[BRAK] Das BMJ hat am 28.03.2007 Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung vorgestellt. Danach soll es künftig zwei Verfahren geben, nämlich das Verfahren auf Klärung der Abstammung und die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft. Der Gesetzentwurf wird zunächst an die Ressorts der Bundesregierung sowie an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Mit einer Kabinettsbefassung ist nach Aussage des BMJ noch im ersten Halbjahr 2007 zu rechnen. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 13.02.2007 (1 BvR 421/05) aufgefordert, bis zum 31.03.2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.