Erstellung von Softewarezertifikaten über das beA-Portal

BeA-Versand von Nachrichten an „Mein Justizpostfach“ (MJP)

BGH: wirksames Signieren für ein anderes Mitglied einer Sozietät

23. Ausbildungsmesse am 06.07.2024 in Bamberg

Praktikumswoche Bayerischer Untermain

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 05.07.2024

Young Lawyers Camp 2024 in Hamburg

74. Deutscher Juristentag vom 25.09. bis 27.09.2024 in Stuttgart

Projekt zum Thema Großelternschaft

Onlinestudie zum Mehrfachverfolgungsverbot (Art. 103 Abs. 3 GG)

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2024

Pressemitteilungen des BayVGH

Erstellung von Softewarezertifikaten über das beA-Portal

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über das beA-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer Softwarezertifikate zu erstellen und die bei der Zertifizierungsstelle hinterlegten Daten zu pflegen. Hierzu wurde auf der Startseite des beA-Portals ein neues Logo mit der Bezeichnung „Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK“ installiert. Ein Softwarezertifikat wird beispielsweise für die Nutzung der beA-App benötigt.

Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2024 vom 23.05.2024. Bitte beachten Sie, dass die dort beschriebenen Schritte nur Postfachinhaber und nicht auch Mitarbeiter ausführen können.

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BeA-Versand von Nachrichten an „Mein Justizpostfach“ (MJP)

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 3/2024 vom 15.05.2024 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt auch über „Mein Justizpostfach“ und damit sicher und verschlüsselt mit ihren Mandanten kommunizieren, sofern diese über ein entsprechendes Postfach verfügen.

Schon seit Oktober 2023 bestand die Möglichkeit, Nachrichten von Nutzern eines MJP an ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu schicken; seit Kurzem ist auch der umgekehrte Weg – also von beA zu MJP – eingerichtet. Inhaber eines MJP sind über die Empfängersuche in der beA-Webanwendung zu finden; ein MJP wird dort mit der EGVP-Rolle „ozg_postfach“ angezeigt.

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BGH: wirksames Signieren für ein anderes Mitglied einer Sozietät

Wer als Rechtsanwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz kann so formwirksam bei Gericht eingereicht werden, ohne dass es zusätzlich eines Vertretungsvermerks – etwa „für …“ – bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 28.02.2024 (Az. IX ZB 30/23) klargestellt.

Im Ausgangsfall – ein Anwaltsregressfall – hatte sich eine Anwaltssozietät, welcher auch der später in Regress genommene Anwalt angehörte, für den dortigen Beklagten legitimiert. Am letzten Tag der (verlängerten) Frist für die Begründung der Berufung ging beim zuständigen Landgericht ein Schriftsatz ein, den der Anwalt einfach signiert hatte; sein Sozietätskollege hatte den Schriftsatz mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen und über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) an das Landgericht gesandt. Dieses wies die Berufung als unzulässig zurück, weil der Sozietätskollege nicht ausdrücklich die inhaltliche Verantwortung übernommen habe; zudem fehle ein Vertretungszusatz.

Der BGH stellte klar, dass ein Rechtsanwalt, der einen Schriftsatz mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versieht, damit ohne weitere Voraussetzungen im Zweifel seinen unbedingten Willen zum Ausdruck bringe, mit seiner qeS auch eine entsprechende Verantwortung für den Schriftsatz zu übernehmen und dessen Inhalt zu verantworten sowie den Mandanten als weiterer Hauptbevollmächtigter oder zumindest als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats zu vertreten.

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23. Ausbildungsmesse am 06.07.2024 in Bamberg

Am Samstag, 06.07.2024, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 23. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

 

Praktikumswoche Bayerischer Untermain

Die Regionalmanagement-Initiative Bayerischer Untermain veranstaltet vom 15.07. bis 26.07.2024 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, der Handwerkskammer für Unterfranken und der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg die Praktikumswoche Bayerischer Untermain. Sie ermöglicht es Schülerinnen und Schülern aus den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg sowie aus der Stadt Aschaffenburg im Rahmen eintägiger Praktika zahlreiche Betriebe in der Region kennenzulernen und in verschiedene Berufsfelder hineinzuschnuppern. Die Teilnahme ist – auch für Unternehmen – kostenfrei.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite https://praktikumswoche.de/bayerischer-untermain  sowie der Ausschreibung. Dort finden Sie auch eine Anleitung zur Registrierung Iherer Kanzlei sowie die Kontaktdaten der beiden Ansprechpartnerinnen.

