Erste Ergebnisse der laufenden beA-Überprüfungen

In einer Presseerklärung vom 15.04.2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer über die ersten Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch die secunet Security Networks AG berichtet. Danach seien keine Fehler gefunden worden, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems in Frage stellten. Die bislang festgestellten Schwachstellen könnten behoben werden.

Das umfassende Gutachten soll frühestens Mitte Mai 2018 vorliegen. Anschließend wird die BRAK über die weitere Vorgehensweise, insbesondere die Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform, entscheiden. Ein konkretes Datum oder auch nur ein ungefährer Zeitpunkt wurde bislang nicht genannt.