Auflösung der Gerichtszahlstelle und Einrichtung einer Geldannahmestelle sowie eines Handvorschusses beim Amtsgericht Bad Kissingen

Mit Ablauf des 30. November 2009 wird die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bad Kissingen aufgelöst. Damit sind auch Überweisungen auf ein Konto der Gerichtszahlstelle Bad Kissingen ab 1. Dezember 2009 nicht mehr möglich, weil dieses gekündigt wird. Überweisungen oder Einzahlungen sollen in Zukunft auf ein Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden. Verzögerungen in der Bearbeitung eingereichter Anträge oder Klagen ergeben sich hierbei im Regelfall nicht (vgl. § 3 Abs. 1 Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz).