Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten nach Hospitationsplätzen in Anwaltskanzleien.

Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten, haben ihr Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltsberufen tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.

Ausgewählte Teilnehmende werden nach den Einführungsseminaren in ein Hospitationsprogramm aufgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.

Geplant ist die Durchführung des Programms im Zeitraum von September bis Dezember 2023, wobei sich die IRZ nach den zeitlichen Kapazitäten der Kanzleien richtet. Die IRZ übernimmt alle anfallenden organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden) sowie alle anfallenden Kosten.

Die IRZ freut sich auf positive Rückmeldungen bis Mitte August 2023 und steht für Rückfragen jeglicher Art mit Frau Dr. Frauke Bachler (spies@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (khairy@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 156) gerne zur Verfügung.