Am 10.12.2020 ist die neue Fachinfo-Broschüre „RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas – Richtig abrechnen mit den neuen Gebührentabellen und wertvollen Praxishinweisen zur Berechnung des neuen Prozesskostenrisikos“ von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer erschienen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben sich die Organisatoren der Studienmesse:BA entschieden, die für 27.02.2021 geplante Veranstaltung abzusagen. Denn die Inzidenzwerte befinden sich nach wie vor auf einem hohen Niveau und es lässt sich nicht abschätzen, wie sich die Infektionen über die Wintermonate entwickeln werden. Trotz eines ausführlichen Infektionsschutzkonzeptes und der Aussicht auf einen Impfstoff gegen das Coronavirus sind die Voraussetzungen zur Durchführung einer Messe, die die Gesundheit und Sicherheit aller Teilnehmer gewährleistet, im Frühjahr nicht gegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/. Die nächste Studienmesse:BA findet, soweit Corona dies zulässt, am Samstag, 26.02.2022, statt.
Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 begonnen wird, 550,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 649,00 € bzw. 743,00 € an (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG). Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten (Ausbildungsverhältnisse, die schon vor dem 01.01.2021 bestanden, sind davon nicht betroffen!).
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Schon zum 01.01.2020 sind auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12.12.2019 zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten, das am 04.05.2020 neu bekannt gemacht wurde. Dadurch war auch eine Überarbeitung der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltsfachangestellten erforderlich, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg zuletzt am 14.09.2016 erlassen hatte. Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 03.07.2020 vom Berufsbildungsausschuss der Kammer beschlossen; am 10.07.2020 folgte der Erlass durch den Kammervorstand, am 24.08.2020 die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die Prüfungsordnung wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg von September 2020 veröffentlicht und ist am 29.09.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, für welche das Berufsbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 gilt. Für alle übrigen Ausbildungsverhältnisse findet die Prüfungsordnung vom 14.09.2016 weiterhin Anwendung.
Die schriftliche Prüfung 2021/I findet wie folgt statt:
in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 19.01.2021, ab 08:00 Uhr
im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 21.01.2021, ab 08:00 Uhr
Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2021/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 06.02.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 26.02.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Die Zwischenprüfung 2021 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 14.01.2021, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2021“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Am Freitag, 02.10.2020, findet die Mitgliederversammlung 2020 des RENO Franken e.V. statt. Beginn im Hotel Kaiserdom in Bamberg-Gaustadt ist um 18:00 Uhr. Näheres kann dem
Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist am 01.08.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Für die Gewährung der Ausbildungsprämie muss der Berufsausbildungsbeginn zwischen 01.08.2020 und 15.02.2021 liegen (der Abschluss des Ausbildungsvertrages kann auch vor 01.08.2020 erfolgt sein).
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bis zur Erschöpfung der Mittel.
Die bayerischen Rechtsanwaltskammern, die gemeinsam die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2023 ihre Ausschüsse neu bestellt. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses II, zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, und des gemeinsamen bayerischen Aufgabenausschusses können Sie nachfolgend abrufen.
verabschiedet, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 abbildet. Danach ist die Zahl der Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erneut leicht gesunken.
Der Ausbildungsberuf entwickelt sich damit auch weiterhin entgegen dem allgemeinen Trend in den Freien Berufen, die ein Plus von 1,9 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnen. Insgesamt gab es auf dem Arbeitsmarkt einen Rückgang von Ausbildungsverhältnissen um 1,2 %. Der Bericht bildet aufgrund des Erhebungszeitraums den Stand des Ausbildungsmarktes vor Ausbruch der Corona-Pandemie ab; deren Auswirkungen werden im folgenden Berufsbildungsberichts sichtbar sein.
Der Coburger Anwaltverein hat beschlossen, zur Nachwuchsgewinnung bei nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Preis für die drei besten Absolventinnen und Absolventen bei der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten auszuloben. Hierzu bittet er alle Ausbildungsanwälte im Bezirk des Landgerichts Coburg bzw. deren erfolgreiche Prüflinge um Rückmeldung bzw. Übermittlung der Prüfungsergebnisse.
