[BRAK] Die BRAK hat eine Stellungnahme (Nr. 40/2006) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren sowie der Ergänzung hierzu abgegeben. Die mit dem Entwurf angestrebte Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren wird darin begrüßt. Dagegen werden die vorgeschlagenen Kontrollen abgelehnt, weil das Insolvenzgericht und der zuständige Rechtspfleger – bereits nach geltender Rechtslage – alle Möglichkeiten haben, um das Verfahren zu prüfen und zu überwachen. Diese jetzt bereits bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssten voll ausgeschöpft werden.