[BRAK] In Bezug auf die Automation in der Steuerverwaltung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Einführungsschreiben zur Steuerdaten-Übermittlungsverordnung/Steuerdaten-Abrufverordnung (BMF-Schreiben vom 15.01.2007 – IV C 6 – O 2250 -138/06) veröffentlicht. Darin werden Regelungen aufgestellt für den Abruf von Bescheiddaten sowie für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderliche Daten, hierzu gehört u. a. die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung bzw. die Umsatzsteuervoranmeldungen. In der Anlage zum BMF-Schreiben v. 15.01.2007 finden sich Übersichten der von den Finanzverwaltungen der Länder bzw. des Bundes eröffneten Zugänge.