Neuwahl des Vorstands und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 13.04.2018

Neue Informationen der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Erste Ergebnisse der laufenden beA-Überprüfungen

Satzungsversammlung: Kein Fachanwalt für Opferrechte

Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht am 14.05.2018 in Bamberg

Informationsveranstaltungen der RAK Bamberg zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Fortbildungsveranstaltungen des Bayreuther Anwaltvereins

RVG-Seminar des RENO Franken e.V. am 30.06.2018 in Bamberg

Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag

Abschlussbericht zur Evaluierung der FGG-Reform

Diskussionsveranstaltung der UnterfrankenSPD zur PAG-Reform am 02.05.2018 in Würzburg

Internationale Konferenz der World Jurist Association (WJA) am 03.05. und 04.05.2018 in München

Fachtagung des Deutschen Juristen-Fakultätentages am 08.06. und 09.06.2018 in Greifswald

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Zur Erinnerung: Kammertag am 13.04.2018 in Bamberg

Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2017

Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach am 09.04.2018 findet statt

Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht am 14.05.2018 in Bamberg

Neues Datenschutzrecht ab 25.05.2018 zu beachten

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft mit neuer Adresse

Neuwahl des Vorstands und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Bamberg

In der Kammerversammlung vom 13.04.2018 wurden folgende 11 Kolleginnen und Kollegen zu Mitgliedern des Kammervorstandes gewählt:

  • Aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg: RAin Elisabeth Geheeb, Bamberg (wie bisher), RA Oliver Leuteritz, Bamberg (wie bisher)
  • Aus dem Bezirk des Landgerichts Würzburg: RAin Wiebke Schneller, Würzburg (neu)
  • Aus dem Bezirk des Landgerichts Aschaffenburg: RA Thomas Fertig, Bürgstadt (wie bisher), RA Peter Hilgarth, Mainaschaff (wie bisher), RA Dr. Thomas Rothaug, Obernburg (wie bisher)
  • Aus dem Bezirk des Landgerichts Schweinfurt: RA Dr. Lothar Schwarz, Schweinfurt (wie bisher), RA Thomas Wolfrum, Schweinfurt (wie bisher)
  • Aus dem Bezirk des Landgerichts Bayreuth: RA Thomas Ebersberger, Bayreuth (wie bisher), RAin Ilona Treibert, Bayreuth (wie bisher)
  • Aus dem Bezirk des Landgerichts Coburg: RA Frank Zeitner, Coburg (wie bisher)

Auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist RAin Christina Glück, Würzburg.

Die Zusammensetzung des neuen Vorstands finden Sie auf der Kammer-Homepage unter http://www.rakba.de/die-kammer/vorstand.

Im Anschluss an die Kammerversammlung fand die konstituierende Sitzung des neuen Vorstandes statt. Dort erfolgte die Wahl des neuen Präsidiums, dem nunmehr folgende Mitglieder angehören:

  • Präsident: RA Dr. Lothar Schwarz, Schweinfurt (wie bisher)
  • (Erste) Vizepräsidentin: RAin Ilona Treibert, Bayreuth (wie bisher)
  • Vizepräsident und Schriftführer: RA Dr. Heinz Kracht, Würzburg (wie bisher)
  • Vizepräsident und Schatzmeister: RA Udo Kießwetter, Bamberg (wie bisher)

Näheres zum Präsidium erfahren Sie unter http://www.rakba.de/die-kammer/praesidium.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 13.04.2018

Als Folge der Änderung von § 64 Abs. 1 BRAO und der damit verbundenen Einführung der obligatorischen Briefwahl zum Kammervorstand, die auch elektronisch durchgeführt werden kann, hat die Kammerversammlung am 13.04.2018 eine Wahlordnung beschlossen, die auch für die Vertreter der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer gilt. Darüber hinaus waren Änderungen der Geschäftsordnung und der Entschädigungsordnung erforderlich. Die neuen bzw. geänderten Ordnungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2018 veröffentlicht und am 01.07.2018 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind sie zudem auf auf der Internetseite der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg nachzulesen.

Desweiteren hat die Kammerversammlung beschlossen, die beA-Umlage für das Kalenderjahr 2019 auf 49,00 € festzusetzen. Dieser Betrag ergibt sich dadurch, dass der Beitrag der Bundesrechtsanwaltskammer von geschätzt 58,00 € (die genaue Höhe stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest) entsprechend der Regelung in § 5 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs um ein Guthaben von 9,00 € gekürzt wurde. Dieses ist daraus entstanden, dass Mitglieder der RAK Bamberg im Jahre 2018 67,00 € bezahlt hatten, während sich der BRAK-Beitrag nur auf 58,00 € belief.

Hier finden Sie die vollständigen Beschlüsse vom 13.04.2018.

Neue Informationen der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in der neuesten Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 2/2018) die nachfolgenden Aufsätze vom 16.04.2018 zum beA bzw. zum elektronischen Rechtsverkehr veröffentlicht, deren Studium empfohlen wird:

Erste Ergebnisse der laufenden beA-Überprüfungen

In einer Presseerklärung vom 15.04.2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer über die ersten Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch die secunet Security Networks AG berichtet. Danach seien keine Fehler gefunden worden, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems in Frage stellten. Die bislang festgestellten Schwachstellen könnten behoben werden.

Das umfassende Gutachten soll frühestens Mitte Mai 2018 vorliegen. Anschließend wird die BRAK über die weitere Vorgehensweise, insbesondere die Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform, entscheiden. Ein konkretes Datum oder auch nur ein ungefährer Zeitpunkt wurde bislang nicht genannt.

 

Satzungsversammlung: Kein Fachanwalt für Opferrechte

Wichtigster Tagesordnungspunkt der 6. Sitzung der 6. Satzungsversammlung, die am 16.04.2018 in Berlin stattfand, war die Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte. Hintergrund entsprechender Überlegungen war insbesondere das Bestreben, Opfern von Straftaten die Beauftragung eines einzigen Rechtsanwalts zu ermöglichen, der über umfassende Kenntnisse sowohl im strafrechtlichen als auch im zivil- und sozialrechtlichen Bereich verfügt und zudem die Grundzüge der Psychotraumatologie und der Psychotherapie beherrscht.

Nach intensiver Diskussion sprach sich zwar eine Mehrheit der Anwesenden mit 46 zu 36 Stimmen für die Einführung dieser neuen Fachanwaltschaft aus; die Geschäftsordnung der Satzungsversammlung sieht jedoch vor, dass Beschlüsse mit der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden müssen – und dies wären 48 gewesen. Damit wird es derzeit keinen Fachanwalt für Opferrechte geben.

Einstimmig beschlossen wurden dagegen Änderungen von §§ 2 und 3 BORA, also der Vorschriften über die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen. Der genaue Wortlaut dieser Beschlüsse wird noch gesondert veröffentlicht werden.

Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht am 14.05.2018 in Bamberg

Wie bereits angekündigt bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg am Montag, 14.05.2018, eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Wolf aus München, Partner der auf Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei Sernetz und Schäfer. Er wird sich mit dem Thema „Materiell-rechtliche Fragen der Rückabwicklung von Kapitalanlagen“ befassen. Der Schwerpunkt seines Vortrags liegt dabei in der Rückabwicklung nicht fremdfinanzierter Kapitalanlagen und den Ansprüchen des Anlegers aufgrund fehlerhafter Anlageberatung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Es sind noch Restplätze frei.

