Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23.11.2017 hat der Bundesgerichtshof erstmals klargestellt, dass Anwaltsverträge den Regeln des Fernabsatzes unterfallen und als solche widerrufen werden können. Denn der Anwalt erbringe Dienstleistungen im Sinne von § 312b Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Wegen des Einsatzes moderner Fernkommunikationsmittel sei es im Lichte des Verbraucherschutzes geboten, auch beim Abschluss von Anwaltsverträgen einen Widerruf zu ermöglichen.