Änderung der Insolvenzordnung

minlogo ibrak[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, bzgl. des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drucks. 16/13927) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 718/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte den Entwurf am 8.9.2009 – aufgrund des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks 16/13980) – angenommen (BR-Drucks. 718/09). Durch die Neuregelung wird die ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO um drei weitere Jahre verlängert. Danach sollen Unternehmen, bei denen es zu einer bilanziellen Überschuldung kommt, die jedoch eine positive Fortführungsprognose haben, auch weiterhin nicht mehr verpflichtet sein, sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009.