[BRAK] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss v. 29.03.2007 – 2 BvR 932/06 – festgestellt, dass dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann (insbes. bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe) den Tatbestand der Nötigung erfüllen kann und zwar auch dann, wenn dies im innerörtlichen Verkehr geschieht. Dadurch liegt eine Gewaltanwendung i.S.v. § 240 StGB vor, wenn der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 47/2007 v. 17.04.2007.
BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
Öffentliche Anhörung zur Unternehmenssteuerreform
Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare
BRAK-Resolution zur Juristenausbildung
Bayreuther Vorträge zum Recht der Nachhaltigen Entwicklung
Nds. OVG und VG Lüneburg bieten ERV an
Kleine Anfrage zur Online-Durchsuchung
Anti-Stalking-Gesetz verkündet
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren
Juristenausbildung: Referendariat muss erhalten bleiben
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte
BVerfG: Keine Strafbarkeit bei vorsatzlosem Sich-Entfernen von Unfallort
BMF-Schreiben zu den Gebühren für verbindliche Auskünfte
Anhörung zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Rede der Bundesjustizministerin zum Insolvenzrecht
Anhörung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung
Zugang zum Anwaltsnotariat
[BRAK] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung – Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (BT-Drs. 16/4972) vorgelegt. Nach dem Entwurf soll eine notarielle Zugangsprüfung eingeführt werden, die alle für die notarielle Tätigkeit relevanten Gebiete abdecken und sicherstellen soll, dass die Bewerber zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse geeignet sind. Durch ein Zugangs- und Auswahlsystem für Notare sollen sowohl fachliche Mindeststandards gesichert als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende (vgl. BVerfG, 1 BvR 838/01 v. 20.04.2004) Auswahlentscheidung ermöglicht werden.
Öffentliche Anhörung zur Unternehmenssteuerreform
[BRAK] Im Finanzausschuss des Bundestages fand am 25.04.2007 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für ein Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BT-Drs. 16/4841) statt. Auf der Tagesordnung standen zudem Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/4855) und der Linksfraktion (BT-Drs.16/4857). Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007. Nicht Gegenstand dieser Anhörung war die ab 2009 geplante Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, welche in einer öffentlichen Anhörung am 07.05.2007 separat behandelt werden soll.
Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare
[BRAK] Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04 zum Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare, d.h. zu § 49b Abs. 2 BRAO, ist im BGBl. I 2007, 459a v. 16.04.2007 veröffentlicht worden. Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung zu treffen.
In dubio pro reo
[BRAK] In der BRAK- Pressemitteilung- Nr. 12 v. 19.04.2007 spricht sich die BRAK gegen die Pläne des Bundesinnenministers aus, bei bestimmten Straftaten vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abzurücken.
BRAK-Resolution zur Juristenausbildung
[BRAK] Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben sich anlässlich ihrer 111. Hauptversammlung am 20.04.2007 auf Eckpunkte verständigt, unter deren Einhaltung eine Reform der Juristenausbildung in Form des Bologna-Prozesses, d.h. der Einführung von Bachelor und Master, möglich wäre. Voraussetzung ist die Beibehaltung des Einheitsjuristen, der Staatsexamina und insbesondere des Referendariats. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 13 v. 20.04.2007. Diese Resolution der BRAK-HV ist eine Reaktion auf das Stuttgarter Reform-Modell zur Juristenausbildung, welches gerade diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Bayreuther Vorträge zum Recht der Nachhaltigen Entwicklung
Herr Prof. Dr. Wolfgang Karl, Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle für das Recht der Nachhaltigen Entwicklung der Universität Bayreuth (FoRNE) bittet um Beachtung der Bayreuther Vorträge zum Recht der Nachhaltigen Entwicklung und das aktuelle Programm für das Sommersemester 2007.
