Die Pariser Anwaltskammer sucht junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für zwei internationale Programme. Näher Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
Internationale Programme der Pariser Anwaltskammer
Automatischer Prozesskostenrechner für Anwälte und Mandanten
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Zur nochmaligen Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019 mit Fortbildung und Kammerversammlung
Weitere Neuigkeiten des BayStMJ zum elektronischen Rechtsverkehr
Anwaltsgericht Bamberg elektronisch zu erreichen
Rechtsanwältin Edith Kindermann ist neue Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2018
Workshop „Legal Tech“ am 04.04.2019 in Würzburg
Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts
Fortbildungsveranstaltung des Coburger Anwaltvereins am 10.05.2019 in Coburg
Grundbuchseminar des LVS Bayern am 12.04.2019 in Nürnberg
Vergütungsbarometer 2018 – Befragung zur Vergütungspraxis der Anwaltschaft
Forschungsprojekt „Verständigung in Strafverfahren“
Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht
Konjunkturumfrage Sommer 2019 in den Freien Berufen
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern
Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit
Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts
Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Wichtiger Hinweis zur Einziehung des Kammerbeitrags
30 Jahre ZAP
Die Fachzeitschrift „ZAP“ feierte am 05.04.2019 ihr 30-jähriges Bestehen. 1989 als „Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ von Dr. Egon Schneider aus der Taufe gehoben, ist sie seit Beginn an auf den Allgemeinanwalt ausgerichtet. Ihr Anspruch: Aus einer Quelle umfassend über alle anwaltlichen Tätigkeitsfelder informieren.
Zum 30. Geburtstag der „ZAP“, die unter www.zap-zeitschrift.de einen eigenen Internetauftritt hat, bietet der Verlag attraktive Jubiläums-Aktionen für Leser und Abonnenten an. Nähere Informationen finden Sie in anliegender
Anwaltsgebühren online
Der Deutsche Anwaltverlag hat seine Internet-Anwendung „AnwaltsGebühren.Online“ überarbeitet und aktualisiert. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten
sowie der Internetseite https://anwaltsgebuehren.online.
Automatischer Prozesskostenrechner für Anwälte und Mandanten
Zum Prozesskostenrechner, der jetzt online verfügbar ist, lesen Sie bitte die
Pressemitteilungen des BayVGH
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgendem Thema:
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Soldan GmbH zu folgendem Thema:
Zur nochmaligen Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019 mit Fortbildung und Kammerversammlung
Wie mehrfach angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt.
Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht aus Essen. Sie wird zum Thema „Albtraum Alter – Blitzlichter aus dem Seniorenrecht“ vortragen. Der Eintritt ist wie immer frei.
Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Die ordentliche Kammerversammlung startet um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor aus München. Den weiteren Ablauf und Näheres zur Tagesordnung können Sie dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 entnehmen. Dort finden Sie auch ein
Bitte machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und nehmen Sie an der Kammerversammlung teil!
Weitere Neuigkeiten des BayStMJ zum elektronischen Rechtsverkehr
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat darauf hingewiesen, dass bei folgenden Gerichten die Einführung des Versandes elektronischer Dokumente (Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs) bereits erfolgte bzw. in Kürze erfolgen wird:
- Landgericht Landshut – Zivilabteilung (seit 04.02.2019)
- Landgericht Coburg – Zivilabteilung (seit 11.02.2019)
- Landgericht Regensburg – Zivilabteilung (seit 18.02.2019)
- Landgericht Nürnberg-Fürth – Zivilabteilung (seit 18.02.2019)
- Amtsgericht Nürnberg – Zivilabteilung mit Mietsachen und Familienabteilung (seit 18.02.2019)
- Oberlandesgericht Nürnberg – alle Abteilungen (seit 25.02.2019)
- Landgericht München I – Zivilabteilung (seit 04.03.2019)
- Amtsgericht München – Zivilabteilung, Familienabteilung (seit 25.03.2019)
- Amtsgericht Erding – alle Abteilungen (ab 01.04.2019)
- Oberlandesgericht München – Zivilabteilung, Familienabteilung (ab 08.04.2019)
- Amtsgericht Amberg – alle Abteilungen (ab 08.04.2019)
- Landgericht Amberg – alle Abteilungen (ab 08.04.2019)
- Amtsgericht Schwandorf – Zivilabteilung, Familienabteilung, Strafabteilung (ab 08.04.2019)
- Amtsgericht Straubing – alle Abteilungen (ab 08.04.2019)
Es wird um Beachtung und besonders aufmerksame Kontrolle der Posteingänge im beA gebeten.
