Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“

Crashkurs Europarecht

5. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht

BayVGH, Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

BayVGH, Aus für „Dönerverbot“

Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Vormundschaftsrecht

Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Fußballweltmeisterschaft der Anwälte

Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Neue Düsseldorfer Tabelle

Neues Erbrecht- und Verjährungsrecht

Elektronischer Rechtsverkehr bei Schutzrechtverfahren

Twinning-Projekt der IRZ-Stiftung im Kosovo

EU-Ausschreibung Vietnam

Bayer. Verwaltungsgerichtshof – Keine Erlaubnis zum Schächten

DEKRA Zertifikat

Fußballweltmeisterschaft der Anwälte

Bundestagsdebatte über künftige Rechtspolitik

BRAK-Information Heft 4 RVG

BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht

Geänderte Besuchszeiten der JVA Würzburg für Dezember 2009/Januar 2010

Auflösung der Gerichtszahlstelle und Einrichtung einer Geldannahmestelle sowie eines Handvorschusses beim Amtsgericht Bad Kissingen

4. Sitzung der 4. Satzungsversammlung

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß „geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Dienstag,                  13.04.2010               (1. Prüfungstag)

Mittwoch,                 14.04.2010               (2. Prüfungstag)

Donnerstag,              15.04.2010               (3. Prüfungstag)

Prüfungsort: IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg

Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Montag,                   07.06.2010

Prüfungsort: Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg

Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

Donnerstag,              10.06.2010

Freitag,                    11.06.2010

Samstag,                  12.06.2010               (bei Bedarf)

Prüfungsort: vss. Berufsschule Lange Zeile, Lange Zeile 31, 90419 Nürnberg

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:

  • Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ auf neuestem Stand
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2

oder

  • Beck – Texte im dtv-Verlag, Est, Einkommensteuer, Ust, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht

oder

  • Beck´sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung

oder

  • NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien

Ferner unkommentierte Gebührentabellen, ein Kalender 2009 / 2010, nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)

Im Prüfungsfach Büroorganisation und -verwaltung, Teil Steuerrecht, gilt der Rechtsstand zum 31.12.2009.

Gesetzestexte sind nur in unkommentierter Form zulässig.

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist Samstag, der 30.01.2010 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8, 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter abrufen.

Das Formblatt für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie ebenfalls über unsere Homepage oder bei der RAK Nürnberg, Frau Maier Tel. 0911/92633 – 30 oder Frau Riedel Tel. 0911/92633 – 35.

Für die Teilnahme an der Prüfung erhebt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg gemäß § 1 der Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von € 250,00.

Crashkurs Europarecht

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen Crashkurs Europarecht. Dieser findet statt am 04./05. März 2010 auf  Schloss Hofen am Bodensee in Vorarlberg/Österreich. Zusätzlich wird dieser Crashkurs auch am 09/10. September 2010 an der Universität Passau stattfinden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

[BRAK] Das BMJ hat einen Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt, der vorsieht, dass alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach der derzeitigen Rechtslage sind nichteheliche und eheliche Kinder erbrechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Eine Ausnahme, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.08.1969 vorsah, hat jedoch weiterhin Bestand. Nach dieser Sonderregelung gelten vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt und haben deshalb auch kein gesetzliches Erbrecht. Dies soll nun geändert werden. Eine Zusammenfassung der geplanten Neuregelung finden Sie in der BMJ-Pressemitteilung v. 22.01.2010.

Vormundschaftsrecht

[BRAK] Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts zur Stellungnahme versandt. Hauptziel des Entwurfes ist es, den persönlichen Kontakt des Vormunds zu dem Mündel zu intensivieren. Dazu ist vorgesehen, den Vormund zu verpflichten, das minderjährige Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung zu treffen (§ 1793 BGB-E) und dessen Pflege und Erziehung persönlich zu überwachen (§ 1800 BGB-E). Darüber hinaus soll im SGB VIII die Fallzahl bei Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften auf 50 Vormundschaften bzw. Pflegschaften pro Vollzeitmitarbeiter begrenzt werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 08.01.2010.

Deutsch-französischer Wahlgüterstand

[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 13.01.2010 einem Vertragsentwurf zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 04.02.2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden. Anschließend muss der Vertrag in Deutschland und Frankreich ratifiziert werden. Der deutsch-französische Wahlgüterstand soll künftig regelmäßig gewählt werden können: 1. wenn deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben, 2. wenn deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder 3. wenn ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort entweder in Deutschland oder in Frankreich haben. Er steht auch deutschen Ehepaaren, die in Deutschland leben, zur Verfügung. Die BRAK hatte eine Stellungnahme zum Abkommensentwurf abgegeben (BRAK-Stellungnahme-Nr. 33/2008). Darin wird das Vorhaben zwar grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass sprachliche Abweichungen in den beiden Fassungen unbedingt vermieden werden müssten. Außerdem sprach sich die BRAK seinerzeit dafür aus, dass gesetzlich sichergestellt wird, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 8 des Abkommens steuerlich genauso wie der Ausgleichsanspruch nach § 1371 BGB behandelt wird. Der jetzige Entwurf liegt lediglich in deutscher Fassung vor, so dass leider nicht festgestellt werden, inwieweit die beiden Versionen nach Anregung der BRAK einander angeglichen wurden. Die Änderungen im jetzt vorliegenden Entwurf sind im Wesentlichen redaktioneller Natur. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 13.01.2010.

Fußballweltmeisterschaft der Anwälte

[BRAK] Gastgeber und Austragungsort für die 15. Mundiavocat ist 2010 Antalya an der türkischen Riviera. Vom 28.05 bis zum 06.06.10 werden voraussichtlich über 1.500 Rechtsanwälte aus mehr als 40 Nationen ihre Robe gegen das Trikot tauschen. Die Fußballweltmeisterschaft der Anwälte findet alle zwei Jahre statt und richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte. Bisher haben sich 21 Teams fest angemeldet, mit mehr als 30 weiteren wird gerechnet. Anmeldeschluss ist der 15.02.2010. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.mundiavocat.de.

Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“

[BRAK] Die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“, die das Schicksal jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933 darstellt, wird vom 27.01. bis 16.02.2010 in Lingen, vom 27.01. bis 05.03.2010 in Weimar und in Münster vom 18.02. bis 31.03 2010 gezeigt. Der Besuch der Ausstellung ist kostenlos. Weitere Informationen zu den Veranstaltungsorten finden Sie hier. Die Internetpräsenz der Ausstellung finden Sie unter http://www.brak.de/anwalt-ohne-recht/index.html.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

[BRAK] Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ist am 30.12.2009 im BGBl. I 2009, 3950ff. verkündet worden. Ein Großteil der Neuregelungen ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetztes, des Grunderwerbssteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie Artikel 14, der die Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftssteuerreformgesetzes regelt, sind am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Änderung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes betreffen insbes. die Wertermittlung in § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften regelt, sowie die Steuersätze in § 19 ErbStG.

Neue Düsseldorfer Tabelle

[BRAK] Die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2010) ist neu gefasst worden. Den Vergleich zwischen der Düsseldorfer Tabelle Stand 2009 und 2010 finden Sie hier. Die Düsseldorfer Tabelle hätte turnusgemäß erst Ende dieses Jahres überarbeitet werden müssen, die vorgezogene Neufassung war durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl. I 2009, 3950ff.) notwendig geworden, durch welches unter anderem das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angehoben worden sind. Das Kindergeld steigt danach um 20 Euro und beträgt jetzt 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Unterhaltsanspruch des Kindes im Durchschnitt um etwa 13 %.

Neues Erbrecht- und Verjährungsrecht

[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BGBl. I 2009, 3142 ff.) ist am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer maßvollen Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine begleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch einführen, eine verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich ermöglichen sowie die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzen. Der letzte Punkt bedeutet, dass die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. 2001 I, 3138ff.) angepasst wurde. Damit ist eine Regelverjährung von drei Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll jedoch die längere Verjährung von 30 Jahren erhalten bleiben. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 28.12.2009.

Elektronischer Rechtsverkehr bei Schutzrechtverfahren

[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2009 zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof geäußert. Darin befürwortet die BRAK die beabsichtigte Ermächtigung des Patentamts, Patentgerichts und BGHs, Akten auch elektronisch führen zu können, ausdrücklich. Die BRAK kritisiert hingegen die im Verordnungsentwurf vorgesehene Abkehr von der qualifizierten elektronischen Signatur.

