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Zur aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)

Am 23.12.2017 hat die Bundesrechtsanwaltskammer die beA-Plattform offline geschaltet, nachdem sie auf gravierende Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der bea-client-security hingewiesen worden war. Nach Auskunft der BRAK werde zwar intensiv an einer Problemlösung gearbeitet, eine verbindliche Aussage über die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems könne aber noch nicht getroffen werden.

Nähere Informationen hierzu, insbesondere einen Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme, hat die BRAK in ihrem beA-Newsletter vom 24.01.2018 veröffentlicht. Erläuterungen zum dort erwähnten „beAthon“ können Sie der Presseerklärung der BRAK vom 24.01.2018 entnehmen. Zudem hat die BRAK auf ihrer beA-Internetseite http://bea.brak.de (auch über einen Link auf www.rakba.de zu erreichen) FAQs eingestellt, die fortlaufend aktualisiert werden und sich auch mit den Auswirkungen der beA-Abschaltung auf die passive Nutzungspflicht befassen.

Die Bestellung von beA-Karten und Kartenlesegeräten über die Internetseite der Bundesnotarkammer https://bea.bnotk.de ist bereits wieder möglich. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist unter www.rechtsanwaltsregister.org wieder zu erreichen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird ihre Mitglieder auch weiterhin auf dem Laufenden halten, wie dies schon seit der Abschaltung der beA-Plattform regelmäßig geschieht. Bitte verfolgen Sie hierzu die Veröffentlichungen auf der Startseite der Kammerhomepage unter www.rakba.de sowie die Beiträge in diesem Newsletter.

BRAK gibt erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs „beAthon“ bekannt

Der am 26.01.2018 durchgeführte „beAthon“ hat nach einer Presseerklärung der BRAK zu einem intensiven und konstruktiven Austausch über Sicherheitsfragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) geführt.

Die anwesenden IT-Experten und Rechtsanwälte haben die von Atos entwickelte neue Version der beA Client Security diskutiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Installation eines individuellen, lokalen Zertifikats auf dem Rechner des Nutzers prinzipiell eine sichere Lösung darstellen kann. Die zuvor kritisierte Sicherheitslücke wird so geschlossen. Die von der BRAK beauftragten Gutachter erhielten mehrere Hinweise, welche Fragen bezüglich dieser Lösung in der Umsetzung besonders zu prüfen seien.

Intensiv diskutiert wurde auch der Zugriff der beA Client Security auf veraltete JAVA-Bibliotheken. Atos hat nach eigenen Angaben in der neuen Version der Client Security sichergestellt, dass der Zugriff auf aktuelle Bibliotheken erfolgt. Die BRAK sicherte zu, dass die Überprüfung dieses Problems in der neuen beA-Version Gegenstand des Sicherheitsgutachtens sein wird. Dieses Gutachten ist Grundlage der Entscheidung der BRAK für eine Wiederinbetriebnahme des beA.

Die gegenwärtig installierte Client Security kann eine Lücke für einen externen Angriff darstellen. Aus diesem Grund empfiehlt die BRAK allen Anwältinnen und Anwälten, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren. Dies kann wie folgt geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners. Die mögliche Sicherheitslücke wird darüber hinaus mit der im Rahmen des beAthon vorgestellten neuen Version der Client Security automatisch behoben werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK vom 26.01.2018.

EGVP-Client noch bis Mai 2018 nutzbar

Die kostenlose Software, mit der Nachrichten im elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) versandt und empfangen werden können – der sog. EGVP-Client – steht nach Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins wenigstens noch bis Mai 2018 zur Verfügung. Die ursprünglich vorgesehene Übergangsphase bis 13.02.2018 wurde wegen der Abschaltung der beA-Plattform verlängert. Unabhängig davon können Rechtsanwälte auch EGVP-Produkte von Drittanbietern  nutzen, um Nachrichten über das EGVP zu versenden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Laufzeitverlängerung nicht auf „das EGVP“ als solches, also das gesamte Kommunikationssystem von Justiz und Verwaltung, bezieht; nur die zur Nutzung dieses Systems von der Justiz angebotene Software, der EGVP-Client, sollte „abgeschaltet“ werden. Das EGVP an sich gibt es weiterhin, so dass hierüber elektronisch mit den Gerichten kommuniziert werden kann.