Die nächsten Informationen wurden für 01.06.2019 angekündigt. Wir werden weiter berichten.
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Anwaltsgericht Bamberg elektronisch zu erreichen
Nicht nur die Rechtsanwaltskammer, sondern auch das Anwaltsgericht Bamberg ist mittlerweile auf elektronischem Wege zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen können sich über ihr besonderes elektronischen Anwaltspostfach an das Anwaltsgericht wenden, das im Gesamtverzeichnis als Empfänger von beA-Nachrichten addressierbar ist.
Zudem verfügt das Anwaltsgericht seit Kurzem über eine eigene E-Mail-Adresse. Sie lautet wie folgt: Anwaltsgericht@rak-bamberg.de.
Nähere Informationen zum Anwaltsgericht finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/anwaltsgericht/.
![Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea.jpg](http://www.brak.de/w/gfx/medium/05zurrechtspolitik/bea.jpg)
Rechtsanwältin Edith Kindermann ist neue Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Nach dem überraschenden Rücktritt des bisherigen Präsidenten Ulrich Schellenberg (Berlin) zum 01.03.2019 hat der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins in seiner Sitzung vom 21.03.2019 die Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann (Bremen) zur neuen Präsidentin gewählt.
Sie ist 56 Jahre alt und seit 1992 Rechtsanwältin. 1999 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 ist sie auch Notarin. Neben dem Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Ihr ehrenamtliches Engagement begann im Vorstand des Bremischen Anwaltsvereins. Seit 2005 ist sie Vorsitzende des DAV-Ausschusses RVG und Gerichtskosten, seit 2011 Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht. Zudem engagiert sie sich in zahlreichen Arbeitsgemeinschaften im DAV. Dem Vorstand gehört sie seit 2009 an, dem Präsidium seit 2011.
Weitere Informationen, auch zu Neuwahl des DAV-Präsidiums, können Sie der
entnehmen.
![](https://newsletter.rakba.de/media/2019/03/edith-kindermann-foto-dav-andreas-burkhardt-e92f8ae3.jpg)
Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2018
Alle Fachanwälte, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2018 noch nicht bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg eingereicht haben, werden dringend gebeten, dies unverzüglich zu erledigen (gerne auch per beA). Denn Anfang April 2019 werden die ersten Mahnungen verschickt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Ein Fachanwalt, der seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt, muss nicht nur mit berufsaufsichtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Entzug seines Fachanwaltstitels rechnen (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO).
Workshop „Legal Tech“ am 04.04.2019 in Würzburg
Am Donnerstag, 04.04.2019, 17:30 Uhr, findet an der Alten Universität Würzburg ein Workshop zum Thema „Legal Tech“ statt, der sich an alle interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richtet. Veranstalter sind die Juristische Fakultät (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Christoph Teichmann) und die Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Nähere Informationen zum Ablauf des Workshops können Sie dem
entnehmen. Zum Ausklang (ca. 19:00 Uhr) sind alle Teilnehmer zu einem kleinen Empfang im Max-Stern-Keller (Bibliothekskeller unter der Alten Universität) eingeladen.
Ihre Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail an conference-teichmann@jura.uni-wuerzburg.de.
Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts
Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kamermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die
Fortbildungsveranstaltung des Coburger Anwaltvereins am 10.05.2019 in Coburg
Am Freitag, 10.05.2019, bietet der Coburger Anwaltverein eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Erwerbsschaden in Fällen von Verletzung oder Tötung“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr im Münchner Hofbräu in Coburg, Kleine Johannisgasse 4, statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Grundbuchseminar des LVS Bayern am 12.04.2019 in Nürnberg
Am 12.04.2019 führt der Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. (LVS Bayern) in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ein Grundbuchseminar durch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Vergütungsbarometer 2018 – Befragung zur Vergütungspraxis der Anwaltschaft
Im Newsletter von Oktober 2018 hatten wir Sie über die Befragung des Soldan Instituts zum Vergütungsbarometer 2018 informiert. Hierdurch sollte die Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft, insbesondere die Gepflogenheiten beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten, ermittelt werden. Auf das Schreiben des Soldan Instituts vom 17.10.2018 wird verwiesen. Leider war die Teilnahme der angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eher gering, weshalb das Soldan Institut um nochmalige Erinnerung gebeten hat.
Für jede Regionalkammer besteht die Möglichkeit, eine Auswertung der erhobenen Daten für ihren Kammerbezirk zu erhalten. Dadurch wird für alle Kolleginnen und Kollegen die Vergütungspraxis transparent, aber auch deutlich, wo die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Vergütungsfragen im bundesweiten Vergleich steht. Weil die Zahl der bislang realisierten Befragungen im Kammerbezirk noch zu niedrig ist, um eine statistisch verlässliche regionale Auswertung vornehmen zu können, hat eine zweite Befragungsphase begonnen. Alle Kammermitglieder, die sich noch nicht an der bundesweiten Datenerhebung beteiligt haben, werden hierzu ermuntert. Eine Teilnahme ist auf der Internetplattform
möglich (ein Zugangscode wird hierzu nicht benötigt). Dort können Sie alternativ den Fragebogen als PDF-Dokument herunterladen und per Telefax an die Nummer 02202-1887555 zurückschicken.
Forschungsprojekt „Verständigung in Strafverfahren“
Auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer werden alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht an die Umfrage des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen erinnert, die zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Frankfurt/Main beauftragt wurde, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren (Newsletter von Oktober 2018). Zu der bundesweiten Online-Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685.
Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht
Das Heidelberger Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht führt eine Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht durch. Sie ist Teil des Forschungsprojekts „EUFams II“ und zielt darauf ab, Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung aufzudecken, die anschließend in einem Bericht der Europäischen Kommission vorgelegt werden.
Sie können die Befragung unter http://umfrage.eufams.eu erreichen. Abhängig von den ausgewählten Themengebieten werden 10 bis 42 Fragen gestellt, deren Beantwortung zwischen 5 und 15 Minuten in Anspruch nimmt.
Konjunkturumfrage Sommer 2019 in den Freien Berufen
In diesen Tagen beginnt die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2019 – mit einem Sonderteil zu den Themen Gründung und Nachfolge. Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Konjunkturumfrage, die bis 12.05.2019 laufen wird, gelangen Sie über diesen Link.
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern
Lesen Sie bitte die
Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt für den Fall eines No-Deal-Brexits ein Dokument zur Verfügung, in dem die rechtssichere Gestaltung der Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich erläutert und zudem beschrieben wird, welche sonstigen Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind. Es steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie finden es auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.
Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts zu folgendem Thema:
Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts zu folgenden Themen:
Weitere Information unter www.soldanmoot.de.
Wichtiger Hinweis zur Einziehung des Kammerbeitrags
Am 13.02.2019 erfolgte – sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt war – die Einziehung des Kammerbeitrags und/oder der beA-Umlage mittels Lastschrift. Infolge eines Übertragungsversehens wurde im Verwendungszweck „Kammerbeitrag 2018“ angegeben. Richtig muss es heißen: Kammerbeitrag 2019.