Nds. OVG und VG Lüneburg bieten ERV an
[BRAK] Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten elektronische Kommunikation in gerichtlichen Verfahren an. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ist ein PC mit Internetanbindung und eine Signaturkarte. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kleine Anfrage zur Online-Durchsuchung
[BRAK] In einer Kleinen Anfrage zu Online-Durchsuchungen (BT-Drs. 16/4795) erkundigte sich die FDP-Fraktion, ob im Rahmen des Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit (vgl. BMI-Information v. 10.11.2006) die Forschungen und Entwicklungen zu sog. Online-Durchsuchungen aktuell weiterverfolgt werden. Weiter wird nach den Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) gefragt, eine Rechtsgrundlage für die Durchsuchungen zu schaffen und welche technische Lösung dabei verfolgt wird. Der BGH hatte mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Hierzu hatte sich die BRAK in der Stellungnahme-Nr. 4/2007 geäußert.
Anti-Stalking-Gesetz verkündet
[BRAK] Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wurde im BGBl. I 2007, 354 f. vom 30.03.2007 verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigener Straftatbestand für so genanntes Stalking eingeführt. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
[BRAK] Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Gesetzesantrag zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 150/07). Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu verbessern, soll die Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene übertragen werden. Zu diesem Zweck wurde gleichzeitig der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 149/07), um die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Justizministerkonferenz hatte am 30.11.2006 die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern darum gebeten, den ursprünglich von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ erarbeiteten Gesetzentwurf in das förmliche Gesetzgebungsverfahren einzubringen (Beschluss zu TOP I.1).
Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren
[BRAK] Der Bundesrat hat am 30.03.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 86/07 – Beschluss). Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem ursprünglichen Entwurf von Baden-Württemberg (BR-Drs. 86/07). Es soll eine Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren ausgedehnt werden.
Juristenausbildung: Referendariat muss erhalten bleiben
[BRAK] In der BRAK–Pressemitteilung-Nr. 10 v. 02.04.2007 lehnt die BRAK die Pläne des Baden-Württembergischen und des Sächsischen Justizministers, das Staatsexamen durch ein Master-Programm zu ersetzen und zugleich das Referendariat abzuschaffen, ab. Lesen Sie zu diesen Plänen die Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg v. 04.02.2007. Kritisch äußerte sich dazu auch die Bayerische Justizministerin in der Pressemitteilung-Nr. 41/07 v. 02.04.2007.
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte
[BRAK] Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist im BGBl. I 2007, 358 ff. vom 30.03.2007 verkündet worden. Es tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, d.h. zum 01.06.2007. Durch die Neuregelung entfällt für Anwälte das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen. Außerdem können Rechtsanwälte zukünftig bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.
BVerfG: Keine Strafbarkeit bei vorsatzlosem Sich-Entfernen von Unfallort
[BRAK] In seinem Beschluss v. 19.03.2007 – 2 BvR 2273/06 – hat das BVerfG entschieden, dass keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gegeben ist, wenn man sich ohne Vorsatz vom Unfallort entfernt. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 35/2007 v. 30.03.2007.
BMF-Schreiben zu den Gebühren für verbindliche Auskünfte
[BRAK] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Erlass v. 12.03.2007 – IV A 4 – S 0224/07/0001 – zu den Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO veröffentlicht. Durch diesen Erlass wird das BMF-Schreiben v. 08.12. 2006 – IV A 4 – S 0224 – 12/06 -, mit dem das BMF bereits zu den Kosten der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Stellung genommen hatte, aufgehoben. Nach dem nun gültigen Erlass gilt die Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, die nach dem 18.12.2006 beim Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind.
ERV: Mahnantrag in Bayern
[BRAK] Mit der PM Nr. 32/2007 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz v. 16.03.2007 wurde bekannt gegeben, dass in Bayern jetzt auch die Möglichkeit besteht, einen Mahnbescheid zu beantragen, ohne dass zwingend ein amtlicher Vordruck beschafft werden muss. Vielmehr kann der Antrag auf weißem Papier ausgedruckt werden, wenn vorher die erforderlichen Daten über die Internetadresse www.online-mahnantrag.de eingegeben werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in Bayern finden Sie hier.
Förderung des ERV
[BRAK] Am 15.03.2007 wurde der Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und –verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ im Rahmen einer Pressekonferenz auf der CEBIT vorgestellt. Ziel dieses Maßnahmenkatalogs ist es, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zu steigern. Lesen Sie nun auch die BMJ-Presseerklärung v. 15.03.2007 und die Pressemitteilung- Nr. 14/2007 der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 15.03.2007.
Große Justizreform
[BRAK] Das Justizministerium Rheinland-Pfalz steht den Plänen, im Rahmen einer sog. Große Justizreform die allgemeine Berufungsinstanz zugunsten einer Zulassungsberufung abzuschaffen, ablehnend gegenüber. Dies geht aus einer Pressemeldung v. 26.03.2007 hervor. Auch die BRAK kritisierte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 4/2006 die Überlegungen, eine Zulassungsberufung im Zivilverfahren einzuführen. Lesen Sie zu diesem Thema auch die vorherigen Stellungnahmen der BRAK zur „Großen Justizreform“ (BRAK-Stellungnahmen 18/2005 und 29/2005).
Anhörung zur Bekämpfung der Computerkriminalität
[BRAK] Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Computerkriminalität (BT-Drs. 16/3656) am 21.03.2007 haben die Sachverständigen die vorgeschlagenen Neuregelungen mehrheitlich begrüßt (Stellungnahmen der Sachverständigen). Mit dem Entwurf sollen zwei Abkommen des Europarates und der EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Vorgesehen ist eine schärfere strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität, nach künftig u.a. bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und Informationssystem („Hacking“) strafbar sein soll.
Reform der Führungsaufsicht
[BRAK] Der Bundestag hat am 22.03.2007 – aufgrund der Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – BT-Drs. 16/4740 – den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) unter der Überschrift „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ in Form der BR-Drs. 192/07 angenommen. Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben. Bereits am 19.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf des BMJ – Ergänzung der Sicherungsverwahrung statt. Durch diesen Entwurf, der nun im Rahmen der Reform der Führungsaufsicht aufgegangen ist, soll eine Gesetzeslücke bei der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter in Ostdeutschland geschlossen werden, was von der Mehrheit der Sachverständigen begrüßt wurde (Stellungnahmen der Sachverständigen).
Rede der Bundesjustizministerin zum Insolvenzrecht
[BRAK] In der Rede der Bundesjustizministerin Zypries v. 22.03.2007 äußerte diese sich zu zahlreichen Reformvorhaben innerhalb des Insolvenzrechts. Schlusssatz ihrer Ansprache war: „Auch für das Insolvenzrecht gilt: Um gute Gesetze zu machen, braucht mein Ministerium auch den klugen der Rat der Praktiker“. Neben dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge (vgl. BT-Drs. 16/3844) und dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (vgl. BT-Drs. 16/4194) thematisierte sie insbesondere den Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Anhörung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
[BRAK] Vor dem Rechtsausschuss fand am 28.03.2008 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) statt. Ziel des Entwurfs ist es, Versicherte gegenüber den Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Zukunft deutlich zu stärken und insbesondere das Recht der Lebensversicherung zu modernisieren. In den Stellungnahmen der Sachverständigen wurden die geplanten Neuregelungen grundsätzlich begrüßt.
Erbrechtsreform
[BRAK] Am 16.03.2007 stellte die Bundesjustizministerin Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor. Danach soll das Pflichtteilsrecht reformiert und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 16.03.2007.
Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung
[BRAK] Das BMJ hat am 28.03.2007 Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung vorgestellt. Danach soll es künftig zwei Verfahren geben, nämlich das Verfahren auf Klärung der Abstammung und die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft. Der Gesetzentwurf wird zunächst an die Ressorts der Bundesregierung sowie an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Mit einer Kabinettsbefassung ist nach Aussage des BMJ noch im ersten Halbjahr 2007 zu rechnen. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 13.02.2007 (1 BvR 421/05) aufgefordert, bis zum 31.03.2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.