[BRAK] Zum Entwurf einer Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) DL-InfoV hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme erarbeitet. Die neue Verordnung sieht für Dienstleistungs-erbringer im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (damit auch für Rechtsanwälte) umfangreiche Hinweis- und Informationspflichten beim Vertragsabschluss vor.
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert in ihrer Stellungnahme insbesondere die generalisierte und damit nicht berufsspezifische Ausgestaltung der Pflichten und fordert, die neuen Regelungen in das anwaltliche Berufsrecht einzupassen, so dass die Besonderheiten des Berufsstandes besser berücksichtigt werden können. Nur eine Verortung der entsprechenden Regelung im anwaltlichen Berufsrecht stelle sicher, dass die Informationspflichten in ihrer näheren Ausgestaltung bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen auch praktikabel erfüllbar seien, heißt es in der Stellungnahme.