[BRAK] Mit der PM Nr. 32/2007 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz v. 16.03.2007 wurde bekannt gegeben, dass in Bayern jetzt auch die Möglichkeit besteht, einen Mahnbescheid zu beantragen, ohne dass zwingend ein amtlicher Vordruck beschafft werden muss. Vielmehr kann der Antrag auf weißem Papier ausgedruckt werden, wenn vorher die erforderlichen Daten über die Internetadresse www.online-mahnantrag.de eingegeben werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in Bayern finden Sie hier.