Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

BeA – BRAK warnt vor Phishingmails

BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Geldwäsche – gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Statusbericht zum elektronischen Rechtsverkehr und beA

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2023

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Berufsbildungsbericht 2023 – erneut deutlicher Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befasst sich derzeit verstärkt mit dem Thema „Fremdkapital“. Es hat beschlossen, vor weiteren Überlegungen die Auffassung der Anwaltschaft einzuholen und zu ermitteln, ob überhaupt Bedarf für entsprechende Beteiligungen besteht. Dieses Anliegen möchte die Bundesrechtsanwaltskammer unterstützen, indem sie die vom BMJ erstellte Umfrage technisch begleitet. Die Ergebnisse werden auch den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Alle Kammermitglieder werden um rege Teilnahme gebeten. Die Online-Umfrage, die bis 26.11.2023 zugänglich ist, erreichen Sie unter diesem Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-BMJ/1729600/8jEP2X

Bitte beachten Sie hierbei folgenden Hinweis der BRAK: Innerhalb eines Netzwerks kann die Teilnahme mehrerer Personen Schwierigkeiten bereiten. Befinden Sie sich bei Teilnahme im Kammer- oder Kanzleinetzwerk, wird Ihnen möglicherweise angezeigt, dass Sie an der Umfrage bereits teilgenommen haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall über ein Mobilgerät teil, das nicht mit dem Büronetzwerk verbunden ist.

Zum Hintergrund:

Aufgrund des in der BRAO verankerten Fremdbesitzverbotes ist es in Deutschland aktuell nicht möglich, dass sich nicht-anwaltliche Kapitalgeber an Anwaltskanzleien beteiligen. Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung – u.a. vor Einflussnahme von außen, beispielweise durch nicht dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtete Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt, ob das Fremdbesitzverbot ggf. gelockert werden könnte.

Teile der Anwaltschaft halten das Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Zunahme an Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits gibt es zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, welche die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen, weil nichtanwaltliche Kapitalgeber, die ausschließlich wirtschaftliche und auf Rentabilität ausgerichtete Zwecke verfolgen, nicht entscheiden sollen, ob und wie ein Mandat geführt wird. Diese Kolleginnen und Kollegen fürchten eine Kommerzialisierung des Mandates einschließlich Einflussnahme der Kapitalgeber auf die Auswahl von Mandaten.

Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden. Aus diesem Grund hat das BMJ einen Fragenkatalog erstellt, um die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft zu ermitteln. Im Hinblick auf ähnlich gestaltete Berufsordnungen und bestehende Berufsausübungsgesellschaften hat das BMJ nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte in das Thema einbezogen.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.

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BeA – BRAK warnt vor Phishingmails

In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
  • Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift „Informationen zu Ihrem Postfach“ und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. „Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach…“
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).

Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigungen des beA-Systems niemals im html-Format versandt werden und somit zum Beispiel kein BRAK-Logo beinhalten. In einer solchen E-Mail sollten Sie keinesfalls die enthaltenen Links anklicken.

An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:

  • Der Betreff lautet „Eingang einer Nachricht“ oder „Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab“.
  • Der Absender lautet „noreply@bea-brak.de“.
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

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BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

In einem gemeinsamen

Katalog von September 2023 (Stellungnahme der BRAK Nr. 51/2023)

haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Vorschläge zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes unterbreitet. Hintergrund sind die hohen und stetig wachsenden Kosten zur Unterhaltung einer Kanzlei. Insbesondere die eklatanten Preissteigerungen und die enorm gestiegene Inflationsrate in Folge der Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine machen eine rasche Angleichung der Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung dringend erforderlich.

Im Einzelnen stellen BRAK und DAV folgende Forderungen auf:

  • Eine lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
  • Die Anpassung der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
  • Eine Klarstellung in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bzgl. Inkassodienstleistungen
  • Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG
  • Die Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren
  • Die Erweiterung der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
  • Die Anpassung der Grenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und die Anhebung der Kappungsgrenze
  • Die Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschafts- sowie Gewaltschutz- und Abstammungssachen
  • Die Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
  • Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG
  • Eine Klarstellung beim Angelegenheitsbegriff in § 17 RVG
  • Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei vorgeschriebener Erörterung
  • Die Einführung einer Gegenstandswertbestimmung bei Hilfsaufrechnung/Hilfsanträgen

Die gemeinsame Stellungnahme wurde mit jeweils gesonderten Anschreiben von RAin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, und RA Michael Then als zuständiges Präsidiumsmitglied der BRAK an Bundesjustizminister Dr. Buschmann und die Landesjustizministerinnen und -minister übermittelt.

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023

zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.