Allerdings gilt seit 01.01.2018 die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV), die unter anderem vorsieht, dass Dokumente grundsätzlich im PDF-Format einzureichen und Containersignaturen unzulässig sind. Weil die Signaturfunktion des EGVP-Clients aber gerade Containersignaturen anbringt, muss im Anwendungsbereich der ERVV mit qualifizierten Signaturen gearbeitet werden.

BVerfG: Einführung des beA verletzt nicht die Berufsfreiheit

Mit Beschluss 20.12.2017 (1 BvR 2233/17) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, die sich gegen die Vorschriften zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs richtete, nicht zur Entscheidung angenommen.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren insbesondere § 31a BRAO, §§ 130d, 174 Abs. 3 S. 3 und 4 ZPO sowie §§ 19 ff. RAVPV. Diese Vorschriften regeln u.a. die sog. passive Nutzungspflicht, prozessuale Pflichten in Bezug auf die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie Details zur Nutzung und zum Betrieb des beA.

Das BVerfG stellte klar, dass keine Verletzung der Berufsfreiheit erkennbar sei. Vielmehr sah es in der vom Gesetzgeber bezweckten Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und Schaffung einer rechtssicheren und schnellen Kommunikation mit den Gerichten sowie Kostenreduktion bezüglich Porto- und Druckkosten spezifische berufsbezogene Gemeinwohlgründe. Ein etwaiges trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibendes Risiko eines erfolgreichen Hacker-Angriffs auf die gespeicherten oder übermittelten Daten sei im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen, so der Senat.

Bekanntmachung zur Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB)

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich die Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 – ERVB) erlassen. Sie enthält Regelungen über weitere technische Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich der Dateiformate PDF und TIFF.

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen in Bayern am 01.01.2019

Wie bereits vermutet hat der Freistaat Bayern von der Ermächtigung in § 134 S. 1 OWiG Gebrauch gemacht und die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen vom 01.01.2018 auf 01.01.2019 verschoben. Näheres können Sie der Verordnung über den Übergang zum elektronischen Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren (ERVVÜBuß) vom 05.12.2017 entnehmen, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

Erweiterung der Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut haben ihre bestehende Kooperation erweitert. Seit Kurzem können Kammermitglieder zu einem reduzierten Kostenbeitrag an folgenden Online-Veranstaltungen teilnehmen:

  • Online-Kurse für das Selbststudium (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • Online-Vorträge für das Selbststudium (§ 15 Abs. 4 FAO)
  • Online-Vorträge mit der Möglichkeit der Interaktion und Sicherstellung der durchgängigen Teilnahme (§ 15 Abs. 2 FAO)

Auch die Zusammenarbeit beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) wurde auf Online-Kurse erstreckt.

Nähere Informationen, insbesondere eine Übersicht über das aktuelle Kursangebot, finden Sie im DAI eLearning Center. Bitte wählen Sie im Buchungsprozess den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der RAK Bamberg.

Prüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende

Wie schon in den vergangenen Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg auch im Frühjahr 2018 Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer (Termin 2018/II) an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die Kurse, die der Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens dienen, finden im Zeitraum vom 10.03.2018 bis 12.05.2018 in Bamberg und Würzburg statt.

Nähere Einzelheiten können Sie dem Anmeldeformular entnehmen. Die Kosten für einen Kurstag belaufen sich auf 30,00 €. Mitzubringen sind Gesetzestexte (RVG, GKG, ZPO, BGB), Gebührentabellen und Taschenrechner. Um Anmeldung bis spätestens 23.02.2018 wird gebeten.

Berufsinformationstage am 16.03. und 17.03.2018 in Gemünden

Am Freitag, 16.03.2018, und Samstag, 17.03.2018, finden in Gemünden am Main die 19. Berufsinformationstage Main-Spessart (BIT MSP 2018) statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben des RENO Würzburg e.V. sowie der Internetseite des Veranstalters.

Mit Unterstützung des Würzburger Anwaltvereins und der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist auch der RENO Würzburg e.V. mit einem Messestand vertreten. Um diesen an beiden Tagen optimal besetzten zu können, werden noch Anwälte, Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte und Azubis gesucht. Interessenten wenden sich bitte an die zweite Vorsitzende des RENO Würzburg e.V., Geprüfte Rechtsfachwirtin Evelyn Rüb (berufsmessen@reno-wuerzburg.de). Gleiches gilt für den Fall, dass Ihre Kanzlei Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler anbietet.

