Neuwahl des Vorstands und des Präsidiums der RAK Bamberg

Im Zeitraum vom 18.03. bis 19.04.2024 fand die Neuwahl von neun Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nach Auszählung der gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss fest, dass folgende Bewerber:innen gewählt wurden:

  • Landgerichtsbezirk Bamberg: Rechtsanwältin Susanne Drehsen (Bamberg), Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler (Bamberg) und Rechtsanwalt Georg Winkler (Bamberg)
  • Landgerichtsbezirk Würzburg: Rechtsanwalt Wolfgang Bauer (Würzburg), Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Würzburg), Rechtsanwältin Martina Lehr (Volkach), Rechtsanwältin Wiebke Schneller (Würzburg) und Rechtsanwältin Julia Wrba (Würzburg)
  • Landgerichtsbezirk Hof: Rechtsanwalt Thomas Figge (Schwarzenbach/Saale)

Einzelheiten zum Wahlergebnis sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 veröffentlicht. Die Zusammensetzung des neuen Vorstands finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstand/.

In seiner konstituierenden Sitzung am 17.05.2024 hat der Vorstand das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg neu gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Die Zusammensetzung des Präsidiums finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/praesidium/.

Erweiterte Version der beA-App

Am 25.06.2024 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung stellen. Mit dieser verbesserten Version werden auch die Nutzer von Kanzleisoftware über die beA-App auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können.

Die erste Version der beA-App enthielt Einschränkungen für Nutzer von Kanzleisoftware, weil nur auf Nachrichten zugegriffen werden konnte, die sich (noch) im Posteingangsordner befanden. Nachrichten, die entweder automatisiert oder manuell in Unterordner verschoben wurden, konnten nicht direkt aufgerufen werden, weil die Unterordner in der beA-App nicht angezeigt wurden.

Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1 des beA-Newsletters der BRAK vom 21.06.2024 .Ein Versand von Nachrichtenentwürfen über die beA-App ist auch in dieser Ausbaustufe noch nicht möglich.

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Anträge auf Terminverlegung beim Amtsgericht Schweinfurt

Das Amtsgericht Schweinfurt hat darauf hingewiesen, dass Anträge auf Terminverlegung per beA nicht im gleichen Tempo bei den zuständigen Geschäftsstellen eingehen wie diejenigen per Telefax. Denn die Durchlaufzeiten der Server können nicht beeinflusst werden und u. U. mehrere Stunden betragen.

In Fällen kurzfristiger Verlegungsgesuche wäre es daher sinnvoll, das Gericht parallel telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen (z. B. an poststelle.strafabteilung@ag-sw.bayern.de). Um Beachtung wird gebeten.

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Zivilprozess – Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren

Die Bundesregierung hat in einem

Gesetzentwurf vom 05.06.2024

beschlossen, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von derzeit 5.000,00 € auf 8.000,00 € anzuheben. Darüber hinaus sollen einige Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist eine Steigerung der amtsgerichtlichen Zivilverfahren und dadurch eine Stärkung der Ziviljustiz in der Fläche.

Zur Erprobung eines schnellen Online-Verfahrens für zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringen Streitwerten hat das Bundesjustizministerium den

Referentenentwurf vom 11.06.2024

vorgelegt. Dadurch sollen der Zugang zur Justiz erleichtert und zugleich die Arbeit an den Gerichten u. a. durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestaltet werden. Anwendbar sein soll das Online-Verfahren für Zivilprozesse mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 €; diese Grenze würde sich auf 8.000,00 € erhöhen, falls die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Gesetz wird.

Der Entwurf setzt auf bundeseinheitliche digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen, über die Klagen digital eingereicht werden können. Für beides ist eine Identifizierung von Rechtsanwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach vorgesehen. Für Rechtsuchende soll das Online-Verfahren optional sein.

Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben bei ihrer 76. Jahrestagung die

Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

niedergelegt, in denen es um Fragen des Zugangs zum Recht, die Qualität und Effizienz der Rechtsprechung und die Besonderheiten wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten geht.

Dabei spielt die Digitalisierung eine entscheidende Rolle. Unter anderem soll der elektronische Rechtsverkehr perspektivisch durch eine bundeseinheitliche, cloudbasierte Plattform ersetzt werden, deren Nutzung für professionelle Beteiligte verpflichtend ist. Daneben soll ein bundeseinheitliches Justizportal geschaffen werden, das zunächst als informative zentrale Online-Anlaufstelle für Bürger fungiert.

Zudem sprechen sich die Gerichtspräsidenten für die Einführung eines Online-Verfahrens im niedrigschwelligen Bereich aus, um Massenverfahren besser begegnen zu können. Die Einführung eines automatisierten Vorentscheidungsverfahrens im Sinne eines erweiterten Mahnverfahrens (sog. „Nullte Instanz“) lehnen sie jedoch ab. Weitere Thesen betreffen die Strukturierung und Begrenzung des Parteivortrags, die kollektive Durchführung von Massenverfahren sowie die Erhaltung und Stärkung der Kammern für Handelssachen. Insoweit werden die wesentlichen Eckpunkte des

Justizstandort-Stärkungsgesetzes

begrüßt, mit dem Commercial Courts und Commercial Chambers für große wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet werden sollen.

Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2023

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nachstehende Berichte über seine Rechtsprechung und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen andere Staaten im Jahr 2023 veröffentlicht.

 

Umfrage der BRAK zu Eigenbedarfskündigungen

Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer führt aus gegebenem Anlass eine Umfrage zur Eigenbedarfskündigung von Mietwohnungen durch. Sie dauert nur wenige Minuten und umfasst folgende Fragen:

  • Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird?
  • Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)?
  • Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage?

Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-zu-Eigenbedarfskuendigungen/1839214/uzEor6. Sie ist noch bis 30.06.2024 zugänglich.

Referendarausbildung – Stationsentgelt und „Tauchen“ während der Rechtsanwaltspflichtstation

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf Missstände hingewiesen, die sich bei der Beschäftigung von Rechtsreferendaren während der Rechtsanwaltspflichtstation herausgestellt haben. Betroffen sind die Fälle, in denen Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte) gewährt, die Referendare tatsächlich aber für einen nicht unerheblichen Zeitraum von der Arbeitsleistung und damit auch von der Ausbildung freigestellt werden.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben des BayStMJ vom 12.06.2024.

Das dort genannte aktualisierte Zeugnismuster und weitere Informationen zur Stationsausbildung beim Rechtsanwalt finden Sie auf den Internetseiten der RAK Bamberg.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen wurde durch Verordnung vom 03.05.2024 (GVBl. 2024, S. 89) geändert.

In Umsetzung der in § 5d Abs. 6 S. 2 DRiG enthaltenen Ermächtigung wurde den Teilnehmern der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2024/2 ein Wahlrecht eingeräumt, die schriftlichen Prüfungsarbeiten handschriftlich oder in elektronischer Form (sog. E-Examen) anzufertigen.

Weiterhin wurden zur Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Vorschriften zur Anmeldung zur Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie zum Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare an ein grundsätzlich vollständig digitales Verfahren unter Verwendung des Bayernportals angepasst.

 

Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022

Das Bundesamt für Justiz hat die Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022 zusammengestellt. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument44060. Daraus geht unter anderem Folgendes hervor:

  • 8.765 Kandidaten haben erfolgreich die Erste Juristische Prüfung (2021: 8730; 2020: 9028; 2019: 9.481; 2018:
    9.338) und
  • 8.414 Kandidaten erfolgreich die Zweite Juristische Prüfung (2021: 8.415; 2020: 7.818; 2019: 8.034;
    2018: 7.829) absolviert.
  • Insgesamt wurden 7.573 Referendare eingestellt (2021: 7.809; 2020: 7.783; 2019: 7.628; 2018:
    7.443).
  • Die Zahl der Referendare im Vorbereitungsdienst am 01.01.2023 belief sich auf insgesamt 16.278 (2022:
    16.630; 2021: 16.625; 2020: 16.024; 2019: 15.794; 2018: 15.530)

Zur Erinnerung: 23. Ausbildungsmesse am 06.07.2024 in Bamberg

An die 23. Ausbildungsmesse BA, die am Samstag, 06.07.2024, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA stattfindet, wird nochmals erinnert. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in vorstellen.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

Berufsbildungsbericht 2024

Das Bundeskabinett hat den neuen

Berufsbildungsbericht 2024

veröffentlicht. Er wird ergänzt durch den

Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024,

der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegeben wird und zahlreiche zusätzliche Informationen und Analysen rund um die Entwicklung der beruflichen Bildung bietet.

Zudem wird auf die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verwiesen.

Fortbildungsveranstaltungen des Anwaltsvereins Schweinfurt

Der Anwaltsverein Schweinfurt bietet in naher Zukunft mehrere Fortbildungsveranstaltungen an. Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

1. Bonner Rechtshilfetag am 12.09.2024

Am 12.09.2024 findet im Bundesamt für Justiz in Bonn der 1. Bonner Rechtshilfetag statt. In dessen Mittelpunkt steht die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit.

Einzelheiten zu dieser Veranstaltung, die sich in erster Linie an Praktikerinnen und Praktiker richtet, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Anmeldungen sind unter www.bundesjustizamt.de/rechtshilfetag2024 möglich.

Präsidiums- und Vorstandswahlen beim Bundesverband der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat sein Präsidium am 16.05.2024 neu gewählt. Neuer Präsident ist Dr. Stephan Hofmeister, Arzt und Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Als Vizepräsident bestätigt wurde BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers. Gewählt wurden zudem die insgesamt 24 Mitglieder des BFB-Vorstands, dem auch BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann weiterhin angehört.

Der BFB ist der Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände. Er setzt sich gegenüber Bund, Ländern und der Öffentlichkeit für die Interessen und die Förderung der Freien Berufe ein. Dem BFB gehören Kammern und Dachverbände freier Berufe aus dem heilberuflichen, technisch-naturwissenschaftlichen und kulturellen Bereich sowie der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe an, darunter auch die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer sowie die Bundessteuerberaterkammer.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/.

Erstellung von Softewarezertifikaten über das beA-Portal

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über das beA-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer Softwarezertifikate zu erstellen und die bei der Zertifizierungsstelle hinterlegten Daten zu pflegen. Hierzu wurde auf der Startseite des beA-Portals ein neues Logo mit der Bezeichnung „Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK“ installiert. Ein Softwarezertifikat wird beispielsweise für die Nutzung der beA-App benötigt.

Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2024 vom 23.05.2024. Bitte beachten Sie, dass die dort beschriebenen Schritte nur Postfachinhaber und nicht auch Mitarbeiter ausführen können.

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BeA-Versand von Nachrichten an „Mein Justizpostfach“ (MJP)

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 3/2024 vom 15.05.2024 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt auch über „Mein Justizpostfach“ und damit sicher und verschlüsselt mit ihren Mandanten kommunizieren, sofern diese über ein entsprechendes Postfach verfügen.

Schon seit Oktober 2023 bestand die Möglichkeit, Nachrichten von Nutzern eines MJP an ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu schicken; seit Kurzem ist auch der umgekehrte Weg – also von beA zu MJP – eingerichtet. Inhaber eines MJP sind über die Empfängersuche in der beA-Webanwendung zu finden; ein MJP wird dort mit der EGVP-Rolle „ozg_postfach“ angezeigt.

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BGH: wirksames Signieren für ein anderes Mitglied einer Sozietät

Wer als Rechtsanwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz kann so formwirksam bei Gericht eingereicht werden, ohne dass es zusätzlich eines Vertretungsvermerks – etwa „für …“ – bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 28.02.2024 (Az. IX ZB 30/23) klargestellt.

Im Ausgangsfall – ein Anwaltsregressfall – hatte sich eine Anwaltssozietät, welcher auch der später in Regress genommene Anwalt angehörte, für den dortigen Beklagten legitimiert. Am letzten Tag der (verlängerten) Frist für die Begründung der Berufung ging beim zuständigen Landgericht ein Schriftsatz ein, den der Anwalt einfach signiert hatte; sein Sozietätskollege hatte den Schriftsatz mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen und über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) an das Landgericht gesandt. Dieses wies die Berufung als unzulässig zurück, weil der Sozietätskollege nicht ausdrücklich die inhaltliche Verantwortung übernommen habe; zudem fehle ein Vertretungszusatz.

Der BGH stellte klar, dass ein Rechtsanwalt, der einen Schriftsatz mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versieht, damit ohne weitere Voraussetzungen im Zweifel seinen unbedingten Willen zum Ausdruck bringe, mit seiner qeS auch eine entsprechende Verantwortung für den Schriftsatz zu übernehmen und dessen Inhalt zu verantworten sowie den Mandanten als weiterer Hauptbevollmächtigter oder zumindest als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats zu vertreten.

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23. Ausbildungsmesse am 06.07.2024 in Bamberg

Am Samstag, 06.07.2024, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 23. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

 

Praktikumswoche Bayerischer Untermain

Die Regionalmanagement-Initiative Bayerischer Untermain veranstaltet vom 15.07. bis 26.07.2024 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, der Handwerkskammer für Unterfranken und der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg die Praktikumswoche Bayerischer Untermain. Sie ermöglicht es Schülerinnen und Schülern aus den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg sowie aus der Stadt Aschaffenburg im Rahmen eintägiger Praktika zahlreiche Betriebe in der Region kennenzulernen und in verschiedene Berufsfelder hineinzuschnuppern. Die Teilnahme ist – auch für Unternehmen – kostenfrei.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite https://praktikumswoche.de/bayerischer-untermain  sowie der Ausschreibung. Dort finden Sie auch eine Anleitung zur Registrierung Iherer Kanzlei sowie die Kontaktdaten der beiden Ansprechpartnerinnen.

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 05.07.2024

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht, Grüne Finanzen“. Er findet am Freitag, 05.07.2024, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/nr-2024-7-5.

Young Lawyers Camp 2024 in Hamburg

Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet in Hamburg das dritte Young Lawyers Camp (YLC) statt, das vom Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft organisiert wird. Es erwarten Sie spannende Workshops, Vorträge und Diskussionen, die auf Softskills und praxisrelevantes Wissen abzielen. Von der Bewältigung schwieriger Mandate bis hin zu den neuesten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz bietet die Veranstaltung Antworten auf die drängendsten Fragen der Branche.

Zu den Unterstützern der Veranstaltung gehört auch die Bundesrechtsanwaltskammer. Am 14.09.2024 um 13:30 Uhr präsentiert Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der BRAK, einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum du selbst Deine Marke bist“. Sie ist zudem Gastgeberin der Podcastreihe (R)ECHT INTERESSANT!, die Einblicke in die juristische Welt bietet.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit Expertinnen und Experten in Kontakt zu treten und wertvolle Einblicke in Themen wie Kanzleiorganisation und Stressbewältigung zu erhalten. Darüber hinaus bietet das Camp eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten und das Knüpfen wertvoller beruflicher Kontakte.

Weitere informationen entnehmen Sie bitte der Website des Veranstalters sowie den folgenden Dokumenten:

Eine Anmeldung ist bis 02.09.2024 möglich.

74. Deutscher Juristentag vom 25.09. bis 27.09.2024 in Stuttgart

Vom 25.09. bis 27.09.2024 findet im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle in Stuttgart der 74. Deutsche Juristentag statt. Mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft werden zu diesem Kongress erwartet, um bei aktuellen und zentralen Themen des Rechts mitzudiskutieren. Neben dem Fachprogramm bietet die Veranstaltung ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit der Möglichkeit, die Landeshauptstadt und das, was sie ausmacht, aus verschiedenen Blickwinkeln kennenzulernen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Juristentages unter www.djt.de und im Programmheft.

Zur (Online-) Anmeldung gelangen Sie hier.