Über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ haben wir im 12. Sondernewsletter zur Corona-Krise bereits berichtet. Zwischenzeitlich sind weitere Details bekannt geworden, die Sie dem
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg appeliert erneut an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, weiterhin Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden und damit den Nachwuchs und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.
Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 beschlossen, mit einem Schutzschirm im Volumen von 500 Millionen Euro die betriebliche Ausbildung auch in der Corona-Krise zu sichern. Danach sollen Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – mit bis zu 249 Beschäftigten eine Prämie von 2.000,00 € oder 3.000,00 € Euro erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Krise betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen. Näheres entnehmen Sie bitte den
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden – auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg – bislang deutlich weniger Verträge für das im Herbst beginnende Ausbildungsjahr abgeschlossen. Die Kammer appeliert an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, weiterhin Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden und damit den Nachwuchs und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.
Um den Ausbildungsberuf zu bewerben, hat die Kammer in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Würzburg und Umgebung e.V. (RENO Würzburg) und dem Würzburger Anwaltverein e.V. nachstehenden Artikel in der Würzburger Wochenzeitung (WOB) veröffentlicht.
Am 19.05.2020 wurde die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 04.05.2020, das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) mit Wirkung zum 01.01.2020 wesentliche Änderungen erfahren hat, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Gleichzeitig hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB-HA) seine Richtlinien und Empfehlungen an die neue Gesetzeslage angepasst. Die aktualisierten Fassungen können Sie hier herunterladen:
Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den Freien Berufen zum 30.09.2019 veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r von 3.113 im Vorjahr auf 3.074 gesunken. 11 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, darunter die Rechtsanwaltskammer Bamberg, in deren Bezirk sich die Anzahl von 115 auf 118 erhöhte. In 15 Kammern waren die Neuabschlüsse zum Teil deutlich rückläufig.
Nähere Einzelheiten, auch zu den Freien Berufen insgesamt, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.
Wie in den letzten Tagen bereits absehbar können die schriftlichen Abschlussprüfungen am Dienstag, 12.05.2020, und Donnerstag, 14.05.2020, planmäßig durchgeführt werden. Alle Berufsschulen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben grünes Licht gegeben; zumindest in den Schulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth und Schweinfurt sind ausreíchend Räumlichkeiten vorhanden. In Würzburg findet die Prüfung allerdings nicht in der Klara-Oppenheimer-Schule, sondern voraussichtlich in der Aula der Franz-Oberthür-Schule, Städtisches Berufsbildungszentrum I, Zwerchgraben 2, 97074 Würzburg, statt (genaue Informationen folgen in Kürze).
Wegen näherer Einzelheiten zum Ablauf der Prüfung werden alle Teilnehmer und Ausbilder gebeten, sich unmittelbar bei ihrer örtlichen Berufsschule zu erkundigen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Prüfungsräume (eine Aufteilung der Prüflinge auf mehrere Räume ist denkbar) und eventueller Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus, beispielsweise einer Maskenpflicht.
Sollten Prüflinge verpflichtet sein, während der Prüfung zumindest eine Alltagsmaske oder eine sonst geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (eine Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus steht noch aus), wird eindringlich darauf hingewiesen, dass jeder Prüfling seine Maske selbst mitbringen muss (andernfalls kann eine Prüfungsteilnahme nicht garantiert werden). Es ist weder die Aufgabe der Berufsschule noch der Rechtsanwaltskammer, Masken zur Verfgung zu stellen.
Bitte beachten Sie im Übrigen, dass die Durchführung der Abschlussprüfung unabhängig vom Neubeginn des Berufsschulunterrichts ist. Sie findet also auch dann statt, wenn bis dorthin – wider Erwarten – der Unterricht noch nicht oder nicht vollständig wieder aufgenommen wurde.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat eine FAQ-Liste veröffentlicht, in der mögliche Problemfelder wegen der Corona-Krise im Bereich der Berufsausbildung in den Freien Berufen zusammengstellt werden. Diese steht nachfolgend zum Download bereit. Sie betrifft auch die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten.
Es wird daran erinnert, dass die Frist zur Prüfungsanmeldung am Freitag, 03.04.2020, ablaufen wird. Alle Ausbilder werden gebeten, ihre Auszubildenden bis dorthin bei der Rechtsanwaltskammer anzumelden, sofern sie an der Sommerprüfung 2020/II teilnehmen möchten. Das Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/anmeldung-zur-pruefung.
Im Hinblick auf die angekündigte Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis einschließlich 19.04.2020 muss der für Samstag, 18.04.2020, geplante Prüfungsvorbereitungskurs für Rechtsanwaltsfachangestellte in den Räumlichkeiten der Akademie für Unternehmensführung in Würzburg leider entfallen.
Über das Schicksal des letzten Kurses am Samstag, 25.04.2020, ist noch nicht entschieden. Jeder angemeldete Teilnehmer wird hierüber gesondert benachrichtigt werden.
Die schriftliche Prüfung 2020/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 12.05.2020, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 14.05.2020, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 02.03.2020 bis 03.04.2020 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 03.07.2020, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg und am Samstag, 04.07.2020, in der Berufsschule Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 18.07.2020, in der Berufsschule Bamberg.
Am Freitag, 13.03.2020, findet die Jahreshauptversammlung des RENO Franken e.V statt. Sie beginnt um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Kaiserdom“ im Bamberger Stadtteil Gaustadt.
Um die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Ausbildungsbetrieben und Berufsschule zu vertiefen lädt die Schweinfurter Ludwig-Erhard Schule zu ihrem jährlichen Sprechtag ein. Er findet am Mittwoch, 19.02.2020, um 16:00 Uhr statt. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte werden im Hause sein und für Einzelgespräche zur Verfügung stehen.
Im Jahre 2020 findet erneut der Team Beruf im Bundeswettbewerb Fremdsprachen statt, in dem Berufsstarter ihr Sprachtalent beweisen können. Bis zu acht Auszubildende oder berufliche Schüler bilden zusammen ein Team, das einen Film oder ein Hörspiel erarbeitet und zum Wettberwerb einreicht. Dies kann ein Wirtschaftskrimi oder ein Beitrag über ihren typischen Arbeitsalltag sein. Gefragt sind Freude an Sprachen, Eigenständigkeit , Kreativität, Team- und Projektarbeit und die Beschäftigung mit berufsorientierten Themen.
Nachdem der Deutsche Bundestag am 24.10.2019 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) beschlossen und der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29.11.2019 keine Änderungen mehr gefordert hatte, werden die Neuregelungen des Berufsbildungsgesetzes am 01.01.2020 in Kraft treten. Der Gesetzestext sowie eine Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum neuen BBiG stehen nachfolgend zum Download bereit.
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Bedeutung ist insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Schon bislang galt, dass Ausbildende ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren haben (§ 17 Abs. 1 BBiG). Allerdings war deren Höhe gesetzlich nicht festgelegt; sie richtete sich im Falle von Rechtsanwaltsfachangestellten vor allem nach den – regional äußerst unterschiedlichen – Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern.
Nunmehr wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt. Sie beläuft sich, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 begonnen wird, auf 515,00 € im ersten, 608,00 € im zweiten und 695,00 € im dritten Ausbildungsjahr. In den Folgejahren wird sie regelmäßig angehoben; sie beträgt ab 01.01.2021 550,00 €, ab 01.01.2022 585,00 € und ab 01.01.2023 620,00 €, jeweils im ersten Lehrjahr, und steigt im zweiten und dritten um 18% bzw. 35% (§ 17 Abs. 2 BBiG n.F.).
Damit ist die bisherige Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg einer Vergütung von wenigstens 450,00 € im ersten Ausbildungsjahr hinfällig. Der Kammervorstand hat in seiner Sitzung vom 13.12.2019 einstimmig beschlossen, neue bzw. höhere Empfehlungen weder für das erste, noch für die weiteren Jahre auszusprechen. Maßstab für die Bemessung der Ausbildungsvergütung ist damit für alle Ausbildungsverhältnisse, die mit Wirkung ab 01.01.2020 oder später geschlossen werden, allein die gesetzliche Regelung.
Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen anderer Regionalkammern – die für den Bezirk der RAK Bamberg freilich nicht bindend sind, aber als Orientierungshilfe herangezogen werden können – zum Teil über den Mindestsätzen liegen. Eine Übersicht (Stand September 2019) finden Sie nachstehend.
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg auch im Jahre 2020 Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer 2020 an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Sie finden im Zeitraum vom 22.02.2020 bis 25.04.2020 in Bamberg und Würzburg statt.