Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zum 15.09.2018

Zum 15.09.2018 wird das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG), das zum 01.07.2006 aus Kostengründen aufgelöst worden war, wieder errichtet. Dies hatte der Bayerische Landtag am 11.07.2018 beschlossen. Der Sitz des Gerichts wird in München sein, jeweils zwei Strafsenate werden in Bamberg und Nürnberg bestehen.

Bereits am 24.07.2018 wurde der Präsident des Landgerichts München I, Dr. Hans-Joachim Heßler, zum Präsidenten des Bayerischen Obersten ernannt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 28.08.2018.