Informationsveranstaltungen der RAK Bamberg zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Im Hinblick auf die Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Datenschutzrechts ab 25.05.2018 und dessen Auswirkungen auf die Anwaltschaft bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Informationsveranstaltung an, die am Montag, 11.06.2018, in Bamberg (Bistumshaus St. Otto) und am Mittwoch, 27.06.2018, in Würzburg (Tagungszentrum Festung Marienberg) stattfinden wird. Referentin ist Rechtsanwältin Sabine Ecker, Leitende Beraterin Rechtsanwaltsmarkt der DATEV eG in Nürnberg.

Näheres entnehmen Sie bitte der Einladung, die in Kürze an alle Kammermitglieder verschickt und auch auf der Kammerhomepage unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen veröffentlicht werden wird.

Fortbildungsveranstaltungen des Bayreuther Anwaltvereins

Bitte beachten Sie folgende Fortbildungsveranstaltungen des Bayreuther Anwaltvereins:

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Einladungen.

 

RVG-Seminar des RENO Franken e.V. am 30.06.2018 in Bamberg

Der kürzlich gegründete RENO Franken e.V. bietet am Samstag, 30.06.2018, ein Seminar zum anwaltlichen Kosten- und Gebührenrecht (RVG) an, das sich in erster Linie an Anfänger und Wiedereinsteiger richtet. Es findet von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referentin ist Birgit Benker, geprüfte Rechtsfachwirtin und Bilanzbuchhalterin aus Kulmbach.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 08.06.2018.

Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23.11.2017 hat der Bundesgerichtshof erstmals klargestellt, dass Anwaltsverträge den Regeln des Fernabsatzes unterfallen und als solche widerrufen werden können. Denn der Anwalt erbringe Dienstleistungen im Sinne von § 312b Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Wegen des Einsatzes moderner Fernkommunikationsmittel sei es im Lichte des Verbraucherschutzes geboten, auch beim Abschluss von Anwaltsverträgen einen Widerruf zu ermöglichen.

Abschlussbericht zur Evaluierung der FGG-Reform

Der Abschlussbericht zur Evaluierung der FGG-Reform wurde nunmehr auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die Studie hat bestätigt, dass die Ziele des Gesetzgebers erreicht wurden, insbesondere mit der Schaffung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Grundlage der Studie war eine umfangreiche Praxisbefragung in der Justiz und bei anderen FamFG-Praktikern wie zum Beispiel Rechtsanwälten, die von den regionalen Rechtsanwaltskammern per Stichprobenziehung ausgewählt wurden.

 

 

Diskussionsveranstaltung der UnterfrankenSPD zur PAG-Reform am 02.05.2018 in Würzburg

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen der UnterfrankenSPD bietet am Mittwoch, 02.05.2018, eine Diskussionsveranstaltung zur geplanten Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) an. Sie findet um 19:00 Uhr in der Martinsklause in Würzburg, Martinstraße 21, statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Pressemitteilung.

Fachtagung des Deutschen Juristen-Fakultätentages am 08.06. und 09.06.2018 in Greifswald

Der Deutsche Juristen-Fakultätentag wird am 08.06. und 09.06.2018 in Greifswald erstmals eine Fachtagung veranstalten. Das Thema lautet: „Gelingendes Recht. Über die ästhetische Dimension des Rechts“. Dabei werden nicht nur Vertreter der akademischen Rechtswissenschaft zu Wort kommen, sondern auch Stimmen aus der Richter- und Anwaltschaft und aus der ministeriellen Prüfungspraxis.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.

Zur Erinnerung: Kammertag am 13.04.2018 in Bamberg

Es wird nochmals daran erinnert, dass am Freitag, 13.04.2018, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2018 stattfinden wird. Neben der ordentlichen Kammerversammlung, die unter anderem einen Sachstandsbericht zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach und Wahlen zum Kammervorstand beinhaltet, wird am Vormittag eine Informationsveranstaltung zum Thema „Daten und Software im Kanzleialltag: vom beA bis zur Cloud“ angeboten, die um 09:00 Uhr beginnen wird.

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular, das auch dem Mitteilungsblatt RAK-InFORM von März 2018 beigefügt war.

Fortbildungsnachweise von Fachanwälten für 2017

Alle Fachanwälte, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2017 noch nicht bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg eingereicht haben, werden dringend gebeten, dies unverzüglich zu erledigen (Kopien genügen). Denn Anfang April 2018 werden die ersten Mahnungen verschickt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Ein Fachanwalt, der seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt, muss nicht nur mit berufsaufsichtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Entzug seines Fachanwaltstitels rechnen (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO).

 

Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach am 09.04.2018 findet statt

Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass die für Montag, 09.04.2018, terminierte Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach planmäßig stattfinden wird. Warum eine Teilnahme trotz der Abschaltung des beA-Systems empfehlenswert ist und welche Inhalte zu erwarten sind, entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Referenten Sabine und Werner Jungbauer. Es sind noch wenige Restplätze frei!

Diejenigen Interessenten, die eine Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt dennoch für wenig zielführend halten, haben die Gelegenheit, im Herbst 2018 ein beA-Seminar zu besuchen. Bislang stehen folgende Termine bereits fest: Montag 24.09.2018, Mittwoch 10.10.2018 und Mittwoch 21.11.2018, jeweils im Bistumshaus St. Otto in Bamberg. Anmeldungen sind derzeit noch nicht möglich; die Einladungen werden rechtzeitig verschickt.

Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht am 14.05.2018 in Bamberg

Am Montag, 14.05.2018, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Wolf aus München, Partner der auf Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei Sernetz und Schäfer. Er wird sich mit dem Thema „Materiell-rechtliche Fragen der Rückabwicklung von Kapitalanlagen“ befassen. Der Schwerpunkt seines Vortrags liegt dabei in der Rückabwicklung nicht fremdfinanzierter Kapitalanlagen und den Ansprüchen des Anlegers aufgrund fehlerhafter Anlageberatung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 27.04.2018.

Neues Datenschutzrecht ab 25.05.2018 zu beachten

Ab 25.05.2018 findet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, DSGVO) Anwendung. Gleichzeitig treten das nationale Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU) vom 30.06.2017, welches in Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) enthält, und das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG; liegt bislang nur als Entwurf vom 12.12.2017 vor) in Kraft.

Weil sich die Neuregelungen des Datenschutzes erheblich auf die Tätigkeit aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auswirken, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg im Rahmen des Kammertages am 13.04.2018 auch zu diesem Thema eine erste Informationsveranstaltung an. Näheres konnten Sie bereits dem Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von März 2018 entnehmen, dem ein Anmeldeformular beigefügt war.

Ungeachtet dessen sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig vor 25.05.2018 mit der neuen Rechtslage vertraut machen, weil das Gesetz keine Übergangsfristen vorsieht und damit gerechnet werden muss, dass die Datenschutzbehörden Verstöße gegen die Vorschriften des Datenschutzes von Beginn an mit Bußgeldern ahnden.

Einzelheiten zur Datenschutzgrundverordnung hat die Europäische Kommission in der beigefügten Mitteilung vom 24.01.2018 veröffentlicht. Zudem finden Sie umfangreiche Informationen auf der Internetseite https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de sowie auf der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/datenschutz/. Darüber hinaus wird auf die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 22.03.2018 verwiesen.

 

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz

Nach der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) fällt seit Juni 2017 den Rechtsanwaltskammern die Geldwäscheaufsicht über alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu. Diese treffen verschärfte Pflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche; auch der Kreis der potenziell nach dem GwG verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde vergrößert. Zudem wurden die Bußgeldtatbestände und die Höhe der möglichen Bußgelder erheblich erweitert.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der neuen Geldwäschevorschriften hat eine bundesweite Arbeitsgruppe diverse Auslegungs- und Anwendungshinweise erarbeitet, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg auf ihrer Internetseite unter http://www.rakba.de/die-kammer/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz zur Verfügung stellt. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind dort im Detail erläutert.