interessenkollision bei Gesetzgebungs-Outsourcing und anderen Grenzfällen.
Das genaue Programm steht nachfolgend zum Download bereit.
Das Forum Vergabe e.V. bietet am 13.11.2019 und 26.11.2019 in Berlin zwei Fortbildungsveranstaltungen zur Vergabe von Planungsleistungen und zu den aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Einladungsschreiben.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgendem Thema:
Der RENO Würzburg e.V. lädt alle Mitglieder und sonstige Interessenten zu einem Besuch des Würzburger Weihnachtsmarktes am Donnerstag, 12.12.2019, ein. Treffpunkt um 17:30 Uhr ist der große Glühweinstand (Holzpyramide) in der Spiegelstraße/Eichhornstraße (vor dem „dm“), wo bei einem gemütlichen Glühwein/Punsch-Trinken auf das Jahr 2019 zurückgeblickt werden soll.