[BRAK] Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben sich anlässlich ihrer 111. Hauptversammlung am 20.04.2007 auf Eckpunkte verständigt, unter deren Einhaltung eine Reform der Juristenausbildung in Form des Bologna-Prozesses, d.h. der Einführung von Bachelor und Master, möglich wäre. Voraussetzung ist die Beibehaltung des Einheitsjuristen, der Staatsexamina und insbesondere des Referendariats. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 13 v. 20.04.2007. Diese Resolution der BRAK-HV ist eine Reaktion auf das Stuttgarter Reform-Modell zur Juristenausbildung, welches gerade diese Voraussetzungen nicht erfüllt.