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 05.07.2024

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht, Grüne Finanzen“. Er findet am Freitag, 05.07.2024, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/nr-2024-7-5.

Young Lawyers Camp 2024 in Hamburg

Vom 12.09. bis 14.09.2024 findet in Hamburg das dritte Young Lawyers Camp (YLC) statt, das vom Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft organisiert wird. Es erwarten Sie spannende Workshops, Vorträge und Diskussionen, die auf Softskills und praxisrelevantes Wissen abzielen. Von der Bewältigung schwieriger Mandate bis hin zu den neuesten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz bietet die Veranstaltung Antworten auf die drängendsten Fragen der Branche.

Zu den Unterstützern der Veranstaltung gehört auch die Bundesrechtsanwaltskammer. Am 14.09.2024 um 13:30 Uhr präsentiert Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der BRAK, einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum du selbst Deine Marke bist“. Sie ist zudem Gastgeberin der Podcastreihe (R)ECHT INTERESSANT!, die Einblicke in die juristische Welt bietet.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit Expertinnen und Experten in Kontakt zu treten und wertvolle Einblicke in Themen wie Kanzleiorganisation und Stressbewältigung zu erhalten. Darüber hinaus bietet das Camp eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten und das Knüpfen wertvoller beruflicher Kontakte.

Weitere informationen entnehmen Sie bitte der Website des Veranstalters sowie den folgenden Dokumenten:

Eine Anmeldung ist bis 02.09.2024 möglich.

74. Deutscher Juristentag vom 25.09. bis 27.09.2024 in Stuttgart

Vom 25.09. bis 27.09.2024 findet im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle in Stuttgart der 74. Deutsche Juristentag statt. Mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft werden zu diesem Kongress erwartet, um bei aktuellen und zentralen Themen des Rechts mitzudiskutieren. Neben dem Fachprogramm bietet die Veranstaltung ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit der Möglichkeit, die Landeshauptstadt und das, was sie ausmacht, aus verschiedenen Blickwinkeln kennenzulernen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Juristentages unter www.djt.de und im Programmheft.

Zur (Online-) Anmeldung gelangen Sie hier.

Projekt zum Thema Großelternschaft

Der Lehrstuhl für Psychologie der RWTH Aachen untersucht derzeit, wie Menschen den Übergang zur Großelternschaft erleben, insbesondere wo Schwierigkeiten und Chancen liegen, wenn Familie und Arbeitsleben verbunden werden müssen. Hierzu werden erwerbstätige Personen – mit und ohne Enkelkinder, über 50 Jahre alt – gesucht, die sich an einer Onlinebefragung beteiligen, Zur Teilnahme gelangen Sie über folgenden Link: https://www.soscisurvey.de/familienunderwerbsleben/?r=lzBV.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

 

Onlinestudie zum Mehrfachverfolgungsverbot (Art. 103 Abs. 3 GG)

Der Lehrstuhl für Sozialpsychologie, Schwerpunkt Rechtspsychologie, der LMU München führt derzeit eine kurze Onlinestudie (Dauer ca. 5 bis 10 Minuten) zum Mehrfachverfolgungsverbot nach Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes durch. Dabei ist insbesondere die Meinung juristischer Expertinnen und Experten bezüglich dieser strafrechtlichen Regelung interessant.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Studie beteiligen wollen, gelangen dorthin über folgenden Link: https://survey.ifkw.lmu.de/mvv_experten/?r=rkba.

Voraussetzung ist, dass Sie noch nicht an der Vorgängerstudie (Dezember 2023 / Januar 2024) „Was denken Sie über …? Ihre Meinung zum Mehrfachverfolgungsverbot“ teilgenommen haben. Als Dankeschön wartet nach Abschluss der Studie die Verlosung von vier Wunschgutscheinen im Wert von je 50,00 €.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Poster.

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2024

Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 vom 10.05.2024 sind bei der Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO ab 01.07.2024 folgende Beträge unpfändbar:

  • § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO: monatlich 1.491,75 € (bisher 1.402,28 €)
  • § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: monatlich 560,90 € (bisher 527,76 €)
  • § 850c Abs. 2 S. 2 ZPO: monatlich 312,78 € (bisher 294,02 €)
  • § 850c Abs. 3 S. 3 ZPO: monatlich 4.573,10 € (bisher 4.298,81 €)

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.