Human Rights Film Week in Würzburg

Seminar „Arzthaftungsrecht“ in Erlangen

Ausländische Rechtsanwälte in der Bundesrepublik

Herbstkonferenz der Justizminister

BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Informationsrichtlinie

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger neue Bundesjustizministerin

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die nächste Legislaturperiode

§ 15 a RVG

48. Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2010

BFH: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Aktenübersendung

Aufhebung von § 5 BORA

Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB

Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Änderung der Insolvenzordnung

Erb- und Verjährungsrecht

BRAK-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit von § 393 Abs. 2 Satz 2 AO

Versagung von Beratungshilfe durch Verweis auf Behörde verfassungswidrig

16. Deutscher Verwaltungsgerichtstag vom 5. bis 7. Mai 2010

10. Steuertag der FH Worms – „Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Mittelstand“

IWIS Seminar am 14. Oktober 2009

2. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag

Betrugswarnung

Kronzeugenregelung in Kraft

§ 16a BORA in Kraft

Human Rights Film Week in Würzburg

Anläßlich des 61. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10.12.1948 lädt die Fakultät Sozialwesen und Pflegemanagement zu einer Filmwoche ein, um über einzelne Menschenrechtsthemen zu informieren. Diese findet statt vom 7. bis 11. Dezember2009, täglich um 19:30 Uhr an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt, Münzstr. 12, 97070 Würzburg, Hörsaal Aldi (Z09), bzw. Hörsaal Sparkasse Mainfranken Würzburg (Z02).

Nähere Informationen finden Sie unter www.hrfw.de.

Seminar „Arzthaftungsrecht“ in Erlangen

Am 26.03.2010 findet von 13.00 bis 17.00 Uhr in der HNO-Klinik (Hörsaal, Waldstr.1, 91054 Erlangen)  ein Seminar zum Thema „Rechtsstreit mit HNO-Bezug – Ärztliche Hintergrundinformationen“ statt. Referent wird Herr Dr. Frank Waldfahrer, Oberarzt der Hals-Nasen-Ohren-klinik, Kopf und Halschirurgie der Universität Erlangen sein. Weitere Informationen können Sie der Ausschreibung entnehmen. Anmeldungen bitte schriftlich bis spätestens 12.03.2010 an:

Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911 / 9263340, Fax: 0911 / 9263333, b.ziegler@rak-nbg.de

Ausländische Rechtsanwälte in der Bundesrepublik

minlogo ibrak[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Zahl der in der Bundesrepublik tätigen ausländischen Rechtsanwälte veröffentlicht. Danach waren zu Beginn dieses Jahres 322 Rechtsanwälte nach dem EuRAG (Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland) und 200 Kollegen nach § 206 BRAO bundesweit tätig. Insgesamt sind somit bundesweit 522 ausländische Rechtsanwälte in Deutschland tätig.

100 Anwälte kommen aus den USA, 91 aus Großbritannien, 51 aus Italien, 46 aus Spanien und 44 aus der Türkei, 30 aus Griechenland und 26 aus Frankreich, 17 aus Australien, jeweils 12 aus Polen und Österreich und 10 aus Rumänien. Für alle anderen Länder liegt die Anzahl unter 10.

Herbstkonferenz der Justizminister

minlogo ibrak[BRAK] In Berlin fand am 5.11.2009 die Herbstkonferenz der Länderjustizminister (Jumiko) statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand unter anderem die Reform der Verbraucherentschuldung, die Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzrechts und die Verbesserung des Datenschutzes bei der Übermittlung von Daten an die USA im Rahmen der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (siehe dazu auch unser Beitrag in den Nachrichten aus Brüssel). Lesen Sie zu den Beschlüssen der Justizministerkonferenz auch die Pressemitteilung des sächsischen Justizministeriums.

BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Informationsrichtlinie

minlogo ibrak[BRAK] Zum Entwurf einer Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) DL-InfoV hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme erarbeitet. Die neue Verordnung sieht für Dienstleistungs-erbringer im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (damit auch für Rechtsanwälte) umfangreiche Hinweis- und Informationspflichten beim Vertragsabschluss vor.

Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert in ihrer Stellungnahme insbesondere die generalisierte und damit nicht berufsspezifische Ausgestaltung der Pflichten und fordert, die neuen Regelungen in das anwaltliche Berufsrecht einzupassen, so dass die Besonderheiten des Berufsstandes besser berücksichtigt werden können. Nur eine Verortung der entsprechenden Regelung im anwaltlichen Berufsrecht stelle sicher, dass die Informationspflichten in ihrer näheren Ausgestaltung bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen auch praktikabel erfüllbar seien, heißt es in der Stellungnahme.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger neue Bundesjustizministerin

minlogo ibrak[BRAK] Der Bundespräsident hat am 28.10.2009 das neue Bundeskabinett ernannt. Neue Bundesjustizministerin ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die dieses Amt bereits von 1992 bis 1996 bekleidete. Sie ist 1996 als Justizministerin nach dem Mitgliederentscheid der FDP zu Gunsten des so genannten großen Lauschangriffs zurückgetreten. Lesen Sie hier ein Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im BRAK-Magazin 2/2009 (S. 8 ) sowie die Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 28.10.2009.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die nächste Legislaturperiode

minlogo ibrak[BRAK] Am 26.10.2009 haben sich die Koalitionsparteien auf die Eckpunkte ihrer Politik in der kommenden Legislaturperiode geeinigt („Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ – Koalitions-vertrag von CDU, CSU und FDP (Vollversion, Zusammenfassung). Im strafprozessualen Bereich soll beispielsweise die erst vor zwei Jahren eingeführte Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen Dritte wieder aufgehoben werden. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der BRAK. Weitere rechtspolitische Vorhaben betreffen die Änderung der neuen Kronzeugenregelung (hierzu Stellungnahme Nr. 36, 2007 der BRAK), die Einführung eines Straftatbestandes für Zwangsheirat und zur gewerbsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung sowie Änderungen im Mietrecht (bspw. zur Vermeidung von Mietnomadentum). Außerdem ist geplant, die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene zu übertragen und den Ländern die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten zu ermöglichen.

§ 15 a RVG

Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Beschluss vom 15.09.2009, Az. 4 W139/09, eine Entscheidung zu § 15 a RVG getroffen.  Der Beschluss entspricht nicht der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluß vom 02.09.2009, AZ II ZB 35/07 entschieden, dass § 15 a RVG auch auf Altfälle anzuwenden ist. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat der Gesetzgeber mit dem neu eingefügten § 15 a RVG nicht das Gesetz geändert, sondern lediglich die Gesetzeslage klargestellt.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die anderen Senate dieser Auffassung folgen.

BFH: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Aktenübersendung

minlogo ibrak[BRAK] Der BFH hat mit Beschluss v. 28.08.2009 (III B 89/09) entschieden, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die Übersendung der Akten in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten besteht. Der BFH führt hierzu aus, dass sich in § 78 FGO aus dem Begriff „einsehen“ und der Regelung über die Erteilung von Abschriften durch die Geschäftsstelle ergibt, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Aus der teilweise abweichenden rechtlichen Regelung und Verfahrenspraxis zur Akteneinsicht in anderen Gerichtszweigen (vgl. § 100 Abs. 2 Satz 2 VwGO und § 120 Abs. 2 Satz 2 SGG) könnten für das finanzgerichtliche Verfahren keine Rechte hergeleitet werden. Art. 103 Abs. 1 GG gehe davon aus, dass die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben müsse.

Aufhebung von § 5 BORA

minlogo ibrak[BRAK] Das BMJ hat Nummer I (§ 5 BORA-E) der Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer v. 15.06.2009 aufgehoben. Nach § 5 BORA-E ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen nicht nur in seiner Kanzlei, sondern auch in einer Zweigstelle vorzuhalten. Für diese Regelung fehlt nach Ansicht des BMJ die erforderliche Ermächtigungsgrundlage. Das BMJ führt hierzu aus, dass der Katalog der Ermächtigungsgrundlage des § 59b Abs. 2 BRAO keine ausdrückliche Befugnis enthält, Regelungen zur Ausstattung der Zweigstelle durch Satzung in der Berufsordnung zu treffen. Die Regelung zur Zweigstellen kann, so das BMJ, nicht auf die Ermächtigung zur Regelung der Kanzleipflicht (§ 59b Abs. 2 Nr. 1g BRAO) oder auf einen anderen Kompetenztitel gestützt werden.

Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB

minlogo ibrak[BRAK] Der BGH hat mit Urteil v. 30.09.2009 entschieden (VIII ZR 7/09), dass eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, soweit dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Lesen Sie hierzu auch die BGH-Pressemitteilung v. 30.09.2009.

Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

minlogo ibrak[BRAK] Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.09.2009 die Verfassungsbeschwerde einer Vertragsärztin zur Entscheidung angenommen und ihr stattgegeben (1 BvR 1304/09). Die Untätigkeit des Sozialgerichts in diesem Verfahren verletze die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Nach Abwägung der konkreten Umstände des vorliegenden Verfahrens sei es verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass über den Abschluss des im April 2000 eingeleiteten erstinstanzlichen Verfahrens nach inzwischen über neun Jahren noch keine Klarheit bestehe. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung v. 08.10.2009.

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

minlogo ibrak[BRAK] Der Bundesrat stimmte am 18.9.2009 der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung zu, nach der bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die nicht zum gebotenen Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind, besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten erforderlich sind. Gegen die in der VO vorgesehene Veröffentlichung dieser sog. Steueroasen im Bundessteuerblatt durch das Bundesministerium der Finanzen erhob der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einordnung eines Staates als Steueroase bedürfe einer parlamentarischen Grundlage unter Einbindung des Bundesrates.

Lesen Sie auch die BR-Pressemitteilung 156/2009 vom 18.9.2009.

Änderung der Insolvenzordnung

minlogo ibrak[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, bzgl. des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drucks. 16/13927) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 718/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte den Entwurf am 8.9.2009 – aufgrund des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks 16/13980) – angenommen (BR-Drucks. 718/09). Durch die Neuregelung wird die ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO um drei weitere Jahre verlängert. Danach sollen Unternehmen, bei denen es zu einer bilanziellen Überschuldung kommt, die jedoch eine positive Fortführungsprognose haben, auch weiterhin nicht mehr verpflichtet sein, sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009.

Erb- und Verjährungsrecht

minlogo ibrak[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 693/09). Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 2.7.2009 angenommen (BR-Drucks. 693/09 (Beschluss)).  Die Neuregelung soll die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer maßvollen Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine begleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch einführen, eine verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich ermöglichen sowie die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzen. Der letzte Punkt bedeutet, dass die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. 2001 I, 3138 ff.) angepasst wird. Damit ist eine Regelverjährung von drei Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll jedoch die längere Verjährung von 30 Jahren erhalten bleiben. Die Neuregelung wird am 1.1.2010 in Kraft treten.

Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009.

BRAK-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit von § 393 Abs. 2 Satz 2 AO

minlogo ibrak[BRAK] Die BRAK hat sich in ihrer Stellungnahme Nr. 27/2009 mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 393 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung – AO – mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anlass dafür war ein Verfahren wegen eines Vergehens nach § 266a StGB, das das LG Göttingen durch Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 11.12.2007 (8 KLs 1/07) dem BVerfG (2 BvL 13/07) vorgelegt hatte. Die BRAK kommt zu dem Ergebnis, dass die Norm, nach der Tatsachen oder Beweismittel, die der Steuerpflichtige in Erfüllung seiner steuerrechtlichen Pflichten offenbart hat und die den Ermittlungsbehörden aus den Steuerakten bekannt werden, in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet werden dürfen, wenn an der Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit und –bestimmtheit sowie gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz verstößt.

Versagung von Beratungshilfe durch Verweis auf Behörde verfassungswidrig

minlogo ibrak[BRAK] In seinem Beschluss vom 13.8.2009 (1 BvR 615/09) entschied das BVerfG, dass die Auslegung des Beratungshilfegesetzes, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hatte, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werde. Damit bestätigte das BVerfG seine Entscheidung vom 11.5.2009 (1 BvR 1517/08).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Beschwerdeführer Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem Widerspruchsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger mit dem Ziel, eine Erwerbsminderungsrente zu erstreiten, erhoben. Das Amtsgericht wies den Antrag mit der Begründung auf eine gesetzliche Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers zurück. Das BVerfG half der Verfassungsbeschwerde ab. Eine Verweisung auf die Beratung durch dieselbe Behörde, deren Entscheidung der Beschwerdeführer angreifen wolle, überschreitet nach Auffassung des BVerfG die Grenze der Zumutbarkeit.

10. Steuertag der FH Worms – „Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Mittelstand“

Die im Jahr 2008 durch die US-amerikanische Bankenkrise ausgelöste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat bis heute dramatische Auswirkungen auf die Finanz- und Wirtschaftssituation der deutschen Unternehmen. Bisher vollkommen gesunde Unternehmen sind durch die Krise in eine Situation geraten, die das Unternehmen und die dahinter stehenden Unternehmer vor vollkommen neue und zum Teil unlösbar scheinende Aufgaben stellt.

