Auch RAK Bamberg über beA zu erreichen

Nach § 31a Abs. 5 BRAO kann die Bundesrechtsanwaltskammer auch für sich und die regionalen Rechtsanwaltskammern besondere elektronische Anwaltspostfächer einrichten. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, weshalb auch die RAK Bamberg über beA zu erreichen ist. Beim Erstellen einer Nachricht kann sie, wie jeder andere Empfänger, aus dem Gesamtverzeichnis der Empfänger ausgewählt werden.

Alle Mitglieder können sich daher auch per beA an ihre Kammer wenden. Mit der Versendung von Nachrichten an ihre Mitglieder wird die RAK Bamberg allerdings noch zurückhaltend sein. Freilich ist in besonderen Fällen auch damit zu rechnen, weshalb an alle Kolleginnen und Kollegen appelliert wird, ihre passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO ernst zu nehmen und ihr Postfach regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.