Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Themen:
Fortbildung „Gepr. Rechtsfachwirt/in“
Seit über 15 Jahren bietet Soldan bundesweit Rechtsfachwirtkurse in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Rechtsanwaltskammern an. Ein nebenberuflich zu absolvierendes Seminar beginnt am 11.10.2013 in Nürnberg/Südwestparkhotel (Abschluss ca. April 2015). Die Finanzierung über das sogenannte „Meisterbafög“ ist möglich. Nähere Informationen fordern Sie bitte mit dem Flyer an.
Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“
Das Institut für Freie Berufe führt am Mittwoch, den 10.04.2013 in Bamberg einen Beratungstag mit dem Thema “Erfolgreich gründen in Freien Berufen” durch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm , der Pressemitteilung oder dem Internet unter www.ifb-gruendung.de .
Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen verwandeln sich immer mehr zu integrierten Professional Service Firms. Mit Folgen: Wie autonom sind die Partner, wo liegen Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns? Diesen Fragen geht das erste Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“ in einem Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis an der Universität Bayreuth nach. Zu den Referenten zählen Experten unter anderem von Gleiss Lutz, KPMG, Rödl & Partner und Deloitte. Die Konferenzgebühr beträgt 250 Euro. Nähere Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Flyer oder der Homepage http://www.campus-colloquium.de/ .
Umfrage zum Thema: „Hilft Ihnen juristische Software?“
Ein Forschungsprojekt im Rahmen einer juristischen Dissertation von RA Michael Grupp zu Nutzanwendungen der Rechtsinformatik (Universität Münster/ Mainz) untersucht die Unterstützung juristischer Arbeit mit Hilfe der Informatik. Ein Schwerpunkt ist dabei Verhalten und Meinung von Nutzern juristischer Fachsoftware, insbesondere von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Zur Unterstützung dieser Untersuchung soll vorliegende, kurze Umfrage erstmalig Daten zum Verhältnis von Rechtsdienstleistung & IT in Deutschland liefern. Mit Ihrer Einschätzung, die selbstverständlich anonym bleibt, würden Sie dem Projekt sehr helfen – gerne senden wir Ihnen später auch eine bundesweite Auswertung der Antworten zu. Mit diesem Link gelangen Sie zur Umfrage: http://umfrage.voycer.de/umfrage?sid=49751
Für Rückfragen, Anmerkungen und eine spätere Auswertung bitte Email an Rechtsanwaltsbefragung@gmail.com.
Seminar „Datenschutz als Verbraucherschutz“ am 7./8.03.2013
Die Forschuungsstelle für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth veranstaltet am 7./8. März 2013 ein Seminar zum Thema „Datenschutz als Verbraucherschutz“. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Pressemitteilungen des BayVGH
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Themen:
Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen
Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform
Fachtagung Stiftungsrecht der DVEV am 16.06.2013
Der Deutsche Verein für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. veranstaltet auch in diesem Jahr die Fachtagung zum Thema „Stiftungsrecht der DVEV 2013“. Diese findet am 14.06.2013 in Würzburg statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Jour fixe Verwaltungsgerichtsbarkeit
Am 22.11.2012 fand ein Jour Fixe mit dem Präsidenten des VGH Stephan Kersten und dem Vizepräsidenten des VGH Dr. Erwin Allesch statt. Es wurden zahlreiche Themen, unter anderem auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Anspruch auf Vortrag des wesentlichen Akteninhalts nach § 103 Abs. 2 VwGO, die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten, die Praxis der Gewährung von Akteneinsicht und die eingeführten Personenkontrollen in Gerichtsgebäuden besprochen.
Seitens des VGH wurde darum gebeten, dass Rechtsanwälte die Gerichte rechtzeitig informieren sollten. So werde beispielsweise in ausländerrechtlichen Verfahren oftmals erst kurz vor dem Verhandlungstermin oder überhaupt nicht mitgeteilt, ob der Mandant zu einem Termin erscheinen werde und einen Dolmetscher benötige oder ob der Mandant aus der Haft vorgeführt werden müsse. So hätten die Gerichte oft keine Möglichkeit mehr, rechtzeitig einen Dolmetscher anzufordern oder die Vorführung zu veranlassen. Weiterhin werde auch darum gebeten, frühzeitig in den Schriftsätzen zum Streitwert vorzutragen. Entsprechende Hinweise würden die Verfahren beschleunigen.
