Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

BRAK Logo[BRAK] Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Gesetzesantrag zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 150/07). Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu verbessern, soll die Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene übertragen werden. Zu diesem Zweck wurde gleichzeitig der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 149/07), um die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Justizministerkonferenz hatte am 30.11.2006 die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern darum gebeten, den ursprünglich von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ erarbeiteten Gesetzentwurf in das förmliche Gesetzgebungsverfahren einzubringen (Beschluss zu TOP I.1).