Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht Leistungen nur bei vorsätzlichen Gewalttaten, bei vorsätzlicher Beibringung von Gift und bei wenigstens fahrlässiger Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen vor. Keine finanzielle Hilfe erhalten Opfer oder deren Angehörige z.B. bei anderen Taten als Gewalttaten, bei fahrlässigen Delikten, bei Sachschäden oder immateriellen Schäden. Die Straftäter selbst verfügen oftmals nicht über das für einen Schadensausgleich erforderliche Vermögen oder Einkommen.
Da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden daher häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen bekommen, hat die Bayerische Staatsregierung am 21.04.2009 beschlossen, eine landesweite „Opferhilfe Bayern“ mit dem Ziel einzurichten, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in diesen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen . Das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ wurde am 24.07.2012 beschlossen.
Der Sitzungsrat der Stiftung Opferhilfe Bayern hat nun am 05.10.2012 das erste Mal getagt. Er setzt sich aus der Bayerischen Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Merk und 18 weiteren angesehenen Persönlichkeiten zusammen. Für die bayerische Anwaltschaft wurde Dr. Heinz Kracht, der Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist, in den Stiftungsrat berufen.
Der Stiftungsrat hat in seiner ersten Sitzung einen Richtlinienentwurf für die Gewährung finanzieller Zuwendungen beschlossen.