BMF-Schreiben zu den Gebühren für verbindliche Auskünfte

BRAK Logo[BRAK] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Erlass v. 12.03.2007 – IV A 4 – S 0224/07/0001 – zu den Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO veröffentlicht. Durch diesen Erlass wird das BMF-Schreiben v. 08.12. 2006 – IV A 4 – S 0224 – 12/06 -, mit dem das BMF bereits zu den Kosten der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Stellung genommen hatte, aufgehoben. Nach dem nun gültigen Erlass gilt die Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, die nach dem 18.12.2006 beim Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind.