Beschlüsse der Kammerversammlung vom 13.04.2018

Als Folge der Änderung von § 64 Abs. 1 BRAO und der damit verbundenen Einführung der obligatorischen Briefwahl zum Kammervorstand, die auch elektronisch durchgeführt werden kann, hat die Kammerversammlung am 13.04.2018 eine Wahlordnung beschlossen, die auch für die Vertreter der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer gilt. Darüber hinaus waren Änderungen der Geschäftsordnung und der Entschädigungsordnung erforderlich. Die neuen bzw. geänderten Ordnungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2018 veröffentlicht und am 01.07.2018 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind sie zudem auf auf der Internetseite der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg nachzulesen.

Desweiteren hat die Kammerversammlung beschlossen, die beA-Umlage für das Kalenderjahr 2019 auf 49,00 € festzusetzen. Dieser Betrag ergibt sich dadurch, dass der Beitrag der Bundesrechtsanwaltskammer von geschätzt 58,00 € (die genaue Höhe stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest) entsprechend der Regelung in § 5 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs um ein Guthaben von 9,00 € gekürzt wurde. Dieses ist daraus entstanden, dass Mitglieder der RAK Bamberg im Jahre 2018 67,00 € bezahlt hatten, während sich der BRAK-Beitrag nur auf 58,00 € belief.

Hier finden Sie die vollständigen Beschlüsse vom 13.04.2018.