Darüber hinaus berichtete die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass es in der Anwaltschaft nach wie vor verbreitet sei, auch nicht fristgebundene Schriftsätze oder fristwahrende Äußerungen weit vor Fristablauf vorab per Fax zu versenden. Das blockiere die Faxgeräte der Gerichte in unnötiger Weise und blähe die Gerichtsakten auf. Manche Senate seien daher dazu übergegangen, nur noch die erste und letzte Seite eines Faxes zu den Akten zu nehmen. Es wird daher an die Anwaltschaft appelliert, derartige Schriftsätze nicht mehr per Fax einzureichen. Die Geschäftsstellen seien gerne bereit, den Eingang eines Schreibens telefonisch zu bestätigen.
Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass bei den Gerichten immer wieder kurz vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung Anträge auf Fristverlängerung eingingen. Es handele sich hierbei aber um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die – im Unterschied zur Beufungsbegründungsfrist – nicht verlängert werden könne, § 57 Abs. 2 VwGO iVm. § 224 Abs. 2 ZPO.
HUK Coburg: „Informationen zur Änderung der Schadensfreiheitsklasse“
Der von der Rechtsanwaltskammer München verklagten Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird. Die Rechtsschutzversicherung hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt.
Zwischenzeitlich erreichen die Kammer über Anwaltskollegen aus ganz Deutschland zahlreiche Schreiben, die die Rechtsschutzversicherung an ihre Kunden in aktuellen Schadensfällen mit dem Betreff „Information zur Änderung der Schadensfreiheitsklasse“ versendet. Darin behauptet die Versicherung, ihr sei es durch ein von der Rechtsanwaltskammer München erwirktes Urteil untersagt, von einer Rückstufung abzusehen, wenn ein empfohlener Anwalt beauftragt wird.
Die Rechtsanwaltskammer München stellt ausdrücklich klar, dass das Urteil derzeit nicht vollstreckt wird. Zudem gebietet der Tenor des Urteils lediglich, die Versicherten gleich zu behandeln. Dieser Anforderung könnte somit genüge getan werden, indem der Versicherer von einer Rückstufung in allen Fällen absieht. Das wettbewerbsrechtliche Urteil kann ohnehin nicht das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem abändern. Mit anderen Worten dürfen Versicherte weder zurückgestuft werden, wenn sie einen empfohlenen Anwalt beauftragen noch wenn sie einen Anwalt selbst suchen.
Die RAK München hat den Versicherer bereits schriftlich auf ihre Bedenken hingewiesen. Dieser teilt zwar in seinem Antwortschreiben die Rechtsauffassung nicht, hat aber zugesagt, die Formulierung seines Schreibens zu überdenken.
Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
Folgende Seminare (Kontakt: Insitut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, Kontaktstelle wtt/CWW Tel. 09131 85 25866) werden stattfinden:
Grundlagen des Gleichbehandlungsrechts und aktuelle Rechtsprechung zum AGG
am 7. Juni 2013, 14.00 – 20.00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung im Wettbewerbs- und Markenrecht
am Samstag, 6. Juli 2013, 9:30 – 14.00 Uhr
Praktikerworkshop: Ärzteberatung 2013
am Freitag, 11.10.2013, 9:30 – 16:00 Uhr
Seminarreihe des Instituts für freie Berufe
Das Institut für Freie Berufe bietet in Kooperation mit dem Bildungszentrum Nürnberg eine vierteilige Seminarreihe an, in denen Existenzgründer praxisnahe Informationen erhalten. Die einzelnen Veranstaltungen im Bildungszentrum (BZ) am Gewerbemuseumsplatz 2 in Nürnberg können unabhängig von einander besucht werden.
Der Pressemitteilung und dem Programm entnehmen Sie bitte weitere Einzelheiten.