Twinning-Projekt der IRZ-Stiftung im Kosovo

Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) führt derzeit ein Twinning-Projekt im Kosovo durch. Hierfür sucht sie dringend nach einem deutschen Experten und hat die Bundesrechtsanwaltskammer um Hilfe bei der Suche gebeten.

Der Experte sollte idealiter Rechtsanwalt, mit Fragen der Anwaltsausbildung und -fortbildung gut vertraut sein, gut englisch sprechen und über seine Zeit so verfügen können, dass er ab Januar 2010 bis Mai 2011 in Abständen von ein bis drei Monaten für eine oder auch zwei Wochen am Stück in Pristina arbeiten kann. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Ausschnitt aus dem Twinning-Arbeitsplan verwiesen, der sich mit der Anwaltskomponente befasst. In dem Projekt ist die Aktivität C1 „Training needs analysis“ abgeschlossen, ab Januar 2010 soll mit der Aktivität C2 fortgefahren werden.

Da mit der Beteiligung an diesem Twinning-Projekt ein wichtiger Beitrag zum Export des deutschen Rechts geleistet würde, bittet Sie die Rechtsanwaltskammer im Namen der Bundesrechtsanwaltskammer um Ihre Unterstützung. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesrechtsanwaltskammer (Tel. 030 / 28 49 39-39).

EU-Ausschreibung Vietnam

Die Abteilung International Services der GTZ bereitet sich derzeit auf eine Ausschreibung der EU für ein Projekt zur Rechtsreform in Vietnam vor. Hierfür sucht sie zwei bis drei Langzeitexperten, darunter einen Teamleiter, und hat die BRAK um Unterstützung bei ihrer Suche gebeten. Die gesuchten Experten sollten entweder aus dem Verfahrens- oder Prozessrecht kommen, Erfahrung mit der Reorganisation von Justizinstitutionen oder einen Hintergrund in der Juristenausbildung haben. Ein Asienprofil und Erfahrungen mit EU-Projekten wären von Vorteil. Das Projekt mit dem Titel „Technical Assistance services to the Justice Partnership Programm (JPP) Viet Nam: Hanoi and provinces, Component 1:  Capacity-building support for the Ministry of Justice, Supreme People’s Court and Supreme People’s Procuracy“ wird voraussichtlich Mitte 2010 beginnen. Die Einsatzdauer beläuft sich auf vier Jahre, der Standort wäre Hanoi. Wegen weiterer Details wird auf die Positionsbeschreibung verwiesen.

Für Rückfragen steht Ihnen bei der GTZ die Projektmanagerin Frau Christina Rentzmann (+49-61 96 79-62 31) sowie die Assistentin der Projektmanagerin Frau Judith Hopp (+49-61 9679-32 88). Sollten Sie Interesse an einer der beschriebenen Positionen haben, melden Sie sich gern direkt bei der GTZ oder bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Frau RAin Nieke.

Bayer. Verwaltungsgerichtshof – Keine Erlaubnis zum Schächten

Mit Beschluß vom 26. November 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerden eines türkischen Vereins sowie eines türkischen Metzgers gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen zum Schächten für das Opferfest (Kurban Bayram vom 27. bis 28. November 2009) im Wege einstweiliger Anordnungen abgelehnt. Der BayVGH hat damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München im Ergebnis bestätigt. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

DEKRA Zertifikat

minlogo ibrak[BRAK] Das LG Köln hat mit Urteil v. 26.11.2009 (31 O 607/09) erneut die Werbung der DEKRA –Cerfication GmbH und des Deutschen Anwaltszentrums für eine „DEKRA- Zertifizierung“ von Rechtsanwälten untersagt. Dies war der zweite Versuch, ein solches Gütesiegel im Anwaltsmarkt zu etablieren. Das LG Köln hatte bereits im Februar 2009 entschieden, dass die von der DEKRA aufgestellten Prüfungsbedingungen für die Erlangung des Anwaltszertifikats „nach eigenem Gutdünken“ aufgestellt worden seien (BRAK-Mitt., Heft 2/2009, S. 91, vgl. Pressemitteilung LG Köln). Die DEKRA hatte dann in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln die verlangte einstweilige Verfügung unterschrieben (s. dazu RA Huff, BRAK-Mitt., Heft 4/2009, S. 165).

