[BRAK] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung – Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (BT-Drs. 16/4972) vorgelegt. Nach dem Entwurf soll eine notarielle Zugangsprüfung eingeführt werden, die alle für die notarielle Tätigkeit relevanten Gebiete abdecken und sicherstellen soll, dass die Bewerber zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse geeignet sind. Durch ein Zugangs- und Auswahlsystem für Notare sollen sowohl fachliche Mindeststandards gesichert als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende (vgl. BVerfG, 1 BvR 838/01 v. 20.04.2004) Auswahlentscheidung ermöglicht werden.