Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts zu folgendem Thema:
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Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts zu folgenden Themen:
Der Rotary-Club Hof – Bayerisches Vogtland und der Hofer Sportverband e.V. organisieren auch in diesem Jahr den Benefizlauf „Menschen laufen für Menschen“. Die Veranstaltung findet am Samstag, 21.04.2018, ab 13:00 Uhr, am Therapeutisch-Pädagogischen Zentrum (TPZ) in Hof, Am Lindenbühl 10, statt.
Nähere Informationen, auch zur Möglichkeit, sich mit einer Spende an dieser Aktion zu beteiligen, können Sie dem beigefügten Schreiben vom 14.02.2018 entnehmen.
Wie bereits angekündigt findet am Freitag, 13.04.2018, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 13:30 Uhr beginnen.
Die Tagesordnung umfasst unter anderem einen Situationsbericht der BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sowie die Neuwahl des Kammervorstands, letztmalig in Form der Präsenzwahl (§ 64 Abs. 1 BRAO n.F. schreibt ab 01.07.2018 die Briefwahl bzw. elektronische Wahl vor).
Bereits für 09:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Daten und Software im Kanzleialltag: vom beA bis zur Cloud“ geplant. Referent ist Rechtsanwalts Michael Grupp, maître en droit, Mainz. Der Eintriit ist wie immer frei.
Um 12:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Bitte reservieren Sie diesen Termin. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2018 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.
Alle Mitglieder der RAK Bamberg werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag am 01.01.2018 zur Zahlung fällig war. Ein gesonderter Beitragsbescheid wird nicht verschickt!
Bitte beachten Sie, dass im Falle der Säumigkeit eine Anmahnung der noch offenen Kammerbeiträge erfolgt, für die nach der Beitragsordnung (zu finden unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg) Kosten von 15,00 € erhoben werden.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften! Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat (ein Formular finden Sie unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/sonstiges) erteilt haben, wird der Beitrag am 02.05.2018 eingezogen.
Die Bankverbindung der RAK Bamberg lautet wie folgt: HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411.
Im BRAK-Magazin Heft 1/2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter anderem folgende Aufsätze vom 15.02.2018 zur aktuellen Situation des beA veröffentlicht:
Im Übrigen informiert die BRAK wie gewohnt in ihrem gesonderten beA-Newsletter.

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die für Montag, 09.04.2018, terminierte Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach trotz der Abschaltung des beA-Systems planmäßig stattfinden wird.
Allerdings ist das Seminar schon seit einiger Zeit vollständig ausgebucht, so dass weitere Anmeldungen nur im Falle von Stornierungen berücksichtigt werden können. Hierzu wurde eine Warteliste eingerichtet, die fortlaufend aktualisiert wird. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg über den Anmeldestatus zu erkundigen.
Interessenten, die am 09.04.2018 nicht teilnehmen können, werden die Gelegenheit erhalten, im Herbst 2018 ein beA-Seminar zu besuchen. Die Kammer ist darum bemüht, wenigstens zwei weitere Veranstaltungen zu organisieren.

Nachdem der Bundesrat am 02.02.2018 seine Zustimmung erteilt hatte ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, mit welcher der Anwendungsbereich der ERVV auf das Straf- und Bußgeldverfahren erweitert wird, am 15.02.2018 im Budesgesetzblatt verkündet worden und einen Tag später in Kraft getreten.
In ihrer fünften Sitzung am 01.12.2017 hat die 6. Satzungsversammlung den beigefügten Beschluss zur Änderung von § 14d FAO gefasst. Am 18.01.2018 hat der Bundesminister der Justiz migeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit keine Bedenken bestehen, so dass der Beschluss am 01.05.2018 in Kraft treten kann.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft konnte die Anzahl der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge auch im Jahre 2017 deutlich erhöhen, und zwar um 47 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge ist auf ca. 66 % (Vorjahr: 61 %) gestiegen. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervor.
Im vergangenen Jahr gingen 1.173 Anträge bei der Schlichtungsstelle ein. Etwas mehr als die Hälfte davon (57 %) betrafen Gebührenstreitigkeiten, die übrigen Fälle die Höhe der Gebühren und Schadensersatzforderungen.
Der deutliche Anstieg der Fallzahlen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zum 01.02.2017 nach §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes Anwälte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen sind. Zudem dürfte sich auswirken, dass seit 2016 Schlichtungsanträge die Verjährung hemmen können (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB).
Weitere Informationen auch in der Pressemitteilung der Schlichtungsstelle vom 31.01.2018.
In ihren BRAK-Mitteilungen 01/2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer die neuen Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien veröffentlicht. Dabei wurden die Richtlinien, deren letzte Überarbeitung im Jahre 2009 erfolgte, inhaltlich ergänzt und in Teilen neu formuliert.
Die schriftliche Prüfung 2018/II findet in den Berufsschulen in
wie folgt statt:
Am Dienstag, 05.06.2018, ab 08:00 Uhr:
Am Donnerstag, 07.06.2018, ab 08:00 Uhr:
Anmeldungen haben in der Zeit vom 26.03.2018 bis 27.04.2018 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet wie folgt statt:
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet am Samstag, 28.07.2018, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2017 und der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abschlussprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte nach der (alten) ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 bzw. der Prüfungsordnung vom 17.02.2012 ab dem Prüfungstermin 2018/II nur noch im Sommer und nicht mehr, wie bisher, auch im Winter eines jeden Jahres stattfinden werden.
Dies betrifft diejenigen Prüfungsteilnehmer, welche die Prüfung nicht bestanden haben und deshalb eine Wiederholung beabsichtigen. Diese Möglichkeit bietet sich nach Sommer 2018 also erst wieder im Sommer 2019 (Prüfungstermin 2019/II) und nicht schon im Winter 2019 (Prüfungstermin 2019/I). Dort werden nur Prüfungen nach der (neuen) ReNoPatAusbV vom 29.08.2014 bzw. der Prüfungsordnung vom 14.09.2016 angeboten. Es wird darum gebeten, diese Änderung bei Planung der Wiederholungsprüfung zu beachten.
Die Berufsschule in Bamberg bietet einen Ausbildersprechtag an, der es unter anderem den ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ermöglichen soll, sich näher über die Situation ihrer Auszubildenden zu informieren. Er findet am Donnerstag, 15.03.2018, um 16:00 Uhr, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt.
Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte hat sich angesichts der ungewissen Entwicklung beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach entschieden, den Schwerpunkt der Jahrestagung auf den Datenschutz zu verlegen. Die geänderte Ausschreibung finden Sie im Anhang (siehe dort Ziffer 3.).
Am Donnerstag, 08.03.2018, findet in Frankfurt/Main der 3. „Campus Arbeitsrecht“ statt. Experten aus Anwalt- und Wissenschaft, Rechtsprechung und Gewerkschaften diskutieren in vier Foren über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven zu den Themen Arbeitszeit, Schwerbehindertenrecht, prekäre Beschäftigung und Mitbestimmung in Matrix-Strukturen.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Presseinformation der DGB Rechtsschutz GmbH.
Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet am 15.03. und 16.03.2018 einen „Crashkurs Europarecht“. Das Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen aus allen Tätigkeitsbereichen und bietet neben einem allgemeinen Überblick über die Grundlagen des Unionsrechts einen vertieften Einblick in ein frei wählbares Schwerpunktthema, wie z.B. das europäische Vergabe- oder Beihilfenrecht. Praktikern, die im Berufsleben mit europarechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden, wird die Möglichkeit gegeben, sich für die Herausforderungen im Umgang mit dem dynamischen Europarecht zu wappnen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Homepage.
Am 16.03. und 17.03.2018 veranstaltet die Julius-Maximilians-Universität Würzburg eine Tagung zur elektronischen Gründung von Kapitalgesellschaften – eine entsprechende europäische Initiative steht mit dem nächsten „Company Law Package“ der Europäischen Kommission unmittelbar bevor. Während in zahlreichen Ländern die elektronische Gründung einer GmbH oder AG bereits praktiziert wird, wird in Deutschland noch immer die notarielle Beurkundung bei persönlicher Anwesenheit der Gründer verlangt.
Nähere informationen zu dieser Tagung entnehmen Sie bitte dem Flyer (der leider nur in englischer Sprache verfügbar ist).
Die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht an der Universität Bayreuth (FER) veranstaltet am 22.03. und 23.03.2018 die 9. Bayreuther Energierechtstage mit dem Titel „Europäisches Energierecht zwischen Klimaschutz und Binnenmarkt“. Veranstaltungsort ist die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth, Hörsaal H25, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer. Anmeldeschluss ist Freitag, 16.03.2018.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts zu folgenden Themen:
Am Freitag, 13.04.2018, findet im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2018 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 13:30 Uhr beginnen.
Die Tagesordnung umfasst unter anderem einen Situationsbericht der BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sowie die Neuwahl des Kammervorstands, letztmalig in Form der Präsenzwahl (§ 64 Abs. 1 BRAO n.F. schreibt ab 01.07.2018 die Briefwahl bzw. elektronische Wahl vor).
Bereits für 09:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung geplant (Näheres wird noch bekannt gegeben). Der Eintriit ist wie immer frei.
Um 12:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2018 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.
In seiner Sitzung vom 08.12.2017 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2018 neu beschlossen. Die seit 01.01.2018 geltende Regelung finden Sie hier und auf der Internetseite der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.
Am 01.01.2018 sind folgende Neuregelungen in der BORA in Kraft getreten, welche die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung vom 19.05.2017 beschlossen hatte:
§ 2 Abs. 7 BORA: Danach hat der Rechtsanwalt organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Mandatsgeheimnisse zu ergreifen.
§ 14 S. 1 BORA, der die Berufspflicht zur Mitwirkung an ordnungsgemäßen Zustellungen auf die Zustellung von Anwalt zu Anwalt erweitert.
Den genauen Wortlaut der Vorschriften finden Sie hier. Es wird um Beachtung gebeten.