Geldwäsche – gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

In einem

Schreiben vom 18.09.2023

weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Das elektronisch geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom BMF mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel zum Transparenzregister in den BRAK-Mitteilungen 02/2022.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand August 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Scheinselbständigkeit“ wurde aktualisiert.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand August 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Die Bundesnotarkammer hat mit dem Austausch der beA-Mitarbeiterkarten, die im September 2023 ihre Gültigkeit verlieren, begonnen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer und dem BRAK-Magazin Ausgabe 4/2023 (dort Seiten 10 und 11).

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Nichts unternehmen, um den – kostenfreien – Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der BNotK wird sich unaufgefordert mit allen Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterkarten bestellt haben, in Verbindung setzen. Die neuen Mitarbeiterkarten müssen unmittelbar nach Erhalt im Benutzerprofil hinterlegt und berechtigt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karten geschehen, damit die neuen Karten unmittelbar nutzbar sind.

Weitere Informationen zum Austausch der beA-Mitrarbeiterkarten finden Sie auf den Internetseiten der Zertifizierungsstelle und des beA-Anwendersupports.

Auch die beA-Softwarezertifikate verlieren ab Dezember 2023 sukzessive ihre Gültigkeit und müssen getauscht werden. Für diese wird die Zertifizierungsstelle ebenfalls rechtzeitig eine Möglichkeit der Erneuerung bereitstellen und darüber auf ihrer Webseite berichten.

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Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer ist Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden, infolgedessen es zu einem Ausfall der IT-Systeme kam. Es handelt sich um eine Ransomware-Attacke auf einen am Brüsseler Standort betriebenen Server, die am 02.08.2023 entdeckt wurde.

Nähere Einzelheiten finden Sie hier. Die BRAK bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei verdächtigen E-Mails und insbesondere solchen, die das Brüsseler Büro als vermeintlichen Absender ausweisen und/oder in denen zu ungewöhnlichen Handlungen wie z. B. Überweisungen an geänderte Kontoverbindungen aufgefordert wird. Das gilt auch dann, wenn dabei womöglich an tatsächliche frühere E-Mail-Korrespondenz angeknüpft wird. Zudem sollten Sie nicht auf verdächtige E-Mails antworten und Anlagen und Links auf keinen Fall öffnen.

Ein Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist aufgrund der vollständig getrennten System- und Betriebsstrukturen ausgeschlossen. Gleiches gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie für Korrespondenzen mit der BRAK in Berlin.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Grafiken finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/.

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

In ihrem beA-Newsletter Ausgabe 5/2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf das neue beA-Portal hin, das mit der beA-Version 3.19 voraussichtlich am 03.08.2023 gestartet wird. Es öffnet sich über den bekannten Link bea-brak.de und ermöglicht zunächst den Zugriff auf das beA selbst, auf das Akteneinsichtsportal und auf die zum beA-System gehörenden Anwendungen Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie Find-a-Lawyer. Diese Anwendungen werden mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text geöffnet.

Auch die beA-Anmeldung wurde neu gestaltet. Die Auswahl des Sicherheits-Token kann künftig direkt auf der Anmeldeseite der Webanwendung vorgenommen werden. Damit entfällt der Umweg, dass zunächst auf „Anmelden“ geklickt werden muss, um dann das Sicherheits-Token auszuwählen. Bei der Verwendung von Software-Token haben Nutzer künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Wichtige Meldungen, insbesondere zu vorliegenden Störungen, werden künftig direkt auf der Startseite angezeigt.

Weitere Neuerungen, beispielsweise zur Erst- oder Neuregistrierung des Postfachs sowie zu den Funktionen „Client Security herunterladen“ und „Zertifikate verwalten“ entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter.

Mit der beA-Version 3.19 ist eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security verbunden. Sie muss zwingend vorgenommen werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Hierfür werden keine Administrator-Rechte benötigt.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

wurde im Newsletter von Mai 2023 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2023 in Kraft treten.

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Im Newsletter von Juni 2023 wurde bereits auf die neue STAR-Umfrage zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft in Deutschland hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Die Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Bei Fragen steht Ihnen Frau Genitheim vom Institut für Freie Berufe (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de; Tel. 0911/2356524) zur Verfügung.

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 18.07.2023 wurde die

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie wird am 01.03.2024 in Kraft treten. Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 25.07.2023.

Eine Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz finden Sie unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0713_Mediatoren.html.

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten nach Hospitationsplätzen in Anwaltskanzleien.

Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten, haben ihr Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltsberufen tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.

Ausgewählte Teilnehmende werden nach den Einführungsseminaren in ein Hospitationsprogramm aufgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.

Geplant ist die Durchführung des Programms im Zeitraum von September bis Dezember 2023, wobei sich die IRZ nach den zeitlichen Kapazitäten der Kanzleien richtet. Die IRZ übernimmt alle anfallenden organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden) sowie alle anfallenden Kosten.

