Tätigkeitsbericht 2017 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft konnte die Anzahl der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge auch im Jahre 2017 deutlich erhöhen, und zwar um 47 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge ist auf ca. 66 % (Vorjahr: 61 %) gestiegen. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervor.

Im vergangenen Jahr gingen 1.173 Anträge bei der Schlichtungsstelle ein. Etwas mehr als die Hälfte davon (57 %) betrafen Gebührenstreitigkeiten, die übrigen Fälle die Höhe der Gebühren und Schadensersatzforderungen.

Der deutliche Anstieg der Fallzahlen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zum 01.02.2017 nach §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes Anwälte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen sind. Zudem dürfte sich auswirken, dass seit 2016 Schlichtungsanträge die Verjährung hemmen können (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB).

Weitere Informationen auch in der Pressemitteilung der Schlichtungsstelle vom 31.01.2018.