BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht

minlogo ibrak[BRAK] Der BGH hat in einem Urteil v. 18.11.2009 (XII ZR 65/09) entschieden, dass die neue Ehefrau beim Unterhaltsanspruch aus Gleichheitsgründen hinsichtlich ihrer Erwerbsobliegenheit so gestellt wird, wie die frühere unterhaltsberechtigte Ehefrau. Im entschiedenen Fall hat das Gericht nicht akzeptiert, dass die neue Ehefrau – anders als die geschiedene Beklagte – nicht erwerbstätig ist. Die Rollenverteilung in der neuen Ehe sei zwar frei wählbar, betreffe dann aber nur das Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern. Nach außen seien für die geschiedene wie für die neue Ehefrau die gleichen Maßstäbe anzuwenden mit dem Ergebnis, dass auch für die neue Frau eine Erwerbspflicht bestehen kann. Lesen Sie hierzu die BGH-Pressemitteilung Nr. 238/2009.