Die IRZ freut sich auf positive Rückmeldungen bis Mitte August 2023 und steht für Rückfragen jeglicher Art mit Frau Dr. Frauke Bachler (spies@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (khairy@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 156) gerne zur Verfügung.

 

Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Im März 2023 fand im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Wahl der stimmberechtigten Vertreter zur 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Von 2.672 wahlberechtigten Kammermitgliedern haben 273 fristgerecht ihre Stimme abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 10,21 % entspricht. Nach Auszählung von 267 gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss das Wahlergebnis wie folgt fest:

  • Rechtsanwalt Rainer Riegler, Rechtsanwälte Winkler, Werthmann, Riegler in Partnerschaft mbB, Herzog-Max-Straße 14, 96047 Bamberg: 233 Stimmen
  • Rechtsanwalt Johannes Bohl, Bohl & Coll. Rechtsanwälte, Franz-Ludwig-Straße 9, 97072 Würzburg: 205 Stimmen

Damit sind Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsanwalt Johannes Bohl für vier Jahre zu stimmberechtigten Mitgliedern der Satzungsversammlung gewählt worden. Ihre Amtszeit wird am 01.07.2023 beginnen und am 30.06.2027 enden.

Die 8. Satzungsversammlung wird am 01.12.2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Weitere Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlergebnis sind auf der Internetseite der RAK Bamberg veröffentlicht. Zudem wird auf die Informationen im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2023 verwiesen.

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Juni 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts“ wurde aktualisiert.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand Juni 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) erforscht in regelmäßigen Abständen die berufliche und wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft in Deutschland. Es wird schon seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführt.

Die aktuelle Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Berufsbildungsbericht 2023 – erneut deutlicher Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten

Das Bundeskabinett hat am 10.05.2023 den neuen

Berufsbildungsbericht 2023

beschlossen. Danach hat sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Vergleich zu den Pandemiejahren leicht erholt.

Die Freien Berufe verzeichneten, entgegen dem allgemeinen Aufwärtstrend, allerdings einen Rückgang neuer Ausbildungsverträge um 0,6 %. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2022 sogar um 11,34 % gesunken. Dies zeigen die von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Statistiken, die auf den Rückmeldungen der regionalen Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beruhen.

Aus dem Berufsbildungsbericht geht weiter hervor, dass in den Freien Berufen mit 30,9 % aller Ausbildungsverträge überdurchschnittlich viele Ausbildungen vorzeitig beendet werden; der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,7 %. Im Ausbikldungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist der Anteil mit 33,6 % noch erheblich höher.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Am 08.05.2023 fand in Berlin die fünfte und letzte Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt – ab 01.07.2023 beginnt die Amtsperiode der 8. Satzungsversammlung. Die gefassten Beschlüsse finden Sie hier:

Beschlüsse_der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Ergänzt wurden §§ 4 Abs. 2 und 15 Abs. 5 FAO für den Fall, dass die jährliche Fortbildung nicht vollständig nachgewiesen wird. Hintergrund ist u. a. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Fortbildungsstunden nur im laufenden Kalenderjahr absolviert und nicht im Folgejahr nachgeholt werden können.

Zudem wurde ein neuer § 31 BORA beschlossen, der sicherstellen soll, dass in Berufsausübungsgesellschaften, die selbst Träger von Berufspflichten sind, Maßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung des Berufsrechts zu gewährleisten.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Am 23.03.2023 wurde die Version 3.17 der beA-Webanwendung in Betrieb genommen. Die Änderungen sind im beA-Newsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer sowie in den Release-Notes auf der Seite des beA-Anwendersupports beschrieben.

Am 03.04.2023 hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertreter oder Mitarbeiter aktiviert haben, können jetzt ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Um die Entkopplung zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, hat die BRAK diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen wird.

Nach Abschluss der Rücksetzung werden alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit
dieser E-Mail versandt worden. Eine Anleitung dazu findet sich unter dem folgenden Link: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstregistrierung-und-anmeldung/erneute-erstregistrierung-rechtsanwalt-nach-entkopplung.

Kolleginnen und Kollegen, die ihre neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 02/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Wege zur schnellen Lösung – Die neu gestaltete beA-Anwenderhilfe

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.678 Mitglieder, davon

  • 2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • 77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
  • 197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
  • 4 Rechtsbeistände
  • 13 Rechtsanwalts-GmbHs
  • 50 Berufsausübungsgesellschaften
  • 39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt, dass die Anzahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk erneut zurückgegangen ist. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder beruht in erster Linie auf den seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften sowie den Mitgliedern ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, insbesondere Steuerberatern.

Auf Bundesebene waren zum 01.01.2023 insgesamt 169.388 Kammermitglieder zu verzeichnen; im Vergleich zum Vorjahr (167.085) ein Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank jedoch um 0,24 % auf 165.186 (Vorjahr: 165.587). Demgegenüber stehen 1.843 Berufsausübungsgesellschaften.