6. Studienmesse am 24.02.2018 in Bamberg

Am Samstag, 24.02.2018, findet von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Konzert- und Kongresshalle in Bamberg, Mußstraße 1, zum sechsten Mal die Studienmesse:BA statt. Sie verfolgt das Ziel, Abiturientinnen und Abiturienten über ihre Ausbildungsmöglichkeiten und dualen Studiengänge zu informieren und ist für Besucher kostenfrei.

Auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird mit einem Messestand vertreten sein und insbesondere den Anwaltsberuf, aber auch den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren. Die Standbesetzung hat, wie schon in den Vorjahren, der Anwaltsverein Bamberg übernommen.

Nähere Informationen zur Studienmesse erhalten Sie auf den Internetseiten des Veranstalters.

Ausbilder- und Elternsprechtag der Berufsschulen Schweinfurt, Würzburg und Bayreuth

Die Berufsschulen in Schweinfurt, Würzburg und Bayreuth bieten jeweils einen Ausbilder- und Elternsprechtag an, der es unter anderem den ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ermöglichen soll, sich näher über die Situation ihrer Auszubildenden zu informieren. Er findet wie folgt statt:

  • In der Berufsschule Schweinfurt (Ludwig-Erhard-Schule), Ignaz-Schön-Straße 10, 97421 Schweinfurt, am Mittwoch, 21.02.2018, zwischen 16:00 und 19:30 Uhr.
  • In der Berufsschule Würzburg (Klara-Oppenheimer-Schule), Stettiner Straße 1, 97072 Würzburg, am Mittwoch, 14.03.2018, zwischen 15:00 Uhr und 18:30 Uhr.
  • In der Berufsschule Bayreuth, Äußere Badstraße 32, 95448 Bayreuth, am Mittwoch, 14.03.2018, zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018

Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 vom 15.12.2017 sieht seit 01.01.2018 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • Für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 219,00 €
  • Für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 481,00 €
  • Für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter: Für Erwachsene 383,00 €, für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 364,00 €, für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 339,00 €, für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 275,00 €

BeA-Veranstaltung am 01.02.2018 findet statt!

Obwohl die seit 23.12.2017 abgeschaltete beA-Plattform erst in einigen Wochen wieder in Betrieb genommen wird und jedenfalls bis Anfang Februar noch nicht wieder online geschaltet ist, hat sich die Rechtsanwaltskammer Bamberg entschlossen, die für Donnerstag, 01.02.2018, ausgeschriebene Informationsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach durchzuführen.

Die Kammer hält es für sinnvoll und gewinnbringend, die wichtigsten Funktionen zumindest anhand von Screenshots zu erläutern. Zudem werden die Referenten weitere Themen rund um den elektronischen Rechtsverkehr behandeln, mit denen sich jede Anwaltskanzlei beschäftigen muss. Nähere Informationen hierzu können Sie dem beigefügten Schreiben der Referenten Sabine und Werner Jungbauer vom 22.01.2018 entnehmen.

Teilnehmer des Seminars, die ihre Anmeldung dennoch stornieren wollen, wenden sich bitte unverzüglich an Frau Häder von der Geschäftsstelle (Tel.: 0951/98620-33; E-Mail: haeder@rakba.de). Eventuell kommt die Teilnahme an einer anderen beA-Veranstaltung, beispielsweise derjenigen vom 09.04.2018, in Betracht.

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BRAK-Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischenAnwaltspostfach am 18.01.2018 in Berlin

Am 18.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erneut über die weitere Vorgehensweise bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform diskutiert. Im Ergebnis wurde das in der Präsidentenkonferenz vom 09.01.2018 vorgeschlagene Verfahren bestätigt – auf den ersten Sondernewsletter von Januar 2018 wird verwiesen.

Der eingeschlagene Weg, das beA erst wieder online zu schalten, wenn alle relevanten Fragen zur Sicherheit des Systems zweifelsfrei geklärt sind, wurde beibehalten. Einen konkreten Termin, ab wann das System wieder zur Verfügung stehen wird, wollte die BRAK auch weiterhin nicht nennen. Ebenso wenig scheint in Berlin die Bereitschaft zu bestehen, auf die Erhebung weiterer beA-Beiträge zu verzichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der BRAK-Presseerklärung Nr. 2 vom 18.01.2018.

Wichtiger Hinweis zu Ihren Kanzleidaten im Anwaltsverzeichnis

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg führt nach § 31 BRAO und der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) ein Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die dort einzutragenden Daten ergeben sich aus § 31 Abs. 3 BRAO und §§ 2, 3 RAVPV.

