Satzungsversammlung: Kein Fachanwalt für Opferrechte

Wichtigster Tagesordnungspunkt der 6. Sitzung der 6. Satzungsversammlung, die am 16.04.2018 in Berlin stattfand, war die Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte. Hintergrund entsprechender Überlegungen war insbesondere das Bestreben, Opfern von Straftaten die Beauftragung eines einzigen Rechtsanwalts zu ermöglichen, der über umfassende Kenntnisse sowohl im strafrechtlichen als auch im zivil- und sozialrechtlichen Bereich verfügt und zudem die Grundzüge der Psychotraumatologie und der Psychotherapie beherrscht.

Nach intensiver Diskussion sprach sich zwar eine Mehrheit der Anwesenden mit 46 zu 36 Stimmen für die Einführung dieser neuen Fachanwaltschaft aus; die Geschäftsordnung der Satzungsversammlung sieht jedoch vor, dass Beschlüsse mit der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden müssen – und dies wären 48 gewesen. Damit wird es derzeit keinen Fachanwalt für Opferrechte geben.

Einstimmig beschlossen wurden dagegen Änderungen von §§ 2 und 3 BORA, also der Vorschriften über die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen. Der genaue Wortlaut dieser Beschlüsse wird noch gesondert veröffentlicht werden.