Bundestagsdebatte über künftige Rechtspolitik

minlogo ibrak[BRAK] Am 11.11.2009 hat der Bundestag über die Rechtspolitik für die neue Legislaturperiode debattiert (Auszug aus dem Protokoll). In ihrer Antrittsrede stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger u.a. die im Koalitionsvertrag (Vollversion, Zusammenfassung) festgelegten Vorhaben, insbesondere Änderungen im Urheberrecht, im Recht der Kronzeugenregelung und im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor.

BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht

minlogo ibrak[BRAK] Der BGH hat in einem Urteil v. 18.11.2009 (XII ZR 65/09) entschieden, dass die neue Ehefrau beim Unterhaltsanspruch aus Gleichheitsgründen hinsichtlich ihrer Erwerbsobliegenheit so gestellt wird, wie die frühere unterhaltsberechtigte Ehefrau. Im entschiedenen Fall hat das Gericht nicht akzeptiert, dass die neue Ehefrau – anders als die geschiedene Beklagte – nicht erwerbstätig ist. Die Rollenverteilung in der neuen Ehe sei zwar frei wählbar, betreffe dann aber nur das Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern. Nach außen seien für die geschiedene wie für die neue Ehefrau die gleichen Maßstäbe anzuwenden mit dem Ergebnis, dass auch für die neue Frau eine Erwerbspflicht bestehen kann. Lesen Sie hierzu die BGH-Pressemitteilung Nr. 238/2009.

Geänderte Besuchszeiten der JVA Würzburg für Dezember 2009/Januar 2010

Die Justizvollzugsanstalt Würzburg weist auf die geänderten Besuchszeiten für die Monate Dezember 2009/Januar 2010  hin:

10.12.2009    Nachmittags: kein Besuch – kein Parteiverkehr

23.12.2009    Nachmittags: kein Besuch – kein Parteiverkehr

24.12.2009    kein Besuch – kein Parteiverkehr

25.12.2009    kein Besuch – kein Parteiverkehr

26.12.2009    kein Besuch – kein Parteiverkehr

31.12.2009    kein Besuch – kein Parteiverkehr

06.01.2010    kein Besuch – kein Parteiverkehr

Wochenende – Besuchsmöglichkeiten im Dezember 2009/Januar 2010:

Samstag, 05.12.2009 – Sonntag, 06.12.2009

Samstag, 19.12.2009 – Sonntag, 20.12.2009

Sonntag, 27.12.2009

Samstag, 02.01.2010 – Sonntag, 03.01.2010

Auflösung der Gerichtszahlstelle und Einrichtung einer Geldannahmestelle sowie eines Handvorschusses beim Amtsgericht Bad Kissingen

Mit Ablauf des 30. November 2009 wird die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bad Kissingen aufgelöst. Damit sind auch Überweisungen auf ein Konto der Gerichtszahlstelle Bad Kissingen ab 1. Dezember 2009 nicht mehr möglich, weil dieses gekündigt wird. Überweisungen oder Einzahlungen sollen in Zukunft auf ein Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden. Verzögerungen in der Bearbeitung eingereichter Anträge oder Klagen ergeben sich hierbei im Regelfall nicht (vgl. § 3 Abs. 1 Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz).

4. Sitzung der 4. Satzungsversammlung

minlogo ibrak[BRAK] Am 6. und 7.11.2009 hat in Berlin die 4. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer getagt. Es wurden Beschlüsse über die Zulässigkeit von Hinweisen auf Mandate bzw. Mandanten und zu Pflichtangaben auf dem Briefkopf bei der Unterhaltung einer Zweigstelle gefasst.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Weiterhin hat sich die Satzungsversammlung mit dem Normenscreening befasst. Ziel ist die Überprüfung der berufsrechtlichen Satzungsnormen (BORA und FAO) auf ihre Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben. Es wurde festgestellt, dass bei einzelnen Vorschriften Änderungsbedarf besteht. In den Ausschüssen wird jetzt über die konkrete Umsetzung der erforderlichen Anpassungen weiter beraten.