Pressemitteilungen des BayVGH
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
München: Durchstich Stäblistraße zur Autobahn A 95
Mündliche Verhandlung über die Verfahren gegen die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München
Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren
Seminar „Gleichbehandlungsrecht und die Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“
Am 21. März 2013 veranstaltet das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) das Seminar „Gleichbehandlungsrecht und die Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“. Das Seminar findet statt im DAI-Ausbildungscenter Berlin und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Sozialrecht und im Arbeitsrecht sowie an die im Sozialrecht tätige allgemeine Anwaltschaft, die die Behindertenrechtskonvention für ihre sozial- und arbeitsrechtlichen Mandate nutzen möchte. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Ausschreibung.
Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO
Nach § 15 FAO muss der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
An die Vorlage der Fortbildungsnachweise wird erinnert. Kollegen, die einen Fachanwaltstitel führen werden gebeten, ihre Teilnahmebestätigungen – in Kopie – vollständig bis zum Jahresende bei der Kammer einzureichen.
10. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht
Die Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht an der Universität Bayreuth (FWMR) veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem DFG-Graduiertenkolleg Nr. 1148 „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ das 10. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht am 18./19. Januar 2013 in Bayreuth. Thema dieser Veranstaltung ist „Die Kollision von Urheberrecht und Kommunikationsverhalten der Nutzer im Informationszeitalter“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer .
Beschlüsse der 3. Sitzung der 5. Satzungsversammlung
Am 13.11.2012 hat die 5. Satzungsversammlung ihre 3. Sitzung abgehalten. Es wurden zwei Änderungen in der Berufsordnung (BORA) beschlossen:
Zum einen wird § 7a BORA neu gefasst, um die Voraussetzungen an anwaltlichen Mediatoren dem neuen Mediationsgesetz (§ 5 Abs. 1 MediationsG) anzupassen. Zum anderen wird § 34 Abs. 4 BORA, der die Anwendbarkeit der BORA auf Rechtsbeistände regelt, an die geltende Rechtslage angepasst.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Wenn dieses die Beschlüsse nicht beanstandet, treten sie mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.
Die Beschlüsse vom 13.11.2012 und weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier:
Güterichtersystem wird auf ganz Bayern ausgedehnt
Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 27.11.2012 wird das Güterichterverfahren flächendeckend in ganz Bayern eingeführt.
Bereits seit 2004 werden in Bayern Güterichterprojekte an den Landgerichten, am Oberlandesgericht München und den Amtsgerichten München und Memmingen durchgeführt.
Beim bayerischen Güterichtersystem werden geeignete Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien einem erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung und vollstreckbaren Protokollierung des Ergebnisses zugewiesen.
Weitere Informationen finde Sie auf der Homepage des BayStMJ:
Stiftung Opferhilfe Bayern: Erste Sitzung des Stiftungsrates
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht Leistungen nur bei vorsätzlichen Gewalttaten, bei vorsätzlicher Beibringung von Gift und bei wenigstens fahrlässiger Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen vor. Keine finanzielle Hilfe erhalten Opfer oder deren Angehörige z.B. bei anderen Taten als Gewalttaten, bei fahrlässigen Delikten, bei Sachschäden oder immateriellen Schäden. Die Straftäter selbst verfügen oftmals nicht über das für einen Schadensausgleich erforderliche Vermögen oder Einkommen.
Da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden daher häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen bekommen, hat die Bayerische Staatsregierung am 21.04.2009 beschlossen, eine landesweite „Opferhilfe Bayern“ mit dem Ziel einzurichten, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in diesen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen . Das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ wurde am 24.07.2012 beschlossen.
Der Sitzungsrat der Stiftung Opferhilfe Bayern hat nun am 05.10.2012 das erste Mal getagt. Er setzt sich aus der Bayerischen Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Merk und 18 weiteren angesehenen Persönlichkeiten zusammen. Für die bayerische Anwaltschaft wurde Dr. Heinz Kracht, der Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist, in den Stiftungsrat berufen.
