Justizstandort-Stärkungsgesetz und Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH im Bundesgesetzblatt verkündet

Das

Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland vom 07.10.2024 (Justizstandort-Stärkungsgesetz)

wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird überwiegend am 25.04.2025 in Kraft treten und sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000,00 € in englischer Sprache geführt werden können.

Am 30.10.2024 verkündet wurde das

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH vom 24.10.2024;

es trat am 31.10.2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Ermöglichung einer effizienteren Erledigung von Massenverfahren. Im Falle von Massenklagen können nun entscheidungserhebliche Rechtsfragen durch Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs geklärt werden, selbst wenn Revisionen zurückgenommen werden oder ein Verfahren sich anderweitig erledigt. Dies soll zu einer Entlastung der Zivilgerichte und zu einer erhöhten Rechtssicherheit beitragen.