[BRAK] Die BRAK übt in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2007 zum BMJ-Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Der Entwurf, der in erster Linie eine Umsetzung internationaler Vorgaben beinhaltet, führt zu einem Systembruch im deutschen Recht, weil er eine Pönalisierung zivilrechtlicher Verhaltenspflichten herbeiführt und dadurch das Ultima- Ratio- Prinzip verletzt.
ERV: Finanzgericht Berlin-Brandenburg
[BRAK] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verfügt auch über einen elektronischen Briefkasten. Es besteht die Möglichkeit, Schriftsätze sicher und fristgerecht dem Finanzgericht auf elektronischem Wege zu übermitteln. Weitere Informationen Finden Sie unter www.finanzgericht.brandenburg.de. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) des Bundes und der Länder finden Sie hier.
BMF-Schreiben zur Automation in der Steuerverwaltung
[BRAK] In Bezug auf die Automation in der Steuerverwaltung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Einführungsschreiben zur Steuerdaten-Übermittlungsverordnung/Steuerdaten-Abrufverordnung (BMF-Schreiben vom 15.01.2007 – IV C 6 – O 2250 -138/06) veröffentlicht. Darin werden Regelungen aufgestellt für den Abruf von Bescheiddaten sowie für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderliche Daten, hierzu gehört u. a. die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung bzw. die Umsatzsteuervoranmeldungen. In der Anlage zum BMF-Schreiben v. 15.01.2007 finden sich Übersichten der von den Finanzverwaltungen der Länder bzw. des Bundes eröffneten Zugänge.
Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig
[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Durch diese Entscheidung des BVerfG wird der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung 11/2007 v. 31.01.2007.
Online-Durchsuchung
[BRAK] Die Brak hat in ihrer Pressemeldung-Nr.- 5 v. 05.02.2007 die Entscheidung des BGH zur Online-Durchsuchung ausdrücklich begrüßt. Der BGH hat mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die „verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Insbesondere könne nicht § 102 StPO als Rechtsgrundlage herangezogen werden, wenn es um eine heimliche Ausführung der Durchsuchung gehe. Lesen Sie hierzu auch die BGH-Pressemitteilung Nr. 17/2007 v. 05.02.2007. Die BRAK fordert, dass bei der verdeckten Online- Durchsuchung die vom BVerfG in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung (1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004) aufgestellten Maßstäbe eingehalten werden.
Vaterschaftsanfechtung durch Behörden
[BRAK] Der Bundestag hat am 01.02.2007 in erster Lesung über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) beraten. Der Entwurf soll zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit dienen und den Trägern öffentlicher Belange in diesen Fällen ein befristetes Anfechtungsrecht gewähren. Der Bundestag verwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/79 01.02.2007, S. 7924B). Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.
BVerfG: Keine Verwertung heimlicher Vaterschaftstests
[BRAK] Das BVerfG hat mit Urteil v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05) entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Eine Verwertung würde eine Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber auf, zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Bis zum 31.03.2008 soll der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung zu treffen. Lesen Sie die BVerfG- Pressemittelung v. 13.02.2007.
Kleine Anfrage zu §§ 129, 129a StGB
[BRAK] In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/3947) kritisiert die Linksfraktion die strafgesetzlichen Regelungen zur Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ in den §§ 129 („kriminelle Vereinigung“) und 129a StGB („terroristischen Vereinigung“). Die ersatzlose Abschaffung dieser Vorschriften würde seit Jahren von Strafverteidiger-Vereinigungen Menschen- und Bürgerrechtsgruppen gefordert.
2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses für Anwalts- und Notartätigkeit
Ankündigung für den 2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit am Samstag, 17. März 2007, 10.00 – 17.00 Uhr.
Um an den erfolgreichen im letzten Jahr erstmalig durchgeführten 1. Absolventenkongress anzuknüpfen, findet auch in diesem Jahr wieder ein Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit statt, wozu alle Absolventinnen und Absolventen, sowie Referentinnen und Referenten eingeladen sind.
Ort der Veranstaltung wird der den ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut bekannte Gemeindesaal der Neustädter Marienkirche, Papenmakrt 10a, 33602 Bielefeld, sein.
Der 2. Absolventenkongress soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus möglichst vielen Jahrgängen zusammenführen, aber auch deutlich Fortbildungscharakter haben. Vorgesehen sind Veranstaltungen zur aktuellen Entwicklung im Kosten- und Gebührenrecht (RAin Edith Kindermann) und zum neuen Unterhaltsrecht (RAin Inge Saathoff) sowie zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsrecht (Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Uni Bielefeld). Die Teilnahme wird bescheinigt. Die Teilnahmegebühr beträgt 45,- €. Eine Einladung mit Anmeldeformular ist unter www.kompaktkurs.de abrufbar.
Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat
[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erworben werden. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung (Antragsformular) des Zertifikats finden Sie im „Merkblatt“ und den „FAQs„. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung Nr. 34 v. 27.12.2006.
Gesetzesvorschlag der BRAK zur Realteilung
[BRAK] Die BRAK hat mit Schreiben des Präsidenten der BRAK an den Vorsitzenden des Finanzausschusses vom 30.11.2006 eine zweite ergänzende Stellungnahme zum BMF-Erlass zur Realteilung vom 28.02.2006 abgegeben. Darin schlägt die BRAK u.a. vor, dass in § 18 Abs. 3 EStG für die freien Berufe eine Ausnahmeregelung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG aufgenommen wird, nach der bei der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft die steuerlichen Buchwerte übernommener Wirtschaftsgüter fortgeführt werden können, wenn die Wirtschaftsgüter bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit auf den Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaften, in denen der Steuerpflichtige tätig ist, übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
[BRAK] Der Bundestag hat am 14.12.2006 in 2. und 3. Lesung ohne Aussprache das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in der Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/3837) einstimmig beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 16.02.2007 mit diesem Gesetz befassen. Da das Gesetz nach Art. 8 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten wird, ist der 01.05.2007 der frühestmögliche Zeitpunkt. Lesen Sie hierzu auch die BRAK- Pressemitteilung-Nr. 32 v. 15.12.2006.
BRAK-Stellungnahme zum Gesetz zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren
[BRAK] Die BRAK hat eine Stellungnahme (Nr. 40/2006) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren sowie der Ergänzung hierzu abgegeben. Die mit dem Entwurf angestrebte Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren wird darin begrüßt. Dagegen werden die vorgeschlagenen Kontrollen abgelehnt, weil das Insolvenzgericht und der zuständige Rechtspfleger – bereits nach geltender Rechtslage – alle Möglichkeiten haben, um das Verfahren zu prüfen und zu überwachen. Diese jetzt bereits bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssten voll ausgeschöpft werden.
2. Justizmodernisierungsgesetz
[BRAK] Das 2. Justizmodernisierungsgesetz ist am 30.12.2006 (BGBl. I, S. 3416ff.) veröffentlicht worden und am 31.12.2006 in Kraft getreten. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Jahressteuergesetz 2007
[BRAK] Das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) ist am 13.12.2006 im Bundesgesetzblatt I, S. 2878 ff. verkündet worden. Zu den Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 – 5 AO i.d.F. des JStG 2007 hat das Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben v. 08.12.2006 (IV A 4 – S 0224 – 12/06) Stellung genommen.
BFH- Entscheidung zur 1 %-Regelung
[BRAK] In seiner Entscheidung v. 07.11.2006 (VI R 95/04) stellt der BFH klar, dass die Bewertung des geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG nur in Form der 1 %-Regelung oder des Einzelnachweises mit Fahrtenbuch möglich ist. Die zwingende Anwendung dieser Bewertungsregelung kann nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts für die private Nutzung vermieden werden, selbst wenn dieses Nutzungsentgelt angemessen ist. Lesen Sie auch die BFH-Pressemitteilung 1/07 v. 10.01.2007.
BGH- Beschluss zur eingescannten Unterschrift beim Fax
[BRAK] Der BGH hat mit Beschluss v. 10.10.2006 (XI ZB 40/05) entschieden, dass die eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO genügt, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt worden ist.
Online-Durchsuchung
[BRAK] Die Bundesregierung erklärte in ihren Antworten (BT-Drs. 16/3972) und (BT-Drs. 16/3973) auf die Kleinen Anfragen der FDP (BT-Drs. 16/3883) und der Linksfraktion (BT-Drs. 16/3787), dass die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen auf PC ohne Unterrichtung des Besitzers noch ungeklärt sei. Der BGH prüfe derzeit diese Frage und die Regierung selbst werde bis zu der Entscheidung des BGH keine Stellungnahme abgeben.
Vereinheitlichung des Rechts der Tele- und Mediendienste
[BRAK] Der Bundestag hat am 18.01.2007 den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG-) in 3. Lesung verabschiedet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte zuvor am 17.01.2007 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 16/3135) zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 2 zu BT-Drs. 16/3078) zugestimmt.
ERV – Ausweitung der elektronischen Gerichtsbriefkästen in der Hessischen Justiz
[BRAK] Das Hessische Ministerium der Justiz hat Informationen zur Erweiterung des elektronischen Zugangs zu Gerichten und Staatsanwaltschaften veröffentlicht. Neben den in der Stadt Frankfurt/M. ansässigen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel können elektronische Dokumente seit dem 30.11.2006 rechtswirksam auch bei den anderen Amtsgerichten eingereicht werden. Weitergehende Informationen sowie auch die Möglichkeit, die Software per Download kostenfrei zu erwerben, finden Sie unter www.egvp.de. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) von Bund und Ländern finden Sie hier.
Härtere Strafen für Verkehrsvergehen
[BRAK] In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/3928) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/3681) erklärt die Bundesregierung, dass sie beabsichtigt, härtere Strafen für Verkehrsvergehen einzuführen. Es heißt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten überarbeitet und eine differenzierte Anhebung der Geldbußen vorgenommen werden sollen.
Verdienstestatistikgesetz
[BRAK] Das Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten vom 21.12.2006 ist am 27.12.2006 im BGBl.2006, S. 3291 verkündet worden. Es trat am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig trat das Gesetz über die Lohnstatistik vom 03.04.1996 außer Kraft. Mit dem Verdienststatistikgesetz wird die vierteljährliche Erhebung der Arbeitsverdienste nach Wirtschaftszweig, angewandten Vergütungsvereinbarungen, Zahl der Beschäftigten des Betriebes, Zahl der Arbeitsstunden und Summe der Bruttoverdienste, untergliedert nach Verdienstbestandteilen, geregelt. Von der Erhebung sind auch Rechtsanwaltskanzleien erfasst. Es besteht Auskunftspflicht nach § 8 des Gesetzes. Allerdings wird die vierteljährliche Erhebung bei höchstens 40.500 Betrieben durchgeführt, die vierjährliche Erhebung bei höchstens 34.000 Betrieben, sodass nicht davon auszugehen ist, dass erhebliche Statistikpflichten auf Kanzleien zukommen werden.
Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V.
Die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken weist auf folgende Veranstaltung hin:
Auf Initiative von Herrn Dr. Krauß, Vizepräsident des LG Coburg, wird am Donnerstag, 8. März 2007, 18.00 Uhr im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Coburg der Chefjustiziar der ADIDAS AG, Herr Frank Dassler, unter dem Titel „Management von Risiko, Qualität und Reputation“ über juristische Aktivitäten der Firma ADIDAS im Zuge der Globalisierung sprechen.
Errichtung eines Bundesamts für Justiz zum 1. Januar 2007
Zum 1. Januar 2007 wird das Bundesamt für Justiz errichtet. Es nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Registerwesens, des internationalen Rechtsverkehrs, der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der allgemeinen Justizverwaltung wahr. Hierzu gehören u.a. alle bisher vom Bundeszentralregister wahrgenommenen Aufgaben. Darüber hinaus unterstützt das künftige Bundesamt das Bundesministerium der Justiz bei der Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen, Durchführung der automatisierten Normendokumentation, europäischen und internationalen rechtlichen Zusammenarbeit und Durchführung der Justizforschung, der kriminologischen Forschung und auf dem Gebiet der Kriminalprävention.
Das neue Bundesamt für Justiz kann ab 1. Januar 2007 unter folgender Anschrift erreicht werden:
Postanschrift: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn
Hausanschrift: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Telefon: 0228 / 99410-40
Faxnummer: 0228 / 99410-5050
Internet: www.bundesjustizamt.de
Ausweitung der elektronischen Gerichtsbriefkästen in der Hessischen Justiz
Das Hessischen Ministerium der Justiz informiert über die Erweiterung des elektronischen Zugangs zu Gerichten und Staatsanwaltschaften. Neben den in der Stadt Frankfurt/M. ansässigen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel können elektronische Dokumente seit dem 30.11.2006 rechtswirksam auch bei den Amtsgerichten in Bad Hersfeld, Bad Homburg v.d. Höhe, Darmstadt, Eschwege, Friedberg (Hessen), Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Königstein im Taunus, Korbach, Limburg a.d. Lahn, Marburg, Offenbach am Main, Wetzlar und Wiesbaden eingereicht werden. Das Schreiben des Hessischen Ministeriums vom 01.12.2006 sehen Sie hier.
