[BRAK] Am 6. und 7.11.2009 hat in Berlin die 4. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer getagt. Es wurden Beschlüsse über die Zulässigkeit von Hinweisen auf Mandate bzw. Mandanten und zu Pflichtangaben auf dem Briefkopf bei der Unterhaltung einer Zweigstelle gefasst.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Weiterhin hat sich die Satzungsversammlung mit dem Normenscreening befasst. Ziel ist die Überprüfung der berufsrechtlichen Satzungsnormen (BORA und FAO) auf ihre Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben. Es wurde festgestellt, dass bei einzelnen Vorschriften Änderungsbedarf besteht. In den Ausschüssen wird jetzt über die konkrete Umsetzung der erforderlichen Anpassungen weiter beraten.