Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 30.03.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 86/07 – Beschluss). Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem ursprünglichen Entwurf von Baden-Württemberg (BR-Drs. 86/07). Es soll eine Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren ausgedehnt werden.

Juristenausbildung: Referendariat muss erhalten bleiben

BRAK Logo[BRAK] In der BRAK–Pressemitteilung-Nr. 10 v. 02.04.2007 lehnt die BRAK die Pläne des Baden-Württembergischen und des Sächsischen Justizministers, das Staatsexamen durch ein Master-Programm zu ersetzen und zugleich das Referendariat abzuschaffen, ab. Lesen Sie zu diesen Plänen die Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg v. 04.02.2007. Kritisch äußerte sich dazu auch die Bayerische Justizministerin in der Pressemitteilung-Nr. 41/07 v. 02.04.2007.

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist im BGBl. I 2007, 358 ff. vom 30.03.2007 verkündet worden. Es tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, d.h. zum 01.06.2007. Durch die Neuregelung entfällt für Anwälte das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen. Außerdem können Rechtsanwälte zukünftig bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.

BMF-Schreiben zu den Gebühren für verbindliche Auskünfte

BRAK Logo[BRAK] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Erlass v. 12.03.2007 – IV A 4 – S 0224/07/0001 – zu den Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO veröffentlicht. Durch diesen Erlass wird das BMF-Schreiben v. 08.12. 2006 – IV A 4 – S 0224 – 12/06 -, mit dem das BMF bereits zu den Kosten der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Stellung genommen hatte, aufgehoben. Nach dem nun gültigen Erlass gilt die Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, die nach dem 18.12.2006 beim Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind.

ERV: Mahnantrag in Bayern

BRAK Logo[BRAK] Mit der PM Nr. 32/2007 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz v. 16.03.2007 wurde bekannt gegeben, dass in Bayern jetzt auch die Möglichkeit besteht, einen Mahnbescheid zu beantragen, ohne dass zwingend ein amtlicher Vordruck beschafft werden muss. Vielmehr kann der Antrag auf weißem Papier ausgedruckt werden, wenn vorher die erforderlichen Daten über die Internetadresse www.online-mahnantrag.de eingegeben werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in Bayern finden Sie hier.

Förderung des ERV

BRAK Logo[BRAK] Am 15.03.2007 wurde der Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und –verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ im Rahmen einer Pressekonferenz auf der CEBIT vorgestellt. Ziel dieses Maßnahmenkatalogs ist es, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zu steigern. Lesen Sie nun auch die BMJ-Presseerklärung v. 15.03.2007 und die Pressemitteilung- Nr. 14/2007 der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 15.03.2007.

Große Justizreform

BRAK Logo[BRAK] Das Justizministerium Rheinland-Pfalz steht den Plänen, im Rahmen einer sog. Große Justizreform die allgemeine Berufungsinstanz zugunsten einer Zulassungsberufung abzuschaffen, ablehnend gegenüber. Dies geht aus einer Pressemeldung v. 26.03.2007 hervor. Auch die BRAK kritisierte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 4/2006 die Überlegungen, eine Zulassungsberufung im Zivilverfahren einzuführen. Lesen Sie zu diesem Thema auch die vorherigen Stellungnahmen der BRAK zur „Großen Justizreform“ (BRAK-Stellungnahmen 18/2005 und 29/2005).

Anhörung zur Bekämpfung der Computerkriminalität

BRAK Logo[BRAK] Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Computerkriminalität (BT-Drs. 16/3656) am 21.03.2007 haben die Sachverständigen die vorgeschlagenen Neuregelungen mehrheitlich begrüßt (Stellungnahmen der Sachverständigen). Mit dem Entwurf sollen zwei Abkommen des Europarates und der EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Vorgesehen ist eine schärfere strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität, nach künftig u.a. bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und Informationssystem („Hacking“) strafbar sein soll.

Reform der Führungsaufsicht

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 22.03.2007 – aufgrund der Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – BT-Drs. 16/4740 – den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) unter der Überschrift „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ in Form der BR-Drs. 192/07 angenommen. Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben. Bereits am 19.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf des BMJ – Ergänzung der Sicherungsverwahrung statt. Durch diesen Entwurf, der nun im Rahmen der Reform der Führungsaufsicht aufgegangen ist, soll eine Gesetzeslücke bei der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter in Ostdeutschland geschlossen werden, was von der Mehrheit der Sachverständigen begrüßt wurde (Stellungnahmen der Sachverständigen).

Rede der Bundesjustizministerin zum Insolvenzrecht

BRAK Logo[BRAK] In der Rede der Bundesjustizministerin Zypries v. 22.03.2007 äußerte diese sich zu zahlreichen Reformvorhaben innerhalb des Insolvenzrechts. Schlusssatz ihrer Ansprache war: „Auch für das Insolvenzrecht gilt: Um gute Gesetze zu machen, braucht mein Ministerium auch den klugen der Rat der Praktiker“. Neben dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge (vgl. BT-Drs. 16/3844) und dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (vgl. BT-Drs. 16/4194) thematisierte sie insbesondere den Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Anhörung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

BRAK Logo[BRAK] Vor dem Rechtsausschuss fand am 28.03.2008 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) statt. Ziel des Entwurfs ist es, Versicherte gegenüber den Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Zukunft deutlich zu stärken und insbesondere das Recht der Lebensversicherung zu modernisieren. In den Stellungnahmen der Sachverständigen wurden die geplanten Neuregelungen grundsätzlich begrüßt.

Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung

BRAK Logo[BRAK] Das BMJ hat am 28.03.2007 Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung vorgestellt. Danach soll es künftig zwei Verfahren geben, nämlich das Verfahren auf Klärung der Abstammung und die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft. Der Gesetzentwurf wird zunächst an die Ressorts der Bundesregierung sowie an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Mit einer Kabinettsbefassung ist nach Aussage des BMJ noch im ersten Halbjahr 2007 zu rechnen. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 13.02.2007 (1 BvR 421/05) aufgefordert, bis zum 31.03.2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.

Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen – in Form des BRAK-Fortbildungszertifikats – zu werben. Seit Anfang März gibt die Allianz Versicherung an ihre Versicherungsnehmer einer Berufshaftpflichtversicherung Gutscheine aus, mit denen sie die Aufwandsentschädigung für das BRAK-Fortbildungszertifikat übernimmt.

Änderungen im Kostenrecht zum 01.01.2007

BRAK Logo[BRAK] Die durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz am 01.07.2004 neu gefassten Justizkostengesetze wurden seit dem In-Kraft-Treten bereits mehrfach geändert. Eine aktualisierte Übersicht über die Änderungen des RVG seit dem 01.07.2004 finden Sie hier. Dies ist ein Überblick über die Änderung aller Kostengesetze seit dem 01.07.2004, soweit sie inhaltlicher Natur sind. Aktuell wird im BMJ an der Novellierung der Kostenordnung gearbeitet. Durch das FGG-Reformgesetz sollen darüber hinaus weitere Änderungen im Bereich der Gerichtskosten für Familiensachen in Kraft treten.

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2007 das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft gebilligt (BR-Drs. 49/07 (Beschluss)). Das Gesetz kann frühestens zum 01.06.2007 in Kraft treten. Für Anwälte wird nach der Neuregelung das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfallen. Zudem können Rechtsanwälte dann bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.

Soweit der Bundesrat in seiner Pressemitteilung vom 16.02.2007 mit seiner Aussage „und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof werden gestrichen“ möglicherweiße den Eindruck vermittelt hat, dass zukünftig alle Rechtsanwälte vor dem BGH posutlationsfähig sind, ist darauf hinzuweisen, dass die besondere Zulassung bei dem Bundesgerichtshof weiterhin Bestand hat. Nach wie vor kann gemäß § 164 BRAO beim BGH als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wer durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem BGH benannt wird. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte dürfen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 BRAO zudem weiterhin nur vor dem BGH, den anderen Obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat des Bundes, dem gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht auftreten.

Die Aufhebung des § 171 BRAO war lediglich deshalb angezeigt, weil – mit Ausnahme der besonderen Zulassung beim BGH – die Gerichtszulassungen nun wegfallen.

Unternehmensteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 14.03.2007 den Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Regierung am 01.01.2008 in Kraft treten. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 überwiegend kritisch zu den vorgeschlagenen Neuregelungen geäußert. Lesen Sie auch die Presseerklärung der Bundesregierung v. 14.03.2007. Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zum Reformvorhaben finden Sie hier.

Umwandlungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat beschloss am 09.03.2007 zum Entwurf eines Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, – entgegen der Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse (BR-Drs. 95/1/07) – keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 95/07 (Beschluss)) zu stellen. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 95/2/07) fasste der Bundesrat außerdem eine Entschließung, mit der die Festlegung einer Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung im Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG kritisiert wird. Der Bundestag hatte zuvor aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4193) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2919) beschlossen (BR-Drs. 95/07).

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 09.03.2007 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07), aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 64/1/07), eine Stellungnahme des Bundesrates beschlossen (BR-Drs. 64/07 (Beschluss)). Weitere Erläuterungen zur BR-Drs. 64/07 finden Sie hier. Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums umgesetzt werden.

Reform der Führungsaufsicht

BRAK Logo[BRAK] Am 07.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der so genannten Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) statt. Die befragten Experten (Liste der Sachverständigen) begrüßten dabei grundsätzlich die vorgeschlagenen Neuregelungen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben.

Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 09.03.2007 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 96/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4194) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3227) in der Fassung der BR-Drs. 96/07 beschlossen.

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat beschäftigte sich am 09.03.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07). Dieser Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen werden sollen. Dadurch soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung langfristig erhalten bzw. verbessert werden. Die BRAK hatte im Rahmen des sog. BRAK-Papiers zur Großen Justizreform (BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005, S. 12f.) eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens nicht grundsätzlich abgelehnt, soweit dadurch tatsächlich eine schnellere und effektivere Zwangsvollstreckung erreicht werden kann. Der Bundesrat verwies den Entwurf an die Ausschüsse.