Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass in wenigen Tagen die Geldwäscheprüfungen für das Kalenderjahr 2023 beginnen. Zur Feststellung einer eventuellen Verpflichteteneigenschaft werden rund 5 % aller Kammermitglieder per beA ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, einen PDF-Fragebogen auszufüllen oder online an der Erhebung teilzunehmen.
Die Rechtsanwaltskammer ist als Aufsichtsbehörde zu anlasslosen Überprüfungen verpflichtet (§§ 50 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG). Die Auswahl der angeschriebenen Mitglieder erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche).