Online-Seminar der RAK Bamberg und des DAI zum anwaltlichen Berufsrecht am 02.06.2023

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 in München

Zur Erinnerung: Kammertag mit Kammerversammlung am 21.04.2023 in Bamberg

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Prüfungsausschuss für Geprüfte Rechtsfachwirte – neue Mitglieder gesucht

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 – Save the Date!

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem (privaten) Baurecht am 24.03.2023

Studienmesse Bamberg am 04.03.2023

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023

Fortbildung und Fortbildungsnachweise von Fachanwälten

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2023

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des Ärztlichen Kreisverbandes am 25.01.2023

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 04.02. und 21.03.2023

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 – Save the Date!

Einführung der elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen am OLG Bamberg zum 05.12.2022

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Letztmalige Erinnerung: Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften bis 01.11.2022

Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts zum anwaltlichen Berufsrecht

Online-Seminar der RAK Bamberg und des DAI zum anwaltlichen Berufsrecht am 02.06.2023

Am 02.06.2023 von 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr bieten die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) im Rahmen ihrer Kooperation einen Online-Vortrag zum anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere zu praxisrelevanten Berufspflichten, zur Organisation und Gestaltung des Berufs sowie zu anwaltlichen Pflichtverletzungen und ihren Folgen, an. Das Seminar ist als Fortbildung nach § 43f BRAO (5 Zeitstunden) geeignet. Referent ist Rechtsanwalt Stefan Peitscher, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten

sowie der Internetseite des DAI. Dort finden Sie auch die Möglichkeit der Anmeldung. Mitglieder der RAK Bamberg zahlen einen verminderten Kostenbeitrag von 175,00 €.

 

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 in München

Auf den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:00 Uhr, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ausgerichtet wird, wurde schon mehrfach hingewiesen.Zwischenzeitlich ist das Programm erstellt, das Sie dem

Flyer

entnehmen können. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden noch gesondert von der Bayerischen Staatskanzlei eine Einladung zum Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung erhalten, der im Anschluss an den Mediationstag stattfinden wird.

Anmeldeschluss ist Montag, 22.05.2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Zur Erinnerung: Kammertag mit Kammerversammlung am 21.04.2023 in Bamberg

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 21.04.2023, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2023 stattfinden wird.

Er beginnt um 09:00 Uhr mit einer (kostenfreien) Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Berufs- und Kostenrecht; Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus Bremen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem die Rechtsanwaltskammer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars und der Kammerversammlung einlädt, wird Kammerpräsidentin Ilona Treibert um 14:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung 2023 eröffnen.

Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 251 von März 2023 veröffentlicht, das am 23.03.2023 per beA bzw. per Post an diejenigen Kammermitglieder, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über den Haushaltsplan 2023 und die zu ändernde Beitragsordnung.

Bitte nehmen Sie an der Kammerversammlung teil und melden Sie sich bis 14.04.2023 per beA oder E-Mail unter info@rakba.de bei der Kammergeschäftsstelle an.

 

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Im Newsletter von November 2022 wurden die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022 bereits veröffentlicht. Zwischenzeitlich hat das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Zusatzbefragung zu nicht-juristischen Mitarbeitern und Legal Tech für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg ausgewertet.

STAR 2022 – Daten für die Rechtsanwaltskammer Bamberg

Leider haben nur wenige Kammermitglieder an der Erhebung teilgenommen, weshalb die Daten nicht immer besonders aussagekräftig sind.

Den Gesamtbericht zu STAR 2022 finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Prüfungsausschuss für Geprüfte Rechtsfachwirte – neue Mitglieder gesucht

Der gemeinsame Prüfungsausschuss II der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nünberg für Geprüfte Rechtsfachwirte wird zum 01.07.2023 neu besetzt. Hierzu werden engagierte Mitglieder gesucht, sowohl aus dem Kreis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter) als auch Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte selbst (Arbeitnehmervertreter). Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg, gerne per beA oder per E-Mail unter ausbildung@rakba.de.

Nähere Informationen zur Fortbildung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/gepruefte-rechtsfachwirte/.

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 – Save the Date!

An den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:30 Uhr, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ausgerichtet wird, soll nochmals erinnert werden. Einzelheiten werden demnächst bekannt gegeben. Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu notieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.

Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).

Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem (privaten) Baurecht am 24.03.2023

Am Freitag, 24.03.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Update: OLG-Rechtsprechung zum privaten Baurecht“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er wird einen Überblick über die aktuelle Entwicklung des privaten Baurechts in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geben.

Die Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder versandt.

Studienmesse Bamberg am 04.03.2023

Am Samstag, 04.03.2023, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2023 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.

Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.

Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.

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Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch in diesem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden, anbietet. Die genauen Termine (der erste Kurs fand bereits am 28.01.2023 statt) entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Fortbildung und Fortbildungsnachweise von Fachanwälten

Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2022 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens im Laufe des Monats Januar 2023 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2022 durchgeführt und belegt werden muss. Die frühere Verwaltungspräxis der Rechtsanwaltskammer, wonach versäumte Fortbildung bis 31.03. des Folgejahres nachgeholt werden konnte, kann aufgrund der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13) nicht aufrechterhalten bleiben. Dies ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Im Übrigen bitten wir zu beachten, dass die Verpflichtung zur Fortbildung auch bei fortdauernder Corona-Pandemie im Kalenderjahr 2023 nicht ausgesetzt wird. Denn Fortbildung ist auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen möglich. Angesichts der besonderen und anhaltenden Situation seit März 2020 hat das zuständige Gremium der Rechtsanwaltskammer Bamberg stets sorgfältig den Einzelfall bei Anwendung von § 15 FAO und § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt. Insbesondere wurden Nachbesserungen zu Teilnahmenachweisen nicht gefordert, auch wenn diese den Erfordernissen nicht unbedingt gerecht wurden.

Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.

§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2023

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Dezembersitzung die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2023 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand derzeit nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Stärke von 19 Mitgliedern wird erst wieder nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 erreicht werden. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, sollte sich die Bearbeitung mancher Anträge etwas verzögern.

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (7. Auflage von Oktober 2022) wurde am 04.11.2022 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 09.12.2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise (7. Auflage Oktober 2022)

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des Ärztlichen Kreisverbandes am 25.01.2023

Die Rechtsanwaltskammer und der Ärztliche Kreisverband Bamberg bieten am Mittwoch, 25.01.2023, eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung zu den Themen

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Referent Notar Dr. Florian Dietz, Bamberg) sowie
  • ärztliche Aufklärungspflicht vor operativen Eingriffen bzw. Medikamentenabgabe (Referent Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Benno Pfuhlmann, Bamberg)

an. Sie findet von 16:00 Uhr bis etwa 18:30 Uhr im Seminarraum 2 des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 13.01.2023.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 04.02. und 21.03.2023

Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am Samstag, 04.02.2023, eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 20.01.2023.

Seminarausschreibung RVG Praxisprobleme 04.02.2023

Ein weiteres Online-Seminar mit dem Titel „Gute Mandantenbetreuung durch eine professionelle Außendarstellung der Kanzlei sowie ein gelebtes Beschwerdemanagement“ folgt am Dienstag, 21.03.2023, von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Referentin ist Ronja Tietje, selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement aus Bremen. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Ausschreibung. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.03.2023.

Seminarausschreibung Mandantenbetreuung 21.03.2023

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2023 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 – Save the Date!

Auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg richtet das Bayerische Staatsministerium der Justiz am Montag, 19.06.2023, ab 13:30 Uhr, den 5. Bayerischen Mediationstag aus. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu notieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Einführung der elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen am OLG Bamberg zum 05.12.2022

Das Oberlandesgericht Bamberg weist darauf hin, dass ab 05.12.2022 alle neu eingehenden Verfahren in Zivil- und Familiensachen elektronisch geführt werden. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur insoweit als für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

Dies bedeutet, dass alle an den Landgerichten elektronisch geführten Zivilverfahren und alle an den Amtsgerichten elektronisch geführten Familienverfahren auch durch das Oberlandesgericht elektronisch geführt werden. Die bei den Land- und Amtsgerichten geführten Papierakten werden auch am Oberlandesgericht Bamberg weiterhin in Papier geführt. Zur Unterscheidung der Eingänge und Verfahren wird dem Aktenzeichen des elektronisch geführten Verfahrens des OLG ein „e“ angestellt, z. B. 1 U 123/22 e. Das OLG bittet als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in ihren Schriftsätzen das vollständige Aktenzeichen anzugeben.

Bei der Benennung anwaltlicher Schriftsätze, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingereicht werden, geben wir folgende Informationen des Oberlandesgerichts weiter:

Die Dokumentenbezeichnung durch die Gerichte wird in einer bayernweiten Leitlinie zur elektronischen Akte geregelt. Damit wird u. a. das Ziel verfolgt, dass Akten innerhalb eines Gerichts (und auch durch weitere Gerichte nach einer etwaigen Abgabe oder Verweisung) einheitlich bezeichnet sind und hierdurch das Weiterarbeiten mit einer Akte, die durch andere Personen angelegt wurde, erheblich erleichtert wird. Wenn Schriftsätze oder sonstige Dokumente bei den Gerichten eingehen, die nicht entsprechend der Leitlinie benannt sind, werden diese zum Zweck der weiteren Bearbeitung bei den Gerichten entsprechend umbenannt. Diese Umbenennung wird aber nur innerhalb des Gerichts relevant. Sobald die Dokumente außerhalb des Gerichts, insbesondere an Rechtsanwälte, verschickt werden, bleibt die ursprünglich vom Einreicher gewählte Bezeichnung erhalten.

Einen Auszug aus den Leitlinien zur elektronischen Akte für Zivil- und Familienverfahren finden Sie nachstehend.

Auszug aus Leitline eAkte Bayern

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Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand November 2022 neue Musterentwürfe für eine Kanzlei-Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Beide Muster finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 21.04.2023, als Präsenzveranstaltung im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung wird eine Fortbildungsveranstaltung angeboten, die sich schwerpunktmäßig mit dem anwaltlichen Berufs- und Kostenrecht befasst. Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann aus Bremen, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.

Nach § 17 Abs. 2 BBiG beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 begonnen wird, 585,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 690,00 € bzw. 790,00 € an. Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2023 sehen wie folgt aus:

  • im 1. Ausbildungsjahr 620,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 732,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 837,00 €

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Letztmalige Erinnerung: Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften bis 01.11.2022

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich mit anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Angehörigen sozietätsfähiger Berufe i. S. v. § 59c Abs. 1 BRAO im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft zusammengeschlossen haben, werden letztmalig daran erinnert, dass bis 01.11.2022 ein Zulassungsantrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu stellen ist (§§ 59f Abs. 1, 209a Abs. 2 BRAO). Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, darf die Gesellschaft nach 01.11.2022 keine Rechtsdienstleistungen in Deutschland mehr erbringen (auf die Bearbeitung des Antrags durch die Kammer kommt es hierbei nicht an).

Eine Ausnahme gilt nur für diejenigen Gesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO genannten Berufs angehören (§ 59f Abs. 1 BRAO). Darunter fallen in erster Linie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die sich allerdings freiwillig zulassen können, beispielsweise zum Erhalt eines Gesellschafts- bzw. Kanzleipostfachs. Zulassungspflichtig sind damit – neben den GmbHs – vor allem Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).

Detaillierte Informationen zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg. Dort stehen auch alle einschlägigen Formulare zum Download bereit.

Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) sind diverse Kooperationen eingegangen, die es allen Kammermitgliedern ermöglichen, zu einem vergünstigten Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Dies betrifft zum Einen die Fortbildungsveranstaltungen im DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) und zum Anderen verschiedene Kurse im Online-Bereich. Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/.

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts zum anwaltlichen Berufsrecht

Das Deutsche Anwaltsinstitut weist auf seine Seminare zum anwaltlichen Berufsrecht hin, die auch als Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO genutzt werden können. Die aktuellen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des DAI unter www.anwaltsinstitut.de.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu vergünstigten Konditionen teilnehmen.