[BRAK] Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten elektronische Kommunikation in gerichtlichen Verfahren an. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ist ein PC mit Internetanbindung und eine Signaturkarte. Weitere Informationen finden Sie hier.