Förderung des ERV

BRAK Logo[BRAK] Am 15.03.2007 wurde der Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und –verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ im Rahmen einer Pressekonferenz auf der CEBIT vorgestellt. Ziel dieses Maßnahmenkatalogs ist es, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zu steigern. Lesen Sie nun auch die BMJ-Presseerklärung v. 15.03.2007 und die Pressemitteilung- Nr. 14/2007 der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 15.03.2007.