Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 27.11.2012 wird das Güterichterverfahren flächendeckend in ganz Bayern eingeführt.
Bereits seit 2004 werden in Bayern Güterichterprojekte an den Landgerichten, am Oberlandesgericht München und den Amtsgerichten München und Memmingen durchgeführt.
Beim bayerischen Güterichtersystem werden geeignete Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien einem erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung und vollstreckbaren Protokollierung des Ergebnisses zugewiesen.
Weitere Informationen finde Sie auf der Homepage des BayStMJ: