Rechtsanwältin Edith Kindermann ist neue Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Nach dem überraschenden Rücktritt des bisherigen Präsidenten Ulrich Schellenberg (Berlin) zum 01.03.2019 hat der Vorstand des Deutschen Anwalt­vereins in seiner Sitzung vom 21.03.2019 die Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann (Bremen) zur neuen Präsidentin gewählt.

Sie ist 56 Jahre alt und seit 1992 Rechtsanwältin. 1999 wurde sie Fachanwältin für Famili­en­recht und seit 2007 ist sie auch Notarin. Neben dem Famili­en­recht liegen ihre Schwer­punkte im anwalt­lichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungs­recht. Ihr ehren­amt­liches Engagement begann im Vorstand des Bremi­schen Anwalts­vereins. Seit 2005 ist sie Vorsit­zende des DAV-Ausschusses RVG und Gerichts­kosten, seit 2011 Mitglied im Ausschuss Versi­che­rungs­recht. Zudem engagiert sie sich in zahlreichen Arbeits­ge­mein­schaften im DAV. Dem Vorstand gehört sie seit 2009 an, dem Präsidium seit 2011.

Weitere Informationen, auch zu Neuwahl des DAV-Präsidiums, können Sie der

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