Auslegungs- und Anwendungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz

Nach der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) fällt seit Juni 2017 den Rechtsanwaltskammern die Geldwäscheaufsicht über alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu. Diese treffen verschärfte Pflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche; auch der Kreis der potenziell nach dem GwG verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde vergrößert. Zudem wurden die Bußgeldtatbestände und die Höhe der möglichen Bußgelder erheblich erweitert.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der neuen Geldwäschevorschriften hat eine bundesweite Arbeitsgruppe diverse Auslegungs- und Anwendungshinweise erarbeitet, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg auf ihrer Internetseite unter http://www.rakba.de/die-kammer/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz zur Verfügung stellt. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind dort im Detail erläutert.