Online-Durchsuchung

BRAK Logo[BRAK] Die Brak hat in ihrer Pressemeldung-Nr.- 5 v. 05.02.2007 die Entscheidung des BGH zur Online-Durchsuchung ausdrücklich begrüßt. Der BGH hat mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die „verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Insbesondere könne nicht § 102 StPO als Rechtsgrundlage herangezogen werden, wenn es um eine heimliche Ausführung der Durchsuchung gehe. Lesen Sie hierzu auch die BGH-Pressemitteilung Nr. 17/2007 v. 05.02.2007. Die BRAK fordert, dass bei der verdeckten Online- Durchsuchung die vom BVerfG in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung (1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004) aufgestellten Maßstäbe eingehalten werden.