Secunet bestätigt die Behebung von beA-Schwachstellen – und macht damit den Weg frei für die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems

Jetzt ist es amtlich: Das beA-System wird am 03.09.2018 wieder freigeschaltet. Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer, die Fa. secunet Security Networks AG, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen – betriebsverhindernden – Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 bestätigt. Damit steht einer Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform nichts mehr im Wege. Die noch vorhandenen – betriebsbehindernden – Schwachstellen werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018.

Allerdings wird nach Mitteilung der BRAK während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01.09. und 02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist an beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar.

Bitte beachten Sie: Mit der Freischaltung des beA-Systems am 03.09.2018 beginnt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sofort die sog. passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO. Jeder Inhaber eines beA-Postfachs ist also verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. Eine Testphase oder Karenzzeit wird es nicht geben!

Weitere Informationen hat die Bundesrechtsanwaltskammer wie immer in ihrem beA-Newsletter veröffentlicht.