Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen in Bayern am 01.01.2019

Wie bereits vermutet hat der Freistaat Bayern von der Ermächtigung in § 134 S. 1 OWiG Gebrauch gemacht und die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen vom 01.01.2018 auf 01.01.2019 verschoben. Näheres können Sie der Verordnung über den Übergang zum elektronischen Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren (ERVVÜBuß) vom 05.12.2017 entnehmen, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.