Der Stiftungsrat hat in seiner ersten Sitzung einen Richtlinienentwurf für die Gewährung finanzieller Zuwendungen beschlossen.
Pressemitteilung des BayVGH
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgendem Thema:
Anpassung der Ausbildungsvergütung
Es wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung nicht angibt und auch keine Empfehlungen ausspricht. Die insofern veröffentlichten Listen, auf die immer wieder zurückgegriffen wird, gehen nicht auf eine Auskunft der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurück.
Die Handhabung im hiesigen Kammerbezirk ist so, dass ein Ausbildungsvertrag, der eine Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr von unter 260,00 € vorsieht, nicht eingetragen, beziehungsweise nachgefragt wird, ob es Gründe dafür gibt. An dieser grundsätzlichen Handhabung soll gemäß einer aktuellen Beschlusslage im Vorstand auch nichts geändert werden. Jedoch war sich der Vorstand in seiner letzten Sitzung dahingehend einig, die Empfehlung beziehungsweise die „Eintragungsgrenze“ auf 320,00 € zu erhöhen und zwar ab dem Ausbildungsjahr 2013. Die Ausbilder werden gebeten, dies zu berücksichtigen um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
Der Vorstand hat nach eingehender Beratung beschlossen, diese Anhebung der Ausbildungsvergütung auch im Kammerbezirk Bamberg zu empfehlen. Als angemessene Vergütung im Sinne des § 17 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), bei deren Unterschreitung die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse abzulehnen ist (§§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG) gilt nun für das erste Ausbildungslehrjahr eine Grenze von 320,00 €. Dies gilt für alle Neuverträge mit dem Ausbildungsbeginn ab dem 1.1.2013. Dies gilt nicht für Auszubildende, die bereits vor dem 1.1.2013 ihre Ausbildung begonnen haben und gegebenenfalls ihren Ausbildungsplatz wechseln. Auch gelten die Sätze nicht für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge. Hier gilt die bisherige Vereinbarung zur Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag fort.
Die Erstattung der Fahrtkosten gehört nicht zu diesem Mindestsatz. Die Erstattung wird jedoch empfohlen.
BRAStV: Presseerklärung zu Berichten in „Capital“ und „Financial Times“
Im Wirtschaftsmagazin „Capital“ und in den „Financial Times“ wurde berichtet, dass die Versorgungsanwartschaften von Freiberuflern in Gefahr seien. Die Presseerklärung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zu diesen Berichten finden Sie hier.
Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht
Am 1./2.Februar 2013 sowie am 8.Februar findet zum nunmehr 20. Male das Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht am Lehrstuhl für Turkologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg statt. Es wird von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf (familienrechtlicher Teil: Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl) gehalten und richtet sich an Studenten aller Fachrichtungen mit Interesse an der türkischen Rechtssprache und am türkischen Recht, Entscheider aus der Wirtschaft und Praktiker aus der Rechtspflege. Das Blockseminar zeichnet sich durch besonderen Praxisbezug aus, der aus dreißig Jahren Erfahrung des Referenten schöpft. Auswärtige Teilnehmer können das Seminar als Gasthörer der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gegen eine Einschreibegebühr in Höhe von 100 Euro besuchen.
Nähere Angaben finden Sie unter
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist bis zum 20. Dezember 2012.
Rückfragen und Anmeldungen bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls Turkologie, Frau Diethelm.
turkologie@uni-bamberg.de Tel.: 0951 / 8632182
Pressemitteilungen des BayVGH
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Neue Passauer Sperrzeitverordnung vorläufig nicht anwendbar
Onlinestudie „Einsatz forensischer Sachverständiger“
Die Chrsitian-Abrechts-Universität zu Kiel möchte untersuchen, welche Erwartungen mit forensischen Gutachten verknüpft sind, welche Probleme und Unzulänglichkeiten mit deratigen Gutachten und zuständigen Sachverständigen erlebt wurden und wie evtl. vorhandene Defizite beseitigt werden können. Falls Sie Interesse haben, den Fragebogen zu bearbeiten, finden Sie hier die Anfrage der Uni Kiel.
