Anwaltliche Rechnungen bedürfen nicht mehr der Schriftform

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Zudem ist es ausreichend, dass der Rechtsanwalt die Mitteilung der Vergütungsberechnung an den Mandanten veranlasst. Eine entsprechende Änderung von § 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist durch Artikel 35 des

Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz

erfolgt. Abstriche bei der zivil-, straf- und standesrechtlichen Verantwortung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung sind mit der Formerleichterung nicht verbunden.

Sie steht allerdings in Widerspruch zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Umsätze in Form eines strukturierten Datensatzes nach § 14 UStG, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt wurde. Diese Verpflichtung gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und tritt ab 01.01.2025 – mit unterschiedlichen Übergangsfristen spätestens zum 01.01.2028 – in Kraft.

Weitergehende Informationen finden Sie in den Nachrichten aus Berlin 15/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer.

RVG-Anpassung – Referentenentwurf liegt vor

Das Bundesjustizministerium hat am 17.06.2024 den Referentenentwurf eines Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt, der eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vorsieht. Danach sollen die Wertgebühren um 6 % steigen, die Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Klarstellungen und Präzisierungen sowie weitere Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht, im Gerichtskostenrecht, im Gerichtsvollzieher- sowie im Notarkostenrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMJ sowie den nachstehenden Dokumenten.

Ein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes – etwa der 01.01.2025 – ist in dem Entwurf noch nicht vorgesehen.

Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 24.06.2024 wurde das

Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist überwiegend am 01.07.2024 in Kraft getreten.

Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden hatte, dass das geltende Recht die Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, können aus der unwirksamen Ehe aber die gleichen Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, die nach einer wirksam geschlossenen Ehe bestanden hätten. Zudem ist geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann.

 

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der RAK Bamberg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht. Die Daten zur wirtschaftlichen Lage 2022 können Sie den nachstehenden Dokumenten entnehmen.

Leider haben nur wenige Kammermitglieder an der Erhebung teilgenommen, weshalb die Daten nicht immer besonders aussagekräftig sind.

STAR-Umfrage 2024 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Das Institut für Freie Berufe (IFB) und die Bundesrechtsanwaltskammer führen auch im Jahr 2024 eine Erhebung zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Sie dreht sich diesmal um folgende Themen:

  • Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
  • Erfolgshonorar
  • Datenschutz
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz

Die Befragung findet rein digital statt; die Beantwortung dauert nur 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich
und anonym. Sie ist noch bis 30.09.2024 zugänglich unter folgendem Link: https://t1p.de/star2024

Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Veröffentlichung der Fallakte / Unterstützer gesucht

Die Fallakte zum diesjährigen 12. Soldan Moot – wir haben im Newsletter von Februar 2024 darüber berichtet – wurde veröffentlicht. Dieses Mal geht es um einen Cyberangriff, einen Wasserschaden, widerstreitende Interessen, zivilprozessuale Tücken und einiges mehr. Den Fall finden Sie hier.

Sie können den Soldan Moot unterstützen, indem Sie die von den Teams erstellten Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der aus dem Deutschen Richtergesetz bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten. Jeder Korrektor erhält jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze. Auch für die mündlichen Verhandlungen in Hannover vom 10.10. bis 12.10.2024 werden Praktiker gesucht, die als Richter oder Juroren mitwirken. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite https://soldanmoot.de/ zu finden. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich online anzumelden.

Für etwaige Fragen stehen Ihnen das Lehrstuhlteam von Professor Dr. Christian Wolf unter info@soldanmoot.de und die BRAK unter trierweiler@brak.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Soldan Moot finden Sie auch in den Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 14/2024) der Bundesrechtsanwaltskammer.

RA EXPO am 03.09.2024 in Köln

Der Verlag Freie Fachinformationen GmbH (ffi) lädt zur diesjährigen RA EXPO am 03.09.2024 von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr nach Köln ein. Die Veranstaltung wird sich an den Themen Digitalisierung und KI orientieren und soll Anwältinnen und Anwälten einen praxisnahen Einblick bieten. Dafür konnte der KI-Experte Tom Brägelmann gewonnen werden, der als Keynote-Speaker konkrete Beispiele aufzeigen wird, wie Kanzleien KI-Tools wie Chatbots arbeitserleichternd und rechtskonform einsetzen können.

Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden 100 Freikarten im Wert von je 50,00 € netto zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich spätestens bis 15.08.2024 an die Kammergeschäftsstelle zu wenden. Sie erhalten dann einen Gutscheincode, mit dem Sie sich ihre Freikarte sichern können.

3. Young Lawyers Camp vom 12.09. bis 14.09.2024 in Hamburg

Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet zum dritten Mal das Young Lawyers Camp für junge Anwälte, Referendare und Studenten statt. Auch dieses Jahr können das Wissen zum Thema Anwaltschaft und Anwaltsberuf in Workshops, Vorträgen und Diskussionen erweitert und Softskills weiterentwickelt werden.

Das Young Lawyers Camp bietet für den anwaltlichen Nachwuchs eine Plattform, auf der Experten für Fragen zur Anwaltschaft, Kanzleigründung und -organisation, Umgang mit Mandanten, Social Media, künstliche Intelligenz in der Kanzlei und vieles mehr zur Verfügung stehen. Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer, wird einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum Du selbst Deine Marke bist.“ halten.

Auch der Austausch untereinander und das Netzwerken werden nicht zu kurz kommen. Neben einem hochkarätigen Tagungsprogramm erwartet die Teilnehmer ein abwechslungsreiches Abendprogramm.

Weiterführende Informationen finden Sie hier unter https://davforum.de/de/aktuelles/younglawyerscamp-2024. Zudem wird auf den

Flyer

verwiesen. Eine Anmeldung ist noch bis 02.09.2024 möglich.

27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 22.09. bis 29.09.2024 in Frankfurt/Main

Vom 22.09. bis 29.09.2024 findet in Frankfurt/Main die 27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf den Internetseiten der DIJV unter www.dijv.de sowie in nachtehenden Dokumenten.

Im Rahmen der Tagung gibt es auch ein Jugendprogramm für Referendare und Studenten, deren Teilnahme vom Bundesministerium der Justiz gefördert wird.

Interessenten können sich hier anmelden:
https://www.dijv.de/de/topic/54.27-jahrestagung-der-dijv-idjv.html
https://www.dijv.de/de/topic/55.anmeldung-2024-jugend.html .

Neuwahl des Vorstands und des Präsidiums der RAK Bamberg

Im Zeitraum vom 18.03. bis 19.04.2024 fand die Neuwahl von neun Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nach Auszählung der gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss fest, dass folgende Bewerber:innen gewählt wurden:

  • Landgerichtsbezirk Bamberg: Rechtsanwältin Susanne Drehsen (Bamberg), Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler (Bamberg) und Rechtsanwalt Georg Winkler (Bamberg)
  • Landgerichtsbezirk Würzburg: Rechtsanwalt Wolfgang Bauer (Würzburg), Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Würzburg), Rechtsanwältin Martina Lehr (Volkach), Rechtsanwältin Wiebke Schneller (Würzburg) und Rechtsanwältin Julia Wrba (Würzburg)
  • Landgerichtsbezirk Hof: Rechtsanwalt Thomas Figge (Schwarzenbach/Saale)

Einzelheiten zum Wahlergebnis sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 veröffentlicht. Die Zusammensetzung des neuen Vorstands finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstand/.

In seiner konstituierenden Sitzung am 17.05.2024 hat der Vorstand das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg neu gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Die Zusammensetzung des Präsidiums finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/praesidium/.

Erweiterte Version der beA-App

Am 25.06.2024 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung stellen. Mit dieser verbesserten Version werden auch die Nutzer von Kanzleisoftware über die beA-App auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können.

Die erste Version der beA-App enthielt Einschränkungen für Nutzer von Kanzleisoftware, weil nur auf Nachrichten zugegriffen werden konnte, die sich (noch) im Posteingangsordner befanden. Nachrichten, die entweder automatisiert oder manuell in Unterordner verschoben wurden, konnten nicht direkt aufgerufen werden, weil die Unterordner in der beA-App nicht angezeigt wurden.

Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1 des beA-Newsletters der BRAK vom 21.06.2024 .Ein Versand von Nachrichtenentwürfen über die beA-App ist auch in dieser Ausbaustufe noch nicht möglich.

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Anträge auf Terminverlegung beim Amtsgericht Schweinfurt

Das Amtsgericht Schweinfurt hat darauf hingewiesen, dass Anträge auf Terminverlegung per beA nicht im gleichen Tempo bei den zuständigen Geschäftsstellen eingehen wie diejenigen per Telefax. Denn die Durchlaufzeiten der Server können nicht beeinflusst werden und u. U. mehrere Stunden betragen.

In Fällen kurzfristiger Verlegungsgesuche wäre es daher sinnvoll, das Gericht parallel telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen (z. B. an poststelle.strafabteilung@ag-sw.bayern.de). Um Beachtung wird gebeten.

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Zivilprozess – Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren

Die Bundesregierung hat in einem

Gesetzentwurf vom 05.06.2024

beschlossen, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von derzeit 5.000,00 € auf 8.000,00 € anzuheben. Darüber hinaus sollen einige Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist eine Steigerung der amtsgerichtlichen Zivilverfahren und dadurch eine Stärkung der Ziviljustiz in der Fläche.

Zur Erprobung eines schnellen Online-Verfahrens für zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringen Streitwerten hat das Bundesjustizministerium den

Referentenentwurf vom 11.06.2024

vorgelegt. Dadurch sollen der Zugang zur Justiz erleichtert und zugleich die Arbeit an den Gerichten u. a. durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestaltet werden. Anwendbar sein soll das Online-Verfahren für Zivilprozesse mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 €; diese Grenze würde sich auf 8.000,00 € erhöhen, falls die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Gesetz wird.

Der Entwurf setzt auf bundeseinheitliche digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen, über die Klagen digital eingereicht werden können. Für beides ist eine Identifizierung von Rechtsanwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach vorgesehen. Für Rechtsuchende soll das Online-Verfahren optional sein.

Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben bei ihrer 76. Jahrestagung die

Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

niedergelegt, in denen es um Fragen des Zugangs zum Recht, die Qualität und Effizienz der Rechtsprechung und die Besonderheiten wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten geht.

Dabei spielt die Digitalisierung eine entscheidende Rolle. Unter anderem soll der elektronische Rechtsverkehr perspektivisch durch eine bundeseinheitliche, cloudbasierte Plattform ersetzt werden, deren Nutzung für professionelle Beteiligte verpflichtend ist. Daneben soll ein bundeseinheitliches Justizportal geschaffen werden, das zunächst als informative zentrale Online-Anlaufstelle für Bürger fungiert.

Zudem sprechen sich die Gerichtspräsidenten für die Einführung eines Online-Verfahrens im niedrigschwelligen Bereich aus, um Massenverfahren besser begegnen zu können. Die Einführung eines automatisierten Vorentscheidungsverfahrens im Sinne eines erweiterten Mahnverfahrens (sog. „Nullte Instanz“) lehnen sie jedoch ab. Weitere Thesen betreffen die Strukturierung und Begrenzung des Parteivortrags, die kollektive Durchführung von Massenverfahren sowie die Erhaltung und Stärkung der Kammern für Handelssachen. Insoweit werden die wesentlichen Eckpunkte des

Justizstandort-Stärkungsgesetzes

begrüßt, mit dem Commercial Courts und Commercial Chambers für große wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet werden sollen.

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2023

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nachstehende Berichte über seine Rechtsprechung und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen andere Staaten im Jahr 2023 veröffentlicht.

 

Umfrage der BRAK zu Eigenbedarfskündigungen

Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer führt aus gegebenem Anlass eine Umfrage zur Eigenbedarfskündigung von Mietwohnungen durch. Sie dauert nur wenige Minuten und umfasst folgende Fragen:

  • Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird?
  • Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)?
  • Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage?

Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-zu-Eigenbedarfskuendigungen/1839214/uzEor6. Sie ist noch bis 30.06.2024 zugänglich.

Referendarausbildung – Stationsentgelt und „Tauchen“ während der Rechtsanwaltspflichtstation

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf Missstände hingewiesen, die sich bei der Beschäftigung von Rechtsreferendaren während der Rechtsanwaltspflichtstation herausgestellt haben. Betroffen sind die Fälle, in denen Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte) gewährt, die Referendare tatsächlich aber für einen nicht unerheblichen Zeitraum von der Arbeitsleistung und damit auch von der Ausbildung freigestellt werden.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben des BayStMJ vom 12.06.2024.

Das dort genannte aktualisierte Zeugnismuster und weitere Informationen zur Stationsausbildung beim Rechtsanwalt finden Sie auf den Internetseiten der RAK Bamberg.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen wurde durch Verordnung vom 03.05.2024 (GVBl. 2024, S. 89) geändert.

In Umsetzung der in § 5d Abs. 6 S. 2 DRiG enthaltenen Ermächtigung wurde den Teilnehmern der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2024/2 ein Wahlrecht eingeräumt, die schriftlichen Prüfungsarbeiten handschriftlich oder in elektronischer Form (sog. E-Examen) anzufertigen.

Weiterhin wurden zur Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Vorschriften zur Anmeldung zur Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie zum Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare an ein grundsätzlich vollständig digitales Verfahren unter Verwendung des Bayernportals angepasst.

 

Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022

Das Bundesamt für Justiz hat die Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022 zusammengestellt. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument44060. Daraus geht unter anderem Folgendes hervor:

  • 8.765 Kandidaten haben erfolgreich die Erste Juristische Prüfung (2021: 8730; 2020: 9028; 2019: 9.481; 2018:
    9.338) und
  • 8.414 Kandidaten erfolgreich die Zweite Juristische Prüfung (2021: 8.415; 2020: 7.818; 2019: 8.034;
    2018: 7.829) absolviert.
  • Insgesamt wurden 7.573 Referendare eingestellt (2021: 7.809; 2020: 7.783; 2019: 7.628; 2018:
    7.443).
  • Die Zahl der Referendare im Vorbereitungsdienst am 01.01.2023 belief sich auf insgesamt 16.278 (2022:
    16.630; 2021: 16.625; 2020: 16.024; 2019: 15.794; 2018: 15.530)

Zur Erinnerung: 23. Ausbildungsmesse am 06.07.2024 in Bamberg

An die 23. Ausbildungsmesse BA, die am Samstag, 06.07.2024, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA stattfindet, wird nochmals erinnert. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in vorstellen.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

Berufsbildungsbericht 2024

Das Bundeskabinett hat den neuen

Berufsbildungsbericht 2024

veröffentlicht. Er wird ergänzt durch den

Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024,

der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegeben wird und zahlreiche zusätzliche Informationen und Analysen rund um die Entwicklung der beruflichen Bildung bietet.

Zudem wird auf die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verwiesen.

Fortbildungsveranstaltungen des Anwaltsvereins Schweinfurt

Der Anwaltsverein Schweinfurt bietet in naher Zukunft mehrere Fortbildungsveranstaltungen an. Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

1. Bonner Rechtshilfetag am 12.09.2024

Am 12.09.2024 findet im Bundesamt für Justiz in Bonn der 1. Bonner Rechtshilfetag statt. In dessen Mittelpunkt steht die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit.

Einzelheiten zu dieser Veranstaltung, die sich in erster Linie an Praktikerinnen und Praktiker richtet, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Anmeldungen sind unter www.bundesjustizamt.de/rechtshilfetag2024 möglich.