Mit der Einführung der RAVPV wurden die Daten, die im Anwaltsverzeichnis zu veröffentlichen sind, erweitert. So besteht neben der Angabe von Kanzlei und Zweigstelle die Möglichkeit, eine weitere Kanzlei einzutragen. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn ein Rechtsanwalt in voneinander unabhängigen Berufsausübungsgemeinschaften oder neben einer solchen als Einzelanwalt tätig wird.

Ihre aktuell geführten Daten können Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org einsehen.

Für Ihre Datenänderungen stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung (dieses finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/kanzlei), das Sie elektronisch am Bildschirm ausfüllen können. Wir bitten insbesondere um Mitteilung Ihres Kanzleinamens und Ihrer Internetadresse, weil diese Daten bisher von uns nicht gepflegt wurden, nach der RAVPV aber im Anwaltsverzeichnis aufzuführen sind.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

In einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 09.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die kritische Lage rund um das beA diskutiert und einen Fahrplan zum weiteren Verfahren bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform erstellt.

Um die Sicherheit des Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen, wird sich die BRAK nicht alleine auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen, sondern ihrerseits einen durch das BSI empfohlenen Experten beauftragen. Das Gutachten wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Ferner plant die Bundesrechtsanwaltskammer, verschiedene kritische Experten, die sich in den letzten Tagen verstärkt zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur geäußert haben, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einzubinden. Dazu soll ein sog. beAthon stattfinden, beim dem auch institutionell nicht gebundene Experten den Lösungsweg des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern.

Bereits am 10.01.2018 sollen diejenigen Services teilweise wieder aktiviert werden, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind. Dies gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) und den europaweiten Anwaltssuchdienst Find a Lawyer. Auch Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) sollen dann wieder möglich sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 09.01.2018 und dem beA-Newsletter der BRAK vom 10.01.2018.

Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zur technischen Ausstattung in Anwaltskanzleien

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer bis 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Eine weitere Online-Umfrage soll dabei helfen, zu ermitteln, wie der Arbeitsplatz eines Rechtsanwalts in seiner Kanzlei technisch ausgestattet ist. Sie wird bis 06.01.2014 verfügbar sein.

Um möglichst genaue Erkenntnisse zu gewinnen, bittet die BRAK um Ihre Mithilfe. Die Online-Umfrage ist auf ihrer Internetseite eingestellt. Der Link  dorthin lautet wie folgt: http://www.fbgen.de/UMFRAGE/start.php?u=MTExMw.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Bereits im Newsletter 11/2013 und im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 von Dezember 2013 wurde der beigefügte Fragebogen verschickt mit der Bitte, diesen bis 15.01.2014 vollständig auszufüllen und per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückzuleiten. Hintergrund ist der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.04.2013, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird nochmals verwiesen.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 bekannt gegeben, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 24.01.2014 in Bamberg

Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.01.2014, ihr Seminar aus dem Verkehrsrecht, das am 21.01.2014 erstmals angeboten wird. Auch die Wiederholungsveranstaltung findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind erneut die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach.

Nähere Einzelheiten können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 21.01.2014 in Bamberg

Am Dienstag, 21.01.2014, führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht durch. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach, die u.a. über neue Entwicklungen (Gesetzgebung, Rechtsprechung) im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht informieren werden.

Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Am 19.04.2013 hat die Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird verwiesen.

Zu diesem Zwecke wird darum gebeten, den beigefügten Fragebogen vollständig auszufüllen und bis 15.01.2014 per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle zurückzuleiten. Weil in die Umfrage auch das Kanzleipersonal mit einbezogen werden soll, bittet die Kammer ausdrücklich darum, dass nicht nur jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, sondern auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen eigenen Fragebogen ausfüllt. Dieser wird auch dem Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 einliegen, das im Dezember 2013 erscheinen wird.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 veröffentlicht, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

 

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „SEPA“ am 16.12.2013 in Bamberg

Wie im Newsletter 10/2013 bereits bekannt gegeben veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit der DATEV eG ein Seminar zur SEPA-Einführung am 01.02.2014. Es findet am Montag, 16.12.2013, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen, vormaliger Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wird nicht nur in das Thema SEPA einführen, sondern auch praktische Hinweise für den Kanzleialltag geben. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

SEPA (Single Euro Payments Area) betrifft nicht nur Firmen, sondern auch jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt, sowohl als Kanzleiinhaber als auch als Privatperson. Weil SEPA nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken für den Geschäftsverkehr von Firmen- und Privatkunden birgt, eröffnet sich auch ein neues Beratungsfeld für die Anwaltschaft.