Aus rechtlicher Sicht stellen sich vielfältige Fragen in den Bereichen des Steuerrechts und des Bilanzrechts, die flankiert werden von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen.

Daher widmet sich der 10. Steuertag der Fachhochschule Worms am 27. November 2009 dem Thema Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Mittelstand. Mit Herrn Steuerberater Prof. Dr. Dietmar Strube von der FH Worms wird ein anerkannter Bilanzsteuerexperte zu ausgewählten steuerlichen und bilanziellen Aspekten bei der GmbH in der Krise Stellung nehmen. Des weiteren referiert RA/FAStR Prof. Dr. Jens Kollmar, Partner bei Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte, über rechtliche und steuerliche Aspekte bei der Sanierung mittelständischer Unternehmen. Weitere Referenten aus der Praxis geben hilfreiche Gestaltungshinweise in drei unterschiedlichen Workshops.

Ziel der Veranstaltung ist die Information von Beratern und Unternehmern und die Förderung des Dialogs zwischen Hochschule und Praxis. Im Anschluss an die Vorträge und Workshops findet ein gemeinsames Abendessen mit der Möglichkeit des gegenseitigen Austausches statt.

Details zum Programmablauf werden zeitnah auf der homepage  www.steuertag.de veröffentlicht. Über diese homepage erfolgt auch die Anmeldung zum Steuertag.

IWIS Seminar am 14. Oktober 2009

Das dreitägige Seminar der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland zur Internationalen Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit am 14. Oktober 2009 vermittelt theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Fällen nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung.

Die Veranstaltung in Berlin bietet die Möglichkeit, auf der Basis von Fallstudien ein ICC-Schiedsverfahren von der Schiedsklage an bis zum Erlass des Schiedsspruchss, einschließlich einer mündlichen Verhandlung, aktiv umzusetzen. Die Teilnehmer erhalten dabei einen Einblick in die verfahrenstechnischen Herangehensweisen.

Unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen innerhalb der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit vermitteln internationale Experten Wissen und Erfahrungen aus erster Hand. Der Präsident des ICC Court of Arbitration, John Beechey, wird vor Ort für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Zu den Referenten gehören auch aktive Schiedsrichter. Das Seminar findet auf Deutsch statt und richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen.

Informationen und Kontakte finden Sie hier.

Betrugswarnung

minlogo ibrak[BRAK] In mutmaßlich betrügerischer Absicht wird mit einem gefälschten Schreiben einer deutschen Großbank ein Rechtsanwalt beauftragt, auf einem Rechtsanwaltsanderkonto Bankgebühren für die Bereitstellung eines Kredites dieser Großbank entgegenzunehmen. Dieses Vorgehen ist untypisch. Die angebliche Bankgebühr soll dann nicht an die Bank selbst, sondern an einen Dritten bar ausgezahlt oder transferiert werden. Die handelnden Personen treten nicht persönlich in Kontakt mit dem Rechtsanwalt, sondern kommunizieren ausschließlich fernmündlich, per Fax oder per E-Mail. Hintergrund ist mutmaßlich der Versuch, die Kreditschwierigkeiten beim Mittelstand auszunutzen, indem diesem gegenüber vorgetäuscht wird, dass gegen eine hohe Bankgebühr ein Kredit vermittelt werden könne. Vor einer Beteiligung an derartigen Geschäften wird dringend gewarnt, auch weil der Rechtsanwalt ein hohes Haftungsrisiko bei zweckwidriger Verwendung des treuhänderisch verwalteten Geldes eingeht.

Kronzeugenregelung in Kraft

minlogo ibrak[BRAK] Das 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BGBl. I 2009, S. 2288 ff.) ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer sog. Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr. 36/07). Sie rügte insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den Verstoß gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz.

Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 31.08.2009.

§ 16a BORA in Kraft

minlogo ibrak[BRAK] Der neu in die Berufsordnung eingefügte § 16a BORA ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Diese berufsrechtliche Regelung zum Verhalten von Rechtsanwälten bei der Bewilligung von Beratungshilfe wurde bei der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 in Berlin beschlossen und in den BRAK-Mitteilungen 3/2009, 120 amtlich bekannt gemacht.