Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts in Zeiten der Corona-Krise

Auch das Deutsche Anwaltsinstitut hat auf die Corona-Krise reagiert und bietet viele seiner angekündigten Präsenzveranstaltungen jetzt online als Live-Vorträge im gleichen Zeitumfang an. Damit haben alle Fachanwältinnen und Fachanwälte die Möglichkeit, ihre Pflichtfortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO zu absolvieren.

Zudem steht allen Kammermitgliedern das vielfältige Angebot des DAI eLearning Centers mit über 150 weiteren Online-Kursen und -Vorträgen offen. Dieses kann als Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO in einem Umfang von 5 Zeitstunden genutzt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des DAI unter https://www.anwaltsinstitut.de/ sowie den nachfolgenden Dokumenten.